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Fairfina GmbH auch ThomasLloyd angeboten an Anleger

Angebot | © coffeebeanworks (CC0), Pixabay

Viele Finanz-Vertriebe werden sicherlich im Moment dann unruhig sein, wenn sie den Bericht des Handelsblattes zum Unternehmen ThomasLloyd gelesen haben.

Natürlich werden sich nun auch viele Anlegerschutzanwälte auf das Thema stürzen und natürlich auch versuchen, Mandate gegen den vermittelnden Vertrieb zu bekommen.

Eines der gängigen Verfahren, wenn es um Anlegergewinnung geht, denn man muss als mandatssuchender Rechtsanwalt natürlich auch einem Anleger klarmachen, dass man eine Möglichkeit sieht, das investierte Geld zurück zu bekommen.

Ob dann im Einzelfall auch wirklich ein Beratungsfehler vorliegt, müssen dann aber oft auch Gerichte entscheiden. Diese entscheiden dann aber überwiegend immer zugunsten der Anleger.

Bedenken muss man als Anleger auch, dass die Haftung eines Beraters nicht unendlich möglich ist. Wir gehen aber davon aus, dass viele ThomasLloyd-Investment-Vermittler eine sogenannte Vermögensschadenshaftpflicht haben, die dann mögliche Schäden abdecken könnte.

Derzeit sollte aber der Vertrieb sicherlich nicht weiterhin ThomasLloyd-Produkte vermitteln, sondern sich erst einmal um die Klärung der offenen Fragen, die sicherlich nun von vielen Anlegern gestellt werden könnten, kümmern.

FireShot Capture 1236 – Fairfina GmbH – Faire Finanzdienstleistung – www.fairfina.de

 

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