Staatsanwaltschaft Verden941 Js 48147/19 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Walsrode wegen Betruges (Az. 5 Ds 941 Js 48147/19 (30/20)) gegen Anna Keller und Philipp Keller. Diese ist rechtskräftig seit dem 04.06.2020. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
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Staatsanwaltschaft Verden


qimono (CC0), Pixabay