Hätte ich doch mein Geld bloss nicht in diesen Mist investiert, so ein Anleger, der hier wohl 20.000 Euro angelegt hatte und sich immer noch nicht beruhigen kann, denn er hat nie eine Antwort darauf bekommen, warum das Investment so schiefgelaufen ist. Seinen Berater, „der von einem sicheren Investment gesprochen hatte“, hat er versucht zu verklagen, aber der hat schon kein Vermögen mehr, da andere Anleger da scheinbar schneller waren.
MS „Fürth“ Schiffseigentums GmbH & Co. KG i.I.HamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz
AnhangI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der Jahresabschluss der MS „Fürth“ Schiffseigentums GmbH & Co. KG i.I., Hamburg, wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ein Vorjahresvergleich ist aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres 2014 nur bedingt möglich. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gem. § 267 Absatz 1 i. V. m. § 264a HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen. Die Geschäftsführung hat mit Datum vom 16. Mai 2014 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Hamburg gestellt. Mit Datum vom 15. August 2014 ist das Insolvenzverfahren der Gesellschaft eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Burckhardt Reimer, Hamburg, bestellt. Aufgrund elektronischer Rechenhilfen können sich bei den Angaben in TEUR Rundungsdifferenzen ergeben. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Ergänzend hierzu sind die Regelungen des Gesellschaftsvertrags zu beachten. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wird aufgrund des am 15. August 2014 eröffneten Insolvenzverfahrens nicht mehr von der Prämisse der Unternehmensfortführung (going-concern) ausgegangen. Die Bilanzierungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Die Bewertungsmethoden wurden aufgrund der Insolvenz bereits zum 31. Dezember 2013 geändert. Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgt zu Zeitwerten unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips. Sachanlagen Das unter den Sachanlagen ausgewiesene Containerschiff MS „Fürth“ wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen wurden degressiv über eine Nutzungsdauer von rund 16,6 Jahren entsprechend dem Betriebskonzept vorgenommen. Der Schrottwert des Schiffs wurde mit TEUR 1.372 berücksichtigt. Im Jahr 2008 erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von EUR 2.649.949,65. Aufgrund des im Jahr 2016 erfolgten Verkaufs des Schiffes erfolgte bereits zum 31. Dezember 2013 eine Zuschreibung (Wertaufholung) in Höhe von EUR 1.017.018,58 auf den beizulegenden Wert. Die bis zum Verkauf des Schiffes noch anfallenden Abschreibungen wurden bei der Wertermittlung entsprechend berücksichtigt. Die Abschreibungen erfolgten ab dem Jahr 2013 linear über die Restnutzungsdauer. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Im Berichtsjahr entstandene Ausgaben/Einnahmen für das Folgejahr sind als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Rückstellungen Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages passiviert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Währungsumrechnung Geschäftsvorfälle, die in fremder Währung anfallen, werden mit dem Tageskurs umgerechnet. Die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt grundsätzlich zum jeweils niedrigeren bzw. höheren Stichtags- oder Anschaffungskurs (unter Beachtung des Niederstwertprinzips). Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. III. ANGABEN ZUR BILANZ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Eigenkapital Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. IV. SONSTIGE ANGABEN Gesellschaftsorgane Geschäftsführerin der Gesellschaft und persönlich haftende Gesellschafterin ist die Achte Kalkavan Schiffseigentums GmbH, Hamburg, die keine Kapitaleinlage zu erbringen hat. Das gezeichnete Kapital der persönlich haftenden Gesellschafterin beträgt EUR 25.000,00. Geschäftsführer der Achte Kalkavan Schiffseigentums GmbH, Hamburg, sind:
Seit dem 21. Mai 2014 ist das Verwaltungs- und Verfügungsrecht auf den Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Burckhardt Reimer, Hamburg, übergegangen. Mitglieder des Beirates der Gesellschaft sind:
Hamburg, im August 2018 ………………………………………………………………………. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: |
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