Staatsanwaltschaft Ingolstadt27 VRs 20324/19 Mit rechtskräftiger Entscheidung des Amtsgerichts Ingolstadt vom 16.12.2019, Az.: 4 Cs 27 Js 20324/19 wurde folgender Gegenstand eingezogen: Herrenrad Marke Gudereit/LC 60 Trekking, FIN: KBGS02975 Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem strafrechtlichen Ermittlungsergebnis erlangte der Verurteilte den Gegenstand entweder am 15.10.2019 am Nordbahnhof, Hindenburgstr., 85049 Ingolstadt Der o .g. Gegenstand wurde bereits gesichert. Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihr Recht auf Herausgabe geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden. Zur Geltendmachung melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monate nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an. Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer des eingezogenen Gegenstandes, § 75 Abs. 1 Satz 2 StGB. Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter. Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt. Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab, und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten. MerkblattAnspruch auf Herausgabe nach § 459h StPO
Allgemeine Hinweise zu eingezogenen Gegenständen, soweit sie durch die Staatsanwaltschaft sichergestellt/beigetrieben wurden
Bitte haben Sie Verständnis, dass es der Staatsanwaltschaft über diese Bekanntmachung hinaus nicht erlaubt ist, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie daher von schriftlichen oder mündlichen Anfragen ab, und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten.
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Staatsanwaltschaft Ingolstadt


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