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Entkopplung der Direktzahlungen nach Agrarreformen
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Entkopplung der Direktzahlungen nach Agrarreformen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort – 17.02.2021 (hib 198/2021)

Berlin: (hib/EIS) Deutschland hat sich bei der nationalen Umsetzung der Agrarreformen der Jahre 2003 und 2013 für eine vollständige Entkopplung der Direktzahlungen und für einen Verzicht auf gekoppelte, das heißt an eine bestimmte Produktion gebundene Direktzahlung entschieden. Dadurch könnten die landwirtschaftlichen Betriebe ihre Produktionsentscheidungen ausschließlich anhand der Bedürfnisse des Marktes orientieren, heißt es in einer Antwort (19/26493) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25822) der AfD-Fraktion. Im Rahmen der Verhandlungen über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 habe sich die Bundesregierung für einen Abbau gekoppelter Direktzahlungen in der EU eingesetzt. Gekoppelte Direktzahlungen könnten im Übrigen sowohl im derzeitigen System als auch in der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik nur in Form von flächen- beziehungsweise tierbezogenen Zahlungen gewährt werden. Gekoppelte Zahlungen je Kilogramm Fleisch oder Milch wären im Rahmen der EU-Direktzahlungen daher nicht möglich.

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