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Kosten für Rechtsbeistände im Rahmen der Infrastrukturabgabe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort – 24.02.2021 (hib 231/2021)

Berlin: (hib/HAU) Für Rechtsbeistände im Rahmen der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) sind nach Angaben der Bundesregierung seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) am 18. Juni 2019 Kosten in Höhe von insgesamt 5.539.662 Euro (inklusive Umsatzsteuer) entstanden. Das teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/26680) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25488) mit. Detailliertere Aussagen dazu sowie zu anderen Verträgen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit externen Dienstleistern stuft die Bundesregierung als „VS – Vertraulich“ ein.

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