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Das Wichtigste in Sachen Corona für Sachsen

padrinan (CC0), Pixabay

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind wieder mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Eine solche Regelung hatte es bereits bis Dezember des vorigen Jahres gegeben

eine Ausgangssperre als auch die 15-Kilometer-Regel sind aktuell nicht mehr vorgesehen

Maskenpflicht im Auto entfällt ab sofort

Kitas und Grundschulen bleiben geöffnet, auch die Regelungen zu den Abschlussklassen bleiben bestehen

Ab Mittwoch dieser Woche beginnen die Förderschulen in festen Gruppen und Klassen mit dem Unterricht.

Fahrschulen können ab 8. März wieder unterrichten und auch praktische Stunden anbieten – und das unabhängig von den Inzidenzwerten.

Im sächsischen Einzelhandel ist ab heute der ein Einkauf per Termin („Click & Meet“) möglich, wobei eine Kundin oder ein Kunde je angefangene 40 Quadratmeter erlaubt sind

Buchhandlungen, Blumenläden, Bau- und Gartenmärkte den „Waren des täglichen Bedarfs“ zugerechnet – und dürfen unabhängig von regionalen Inzidenzwerten öffnen. Voraussetzung ist ein Hygienekonzept, außerdem dürfen sie nur eine begrenzte Anzahl von Kundinnen und Kunden in die Geschäfte lassen. Dabei gilt eine Kundin beziehungsweise ein Kunde pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter, darüber hinaus jeweils 20 Quadratmeter.

Zudem dürfen auch die sogenannten körpernahen Dienstleistungen – wie etwa Kosmetik, Massagen, Tattoo- oder Nagelstudios – dürfen ab 8. März wieder öffnen.

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