Dark Mode Light Mode

CARPEVIGO AG

IO-Images (CC0), Pixabay

CARPEVIGO AG

Holzkirchen

Inhaberschuldverschreibung

WKN A0N3X2

ISIN: DE000A0N3X28

Tranche 2 über nominal EUR 15.000.000,00
mit 1,5 % Zinsen jährlich
Laufzeit vom 10.07.2007 bis 30.06.2021

eingeteilt in 15.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen
im Nennbetrag von je EUR 1.000,00
WKN A0N3X2, ISIN: DE000A0N3X28

Die CARPEVIGO AG und der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner geben hiermit bekannt, dass die Inhaber der Teilschuldverschreibungen der vorgenannten Inhaber-Schuldverschreibung WKN A0N3X2 in dem Zeitraum von Montag, dem 01.02.2021 0:00 Uhr (MEZ), bis Donnerstag, dem 04.02.2021 24:00 Uhr (MEZ), an der Abstimmung ohne Versammlung über die am 13.01.2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussgegenstände mit einem beschlussfähigen Quorum teilgenommen und mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens 75 % der teilnehmenden Stimmrechte (qualifizierte Mehrheit gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 SchVG) das Folgende beschlossen haben:

1. Bestätigung der Beschlüsse vom 22.6.2016

“Die in der Gläubigerversammlung vom 22.6.2016 gefassten Beschlüsse über

die Geltung des am 05.08.2009 in Kraft getretenen SchVG vom 31.07.2009 – sog. Opt-In und

die Anpassung der Regelung zur Laufzeit und Verzinsung sowie zur Höhe des Rückzahlungsbetrages der Anleihe

werden hiermit in der u.a. Fassung, in der sie bereits in der Gläubigerversammlung vom 22.6.2016 zur Abstimmung gestellt wurden, vollumfänglich bestätigt und hilfsweise nochmals neu gefasst.

„1. Beschlussfassung über die Anwendbarkeit des am 05.08.2009 in Kraft getretenen SchVG vom 31.07.2009 – sog. Opt-In

Das SchVG vom 31.07.2009 in seiner jeweils gültigen Fassung findet auf die Anleihe Anwendung.

2. Anpassung der Regelung zur Laufzeit und Verzinsung sowie zur Höhe des Rückzahlungsbetrages der Anleihe

An die Stelle der bisherigen Zinsfälligkeiten und der Zinshöhe sowie zur Höhe des Rückzahlungsbetrages der Anleihe nach den Anleihebedingungen treten ein niedrigerer Zins und eine Veränderung der Fälligkeitstermine sowie eine Erhöhung des Rückzahlungsbetrages wie folgt:

Für das Jahr 2017 wird ein neuer Zins von 1,5 % p. a. festgelegt. Zur Auszahlung fällig ist der neue Zins am 30.09.2017.

Für das Jahr 2018 wird ein neuer Zins von 1,5 % p. a. festgelegt. Zur Auszahlung fällig ist der neue Zins am 30.09.2018.

Für das Jahr 2019 wird ein neuer Zins von 1,5 % p. a. festgelegt. Zur Auszahlung fällig ist der neue Zins am 30.09.2019.

Für das Jahr 2020 wird ein neuer Zins von 1,5 % p. a. festgelegt. Zur Auszahlung fällig ist der neue Zins am 30.09.2020.

Für das Jahr 2021 wird ein neuer Zins von 1,5 % p. a. festgelegt. Zur Auszahlung fällig ist der neue Zins am 30.06.2021.

Am Ende der Laufzeit wird die Anleihe zum Nennbetrag zzgl. eines Aufschlags von 5 % auf den Nennbetrag zurückgezahlt.

An die Stelle der bisherigen Endfälligkeiten und der sonstigen etwaigen Fälligkeiten von jeglichen Ansprüchen der Gläubiger tritt der 30.06.2021. Dies ist rechtlich der frühestmögliche Fälligkeitstermin für (neben den Zinsen) denkbare Ansprüche. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche auf Rückführung, Tilgung oder Erfüllung aufgrund vereinbarter oder gesetzlicher Options-, Kündigungs- oder sonstiger gesonderter Rechte der Anleihegläubiger. Die Ausübung solcher Rechte wird mit Wirksamwerden dieses Beschlusses bis zum 30.06.2021 ausgesetzt.“

2. Verlängerung der Laufzeit der Anleihe (bis 30.06.2026)

„Die Laufzeit der Anleihe wird um weitere 5 Jahre bis zum 30.06.2026 verlängert.

Die Zinsen betragen in diesem Zeitraum weiterhin 1,5% p.a. und sind jährlich zum 30.9. eines jeden Jahres fällig.

Für das Jahr 2021 wird ein Zins von 1,5 % p.a. festgelegt. Zur Auszahlung fällig sind diese Zinsansprüche am 30.09.2021.

Für das Jahr 2022 wird ein Zins von 1,5 % p. a. festgelegt. Zur Auszahlung fällig ist der neue Zins am 30.09.2022.

Für das Jahr 2023 wird ein Zins von 1,5 % p. a. festgelegt. Zur Auszahlung fällig ist der neue Zins am 30.09.2023.

Für das Jahr 2024 wird ein Zins von 1,5 % p. a. festgelegt. Zur Auszahlung fällig ist der neue Zins am 30.09.2024.

Für das Jahr 2025 wird ein Zins von 1,5 % p. a. festgelegt. Zur Auszahlung fällig ist der neue Zins am 30.09.2025.

Für das Jahr 2026 wird ein Zins von 1,5 % p. a. festgelegt. Zur Auszahlung fällig ist der neue Zins am 30.06.2026.

Am Ende der Laufzeit wird die Anleihe zum Nennbetrag zzgl. eines Aufschlags von 5 % auf den Nennbetrag zurückgezahlt.

An die Stelle der bisherigen Endfälligkeiten und der sonstigen etwaigen Fälligkeiten von jeglichen Ansprüchen der Gläubiger – einschließlich etwaiger rückständiger Zinsen aus Vorjahren – tritt der 30.06.2026. Dies ist rechtlich der frühestmögliche Fälligkeitstermin für jedwede, neben den o. a. von 2021 bis 2026 laufenden Zinsen denkbare Ansprüche. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche auf Rückführung, Tilgung oder Erfüllung aufgrund vereinbarter oder gesetzlicher Options-, Kündigungs- oder sonstiger gesonderter Rechte der Anleihegläubiger. Die Ausübung solcher Rechte wird mit Wirksamwerden dieses Beschlusses bis zum 30.06.2026 ausgesetzt.“

Die Abstimmung ohne Versammlung wurde vom Gemeinsamen Vertreter Rechtsanwalt Dr. Wagner als Versammlungsleiter durchgeführt (§ 18 SchVG).

 

München, den 05.02.2021

Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner

Gemeinsamer Vertreter

Versammlungsleiter

 

Holzkirchen, den 05.02.2021

CARPEVIGO AG

Der Vorstand

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Bilanzielle Überschuldung innerhalb eines Jahres verdoppelt: S & R 2. Immobiliengesellschaft GmbH & Co. KG

Next Post

Staatsanwaltschaft Osnabrück