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Heiko Kühn, auch die BaFin erkennt nun den Obergauner der adcada GmbH

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Heiko Kühn, Au (Schweiz), ADCADA: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an und bestellt Abwickler

Die BaFin hat Herrn Heiko Kühn, wohnhaft in Au, Schweiz, mit Bescheiden vom 5. Januar 2021 aufgegeben, das von ihm als Hintermann der ADCADA-Unternehmensgruppe ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die ADCADA-Unternehmensgruppe nahm auf unterschiedlichen Vertragsgrundlagen unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Herr Kühn ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnungen wurde

Herr Rechtsanwalt
Gerhard Brinkmann
c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Schillerstraße 18
18055 Rostock

als Abwickler bestellt.

Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden.

Die Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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