Diese Bewertung lässt diese aktuelle veröffentlichte Bilanz dann wohl auch zu.
Internationale Filmproduktion Blackbird Vierte GmbH & Co. KG
Monheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva |
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---|---|---|
31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
|
A. Umlaufvermögen | 1.026.909,36 | 900.983,22 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 5.154,94 | 5.154,94 |
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 1.021.754,42 | 895.828,28 |
B. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil und Entnahmen von Kommanditisten | 98.375.653,67 | 101.006.045,99 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 99.402.563,03 | 101.907.029,21 |
Passiva |
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---|---|---|
31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
|
A. Eigenkapital | 0,00 | 0,00 |
I. Kapitalanteil Kommanditisten | -26.082.777,12 | -26.082.777,12 |
II. Verlustvortrag | 72.292.876,55 | 74.923.268,87 |
III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil und Entnahmen von Kommanditisten | 98.375.653,67 | 101.006.045,99 |
B. Verbindlichkeiten | 51.593.163,36 | 50.113.512,90 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 47.809.399,67 | 51.793.516,31 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 99.402.563,03 | 101.907.029,21 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2019
der
Internationale Filmproduktion Blackbird Vierte GmbH & Co. KG
Bleerstraße 61, 40789 Monheim am Rhein
Amtsgericht Düsseldorf, HRA 22969
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Rechtsform und der an ihr beteiligten nicht natürlichen Person als persönlich haftender Gesellschafter gemäß § 264a Abs. 1 HGB verpflichtet, die Vorschriften für Kapitalgesellschaften & Co. anzuwenden.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. im Sinne des § 264a HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie wendet jedoch für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung freiwillig die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an.
Für die Aufstellung des Anhangs werden die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB zum Teil und für die Offenlegung werden die größenabhängigen Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen.
Der Ausweis der Kapitalkonten erfolgt im Berichtsjahr nach § 264c Abs. 2 HGB. Das Verrechnungskonto wird demnach unter „Kapitalanteile Kommanditisten“ ausgewiesen. Der Jahresüberschuss wird dem Verlustvortrag gutgeschrieben.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2019 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil und Entnahmen von Kommanditisten von 98.375.653,67 Euro aus.
Die gesetzlichen Vertreter gehen davon aus, dass angesichts der zukünftigen Erträge und der vorhandenen Liquidität die Gesellschaft im laufenden und folgenden Geschäftsjahr stets in der Lage sein wird, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Fortführung der Gesellschaft ist somit überwiegend wahrscheinlich. Damit ist die Überschuldung in Sinne des § 19 Abs. 2 InsO in der neuen und inzwischen unbefristet verlängerten Fassung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) nicht gegeben.
In 2014 wurde eine Forfaitierungsvereinbarung geschlossen, mittels derer die sich aus dem laufenden Lizenzvertrag (Film: The Mummy 3) ergebenden Forderungen auf die laufenden B-Lizenzzahlungen sowie die künftigen Forderungen auf den A/B-Teil der Call-, Put-, oder Loan-Option verkauft wurden. Entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 8. November 2000 I R 37/99, BStBl. II 2001, 722), dem sich die Finanzverwaltung (unter H 5.6 EStR 2012) angeschlossen hat, wird der auf die laufenden Lizenzraten entfallende Teil des Forfaitierungserlöses als passiver Rechnungsabgrenzungsposten und der Restbetrag als Darlehensverbindlichkeit ausgewiesen.
Die Darlehensverbindlichkeit ist für Zwecke des Überschuldungsstatus unbeachtlich, weil ihn entsprechende künftige Erlöse aus dem aktivisch nicht angesetzten Filmverwaltungsrecht gegenüberstehen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie das Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert.
Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Einnahmen aus der Forfaitierung, die bis zum Ende der Laufzeit des Lizenzvertrags zu Ertrag führt.
III. Angaben zur Bilanz
Immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögen
Die Gesellschaft hat mit Vertrag vom 8. Dezember 2006 das literarische Material (Stoffrechte) für die internationale Kinofilmproduktion „The Mummy 3“ erworben. Die Rechte umfassen die Produktion und weltweite Verwertung des Films einschließlich der so genannten filmbezogenen Nebenrechte. Die Gesellschaft ist sowohl rechtlicher (gemäß § 94 UrhG) als auch wirtschaftlicher (gemäß Medienerlass) Eigentümer des Kinofilms. Der Film wird auf eine Dauer von 25 Jahren an einen Lizenznehmer zur Auswertung überlassen und ist demzufolge dem Anlagevermögen zuzurechnen.
Die Herstellungskosten sind unter das Aktivierungsverbot nach § 248 Abs. 2 HGB a. F. gefallen. Der Aufwand ist durch eine nicht rückzahlbare Zahlung des gesamten Produktionsaufwands an den Produktionsdienstleister am 21. Dezember 2006 entstanden. Die Zahlung erfolgte in die Sphäre des Produktionsdienstleisters, der die Zahlung für die Produktionskosten verwenden konnte. Die vertraglich vereinbarte Schuldübernahmegebühr für den Lizenznehmer an die schuldübernehmende Bank war bereits vollständig zuvor aus eigenen Mitteln des Lizenznehmers geleistet worden. Die Bank hat aufgrund dieser Zahlung die Verpflichtungen des Lizenznehmers aus dem Lizenzvertrag übernommen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten einen Vorsteuer-Erstattungsanspruch für das Jahr 2018 und 2019.
Die Kapitalkonten laut Gesellschaftsvertrag sind abweichend von § 264c Abs. 2 HGB weiter untergliedert und setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2019 | 31.12.2018 | ||||
Kapitalanteil des Kommanditisten | Euro | Euro | |||
1. | Pflichteinlage | 128.914.987,00 | 128.914.987,00 | ||
2. | Verrechnungskonto | -154.997.264,12 | -154.997.264,12 | ||
3. | nicht eingeforderte ausstehende Einlagen | -500,00 | -500,00 | ||
4. | Ergebnisvortragskonto | -72.292.876,55 | -74.923.268,87 | ||
5. | nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil | ||||
und Entnahmen von Kommanditisten | 98.375.653,67 | 101.006.045,99 | |||
0,00 | 0,00 |
Die in das Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen der Kommanditisten betragen 500 Euro.
Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten (Restlaufzeiten) in dem nachstehend dargestellten Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst:
Restlaufzeit | Restlaufzeit | |||
Stand | Restlaufzeit | zwischen | mehr als | |
31.12.2019 | bis 1 Jahr | 1 und 5 Jahren | 5 Jahre | |
Vorjahr | Vorjahr | Vorjahr | Vorjahr | |
Euro | Euro | Euro | Euro | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 24.086,89 | 24.086,89 | 0,00 | 0,00 |
12.150,00 | 12.150,00 | 0,00 | 0,00 | |
sonstige Verbindlichkeiten | 51.569.076,47 | 1.250,00 | 0,00 | 51.567.826,47 |
50.101.362,90 | 1.250,00 | 0,00 | 50.100.112,90 | |
Gesamt | 51.593.163,36 | 25.336,89 | 0,00 | 51.567.826,47 |
50.113.512,90 | 13.400,00 | 0,00 | 50.100.112,90 |
In den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 51.569.076,47 Euro (Vorjahr: 50.101.362,90 Euro) sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 1.250,00 Euro (Vorjahr: 1.250 Euro) enthalten.
Im Berichtsjahr erfolgte eine ratierliche Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens.
IV. Sonstige Angaben
Zur Erledigung aller Verwaltungsaufgaben ist aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG , Pullach i. Isartal, verpflichtet.
Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.
Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Blackbird Administration GmbH, mit einem gezeichneten Kapital von 25.000 Euro.
Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH:
Blackbird Administration GmbH vertreten durch:
• |
Patrick Schwarz-Schütte, Düsseldorf, Kaufmann |
• |
Michaela Steimel, Köln, Steuerberaterin |
Monheim am Rhein, 23. Dezember 2020
Internationale Filmproduktion Blackbird Vierte GmbH & Co. KG
Blackbird Administration GmbH
Schwarz-Schütte Steimel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2020 festgestellt.