zu dem Zeitpunkt gezeichnet haben, als diese Gesellschaft noch in Gründung war.
Das könnte aus unserer Sicht sicherlich Sinn machen, denn das zu diesem Zeitpunkt angenommene Kapital von Benjamin Franklin Kühn unterliegt anderen Haftungsansprüchen und Haftungsszenarien als die Forderungen, die nach der Eintragung der GmbH dann gestellt werden können.
Hier haftet Benjamin Franklin Kühn auch ganz persönlich mit seinem Privatvermögen. Sie sollten also zumindest den Versuch unternehmen, hier Herrn Benjamin Franklin Kühn haftungsrechtlich in Anspruch zu nehmen.
Möglicherweise hat Herr Kühn ja derzeit noch Vermögen, an dem Sie sich als Anleger „schadlos“ halten könnten.
Vermögen dass er von Anlegern bekommen hat… Es ist echt traurig alles…