Seedmatch heute OneCrowd gehört sicherlich zu den erfolgreichsten Crowdfundingplattformen in Deutschland.
Dort hat man sich in den letzten Jahren sehr gut im Markt positioniert. Nicht aber im Crowdinvestingmarkt, heißt Crowdfinding für Immobilien. Hier hat das Unternehmen aus unserer Sicht nahezu keinerlei Marktbedeutung.
Auch dieses Unternehmen weist dann ganz klar eine bilanzielle Überschuldung im mittleren 6-stelligen Bereich aus, etwa über 600 TDE. Irgendwie hat man dann immer den Gedanken im Kopf, „vielleicht sammeln die mal für sich selber Geld ein“. Mit wirtschaftlichem Erfolg hat man das Unternehmen scheinbar bis heute nicht betreiben können.
Welches Konzept der Hintermann dieses Unternehmens „Jürgen F. Kelber“ mit der Plattform verfolgt, ist uns bis zum heutigen Tage nicht so recht klar, denn Jürgen F. Kelber ist ja vor allem aus dem Immobilienbereich bekannt. Hier, wie bereits ausgeführt, hat das Unternehmen OneCrowd aber nahezu keine Bedeutung.
Amtsgericht Dresden Aktenzeichen: HRB 27674 | Bekannt gemacht am: 08.08.2019 18:00 Uhr |
Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr. | |
Veränderungen | |
08.08.2019 | |
HRB 27674: Seedmatch GmbH, Dresden, Käthe-Kollwitz-Ufer 79, 01309 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Econeers GmbH mit dem Sitz in Dresden und die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz – bzgl. Firma), 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: OneCrowd Loans GmbH.Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Econeers GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 31569) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. |