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Bundesregierung stimmt Bundesrats-Vorschlag zu

Bundesregierung | © scholty1970 (CC0), Pixabay

Inneres und Heimat/Unterrichtung – 25.02.2021 (hib 246/2021)

Berlin: (hib/STO) Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes“ (19/26820) geht es in deren als Unterrichtung (19/26917) vorliegenden Gegenäußerung zur entsprechenden Stellungnahme des Bundesrates. Darin plädierte der Bundesrat dafür, eine geplante Übergangsregelung für die Personalvertretungen in den Ländern länger zu befristen als in dem Gesetzentwurf vorgesehen. Diesem Vorschlag stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu.

Nach ihrem Gesetzentwurf sollten mehrere Paragraphen des Bundespersonalvertretungsgesetzes bis Ende 2023 weiter angewendet werden. Diese Übergangsfrist reicht indes laut Bundesrat „pandemiebedingt wegen zahlreicher zusätzlich abzuarbeitender Regelungsbedarfe und des dadurch entstehenden Rückstaus an Vorhaben einigen Ländern nicht aus, um die notwendigen Regelungen in den Landesgesetzen vorzunehmen“. Daher sei eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024 erforderlich, heißt es weiter in der Stellungnahme des Bundesrates.

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