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BBV Immobilien-Fonds Nr. 10 GmbH & Co. KG – miese Bilanz

blende12 (CC0), Pixabay

Sehr geehrte Damen und Herren dieses Fonds. Gestatten Sie mir, dass ich mich heute über diesen Artikel an Sie wende. Meine Frage an Sie, haben die Anleger eigentlich hier nicht Geld einbezahlt, um damit Geld zu verdienen? Möglicherweise war den Anlegern ja auch nicht klar, dass das möglicherweise dann nichts wird mit Geldverdienen.

BBV Immobilien-Fonds Nr. 10 GmbH & Co. KG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Im Hinblick auf die Anforderungen von § 322 Abs. 7 HGB tritt die elektronische Fassung nicht an die Stelle, sondern neben die Papierfassung im Sinne einer elektronischen Kopie.

Considering the requirements of See. 322 (7) HGB, the electronic version does not replace the hardcopy but is prepared in addltion to it and is an electronic copy thereof.

Inhaltsverzeichnis

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Rechnungslegung

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Allgemeine Auftragsbedingungen

Hinweis:

Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage „Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt“ beschriebenen Bedingungen erteilt.

Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BBV Immobilien-Fonds Nr. 10 GmbH & Co. KG

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der BBV Immobilien-Fonds Nr. 10 GmbH & Co. KG, München, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten ~ falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Eschborn/​Frankfurt am Main, 16. Juli 2020

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schmitt, Wirtschaftsprüfer

Rücker, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

Anhang 31. Dezember
Nr. 2019 2018
Anlagevermögen (3)
Sachanlagen 58.335.799,40 60.018.695,88
Anlagen im Bau 882.606,14 477.943,45
59.218.405,54 60.496.639,33
Umlaufvermögen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (4) 659.152,31 628.259,60
Sonstige Vermögensgegenstände (5) 3.811,40 35.679,09
Guthaben bei Kreditinstituten (6) 1.198.517,47 1.140.268,18
1.861.481,18 1.804.206,87
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 5.969,41 0,00
61.085.856,13 62.300.846,20
Treuhandverhältnisse
Bankguthaben Mieterkautionen 359.058,74 317.215,51

Passiva

Eigenkapital (7)
Kapitalanteil des Komplementärs 98,26 159,61
Kapitalanteile der Kommandististen 6.250.040,59 7.340.463,78
6.250.138,85 7.340.623,39
Rückstellungen (8) 684.318,25 110.846,50
Verbindlichkeiten (9)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24.623.976,11 27.134.708,11
Verbindlichkeiten aus sonstiger langfristiger Finanzierung 19.730.952,25 20.959.224,03
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 652.508,30 461.174,81
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 8.346.763,08 6.043.727,51
Sonstige Verbindlichkeiten 788.876,37 248.470,29
54.143.076,11 54.847.304,75
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 8.322,92 2.071,56
61.085.856,13 62.300.846,20
Treuhandverhältnisse
Erhaltene Mieterkautionen 359.058,74 317.215,51

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

Geschäftsjahr
2019 2018
Umsatzerlöse 8.511.700,86 8.868.745,80
Sonstige betriebliche Erträge 73.203,52 356.979,09
Gesamtleistung 8.584.904,38 9.225.724,89
Materialaufwand -5.602.567,39 -4.024.806,85
Abschreibungen -1.711.806,27 -1.711.806,27
Sonstige betriebliche Aufwendungen -614.510,77 -564.252,77
Betriebsergebnis 656.019,95 2.924.859,00
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.971,54 2,71
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.744.034,42 -1.701.291,67
Jahresüberschuss/​ -fehlbetrag -1.085.042,93 1.223.570,04
Gutschrift/​Belastung auf Kapitalkonten 1.085.042,93 -1.223.570,04
Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang 2019

(in Euro)

(1) Allgemeine Informationen

Art der Geschäftstätigkeit, Rechtsform – Die Gesellschaft wurde am 1. März 1972 gegründet und ist im Handelsregister von München unter der HRA 68914 eingetragen. Es handelt sich um einen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft ohne natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter im Sinne des § 264 a Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des §267 HGB i.V.m §264a HGB.

Immobilien-Fondsvermögen – Das Immobilien-Fondsvermögen umfasst sieben überwiegend gewerblich genutzte Mietobjekte in Celle, Eisenhüttenstadt, Genthin, Langen, Münster, Osnabrück und Wittenberg.

(2) Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Maßgebende Rechnungslegungsvorschriften – Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Dabei wurden die für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 238 bis 256a HGB sowie die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 bis 288 HGB beachtet. Dem Grundsatz der Stetigkeit wurde Rechnung getragen.

Sachanlagen – Sachanlagen bestehen aus den vom Fonds gehaltenen Immobilien und entsprechender Betriebs- und Geschäftsausstattung. Sie werden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Nachträgliche Aktivierungen erfolgen, wenn im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von den Gesellschaftern stille Reserven aufgedeckt werden.

Die planmäßigen Abschreibungen werden auf linearer Basis über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 33 bis 50 Jahren (Gebäude), 10 Jahren (Außenanlagen) sowie 5 bis 10 Jahren (BGA) vorgenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung vorgenommen, soweit die Wertminderung die planmäßigen Abschreibungen der nächsten fünf Jahre übersteigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände – Sie werden zum Nennwert angesetzt.

Ausfallrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Rückstellungen – Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten – Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten – Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Ergebnisrealisierung – Die Umsatzerlöse umfassen neben den Nettomieten auch die umlagefähigen Nebenkosten, bei denen die Gesellschaft originärer Vertragspartner ist. Nebenkostenerstattungen der Mieter werden zum Jahresende auf Grundlage von Schätzwerten gebucht, sich später ergebende Differenzbeträge gegenüber den abgerechneten Beträgen berücksichtigen wir im Folgejahr.

(3) Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen beläuft sich zum Bilanzstichtag auf einen Buchwert von T€ 59.218 (Vorjahr T€ 60.497), davon entfallen auf die Gebäude T€ 34.687 (Vorjahr T€ 36.366), auf den Grund und Boden T€ 23.635 (Vorjahr T€ 23.635) sowie auf die Betriebs und Geschäftsausstattung T€ 14 (Vorjahr T€ 17). Auf Anlagen im Bau entfallen T€ 883 (Vorjahr T€ 478). Die Außenanlagen sind vollständig abgeschrieben.

(4) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen aus Nebenkostenabrechnungen gegenüber diversen Mietern, noch zu erteilenden Nebenkostenabrechnungen für 2019 und ausstehenden Mieten. Die Forderungen haben, wie im Vorjahr, alle eine Laufzeit von unter einem Jahr.

(5) Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf T€ 4 (Vorjahr T€ 36). Die Restlaufzeit liegt, wie im Vorjahr, unter einem Jahr.

(6) Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten bestehen aus Kontokorrentguthaben in Höhe von T€ 1.199 (Vorjahr T€ 1.140).

Mietkautionskonten werden als Treuhandvermögen nachrichtlich unterhalb der Bilanz gezeigt.

(7) Eigenkapital

Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem Festkapital, den Kapitalrücklagen sowie den variablen Kapitalkonten, wobei das Festkapital und die variablen Konten der Gesellschafter jeweils zu Kapitalanteilen des Komplementärs und des Kommanditisten zusammengefasst werden. Es beläuft sich auf T€ 6.250 (Vorjahr T€ 7.341).

Festkapital

Das Festkapital in Höhe von T€ 88.345 (Vorjahr T€ 88.420) verteilt sich auf den Komplementär BBV 10 Geschäftsführungs-GmbH & Co. KG zu T€ 5 (Vorjahr T€ 5), der Rest entfällt auf die Kommanditisten.

Kapitalrücklagen

Die Kapitalrücklage stammt aus einem von den Kommanditisten bei Zeichnung der Anteile geleisteten Aufgeld in Höhe von 5 % der übernommenen Einlagen. Ferner enthält die Kapitalrücklage Differenzen aus der Umstellung des Festkapitals in Euro,

Variable Kapitalkonten

Die variablen Kapitalkonten setzen sich aus dem Ergebnisvortrag, den Ausschüttungen sowie den Entnahmen für Quellensteuern zusammen. Sie belaufen sich auf T€ -88.603 (Vorjahr T€ -87.594 ) und verteilen sich auf den Komplementär BBV 10 Geschäftsführungs-GmbH & Co. KG zu T€ -5 (Vorjahr T€ -5) und auf die Kommanditisten zu T€ -88.598 (Vorjahr T€ -88.260).

(8) Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen bestehen in Höhe von T€ 684 (Vorjahr T€ 111). Davon entfallen T€ 364 auf Rückstellungen für Umbaumaßnahmen, T€ 232 auf Rückstellungen für Nebenkosten, T€ 85 auf Rückstellungen für Prüfungs- und Steuerberatungskosten und T€ 3 auf Rückstellungen für ausstehende Rechnungen.

(9) Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus sonstiger langfristiger Finanzierung in Höhe von T€ 44.355 (Vorjahr T€ 48.094) wurde ein Nominalbetrag in Höhe von T€ 54.500 (Vorjahr T€ 54.500) durch Grundschulden besichert.

Hiervon sind T€ 3.123 (Vorjahr T€ 3.560) innerhalb von 1 Jahr, T€ 11.225 (Vorjahr T€ 14.197) innerhalb von 2 bis 5 Jahren und T€ 30.007 (Vorjahr T€ 30.337) nach mehr als 5 Jahren zur Zahlung fällig.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von T€ 8.347 (Vorjahr T€ 6.044) zur Überbrückung einer vorübergehenden Liquiditätslücke im Rahmen von Umbaumaßnahmen in Eisenhüttenstadt. Es ist innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.

(10) Sonstige Angaben

Die Gesellschaft hat drei Beiräte. Die Gesamtbezüge des Beirats betrugen T€ 4 (Vorjahr T€ 4).

Die Entnahmen der Kommanditisten führten zu einem Wiederaufleben der Haftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB in Höhe von T€ 1.466 (Vorjahr T€ 899). Die unmittelbare persönliche Haftung beschränkt sich auf die im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten. Die Treugeber haben im Rahmen des abgeschlossenen Treuhandvertrages den Treuhandkommanditisten von dieser Haftung freigestellt.

Alleiniger Komplementär der Gesellschaft mit einem Anteil am Festkapital von T€ 5 ist die BBV 10 Geschäftsführungs-GmbH & Co. KG, Gräfelfing. Das Stammkapital ihrer Komplementärin GP Value Management GmbH, Gräfelfing, beträgt T€ 25; sie wurde im Geschäftsjahr gemeinsam vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tim Brückner (seit 13. August 2019), Herrn Kevin Julian Fuhr (seit 8. Mai 2019) sowie Herrn Ingo Hartlief (seit 5. Februar 2019 bis 13. August 2019), Herrn Ralf Kind (bis 5. Februar 2019) und Herrn Stefan Herb (bis 8. Mai 2019). Geschäftsführender Kommanditist der BBV 10 Geschäftsführungs-GmbH & Co. KG ist die Fair Value REIT-AG, gemeinsam vertreten durch Herrn Tim Brückner (seit 20. Mai 2019) und Herrn Kevin Fuhr (seit 1. April 2019) sowie Herrn Ralf Kind (bis 10. Januar 2019), Herrn Ingo Hartlief (bis 20. Mai 2019) und Herrn Stefan Herb (bis 29. März 2019).

Neben der Komplementärin ist die Fair Value REIT-AG als geschäftsführende Kommanditistin zur Geschäftsführung berechtigt, aber nicht verpflichtet.

Wesentliche Rechtsgeschäfte gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages bedürfen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

Die Einschränkungen für das öffentliche Leben durch die COVID-19 Krise sowie die Beeinträchtigungen für die Wirtschaft und die sich daraus ergebenen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der Mieter des Fonds lassen sich derzeit nicht seriös abschätzen. Bis heute wurde die BBV Immobilien-Fonds Nr. 10 GmbH & Co. KG aber bereits von 6 Mietern, die eine monatliche Gesamtmiete von T€ 112 repräsentieren (entspricht auf einen Monat bezogen rund 2,5% der jährlichen Gesamtmiete der BBV Immobilien-Fonds Nr. 10 GmbH & Co. KG, exkl. Eisenhüttenstadt), darüber informiert, dass diese ihre Miete in den kommenden Monaten – aufgrund des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) begrenzt bis Juni 2020 – nicht oder nicht komplett zahlen wollen, während die tatsächlich nicht gezahlten Mieten im April T€ 84 betrugen.

Für den weiteren Verlauf des Jahres sind weitere Stundungen /​ Mietausfälle möglich, die aktuell nicht abgeschätzt werden können.

Insgesamt sieht die Geschäftsführung keine Anzeichen, dass die Gesellschaft Ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen kann.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurde das Objekt in Genthin und mit Wirkung zum 1. April 2020 das Objekt in Eisenhüttenstadt veräußert. Der Verkaufserlös von zusammen rund T€ 28.400 wird fast ausschließlich zur Ablösung bestehender Darlehensverbindlichkeiten verwendet werden.

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Fair Value REIT-AG, Gräfelfing, zum 31. Dezember 2019 einbezogen. Dieser Konzernabschluss ist auf der Internetseite der Fair Value REIT-AG zugänglich und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Gräfelfing, den 16. Juli 2020

BBV IMMOBILIEN-FONDS NR. 10 GMBH & CO. KG, München

Vertreten durch:

BBV 10 Geschäftsführungs-GmbH & Co. KG, Gräfelfing

Vertreten durch:

GP Value Management GmbH, Gräfelfing

Tim Brückner

Kevin Julian Fuhr

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen.

Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammehgefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.

Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.

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