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Cinezeta Internationale Filmproduktionsgesellschaft mbH & Co. 1. Beteiligungs-KG – bilanziell überschuldet
KAP 12 GmbH & Co. geschlossene InvKG - miese Bilanz

Cinezeta Internationale Filmproduktionsgesellschaft mbH & Co. 1. Beteiligungs-KG – bilanziell überschuldet

geralt (CC0), Pixabay

Auch diese Gesellschaft ist bilanziell überschuldet, wie man dieser Bilanz entnehmen kann, und ob die Erwartungen des hier in der Verantwortung stehenden Geschäftsführers dann eintreten, das wird die Zukunft dann zeigen. Wie heißt es so schön, „die Hoffnung stirbt zuletzt“.

Cinezeta Internationale Filmproduktionsgesellschaft mbH & Co. 1. Beteiligungs-KG

Grünwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Umlaufvermögen

860.676,12 986.446,86

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

279.334,66 160.350,81

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

581.341,46 826.096,05

Summe Aktiva

860.676,12 986.446,86

PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

-3.899.126,56 -4.317.216,40

I. Kapitalanteile Kommanditisten

8.320.920,56 8.320.920,56

II. Verlustvortrag

-12.638.136,96 -13.044.564,70

III. Jahresüberschuss

418.089,84 406.427,74

B. Rückstellungen

212,00 9.555,00

C. Verbindlichkeiten

71.461,45 126.929,13

D. Rechnungsabgrenzungsposten

4.688.129,23 5.167.179,13

Summe Passiva

860.676,12 986.446,86

Anhang

für das Geschäftsjahr

vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

1.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und

Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Dabei wurden die für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 246 bis 256a HGB beachtet sowie die ergänzenden Vorschriften der §§ 264a HGB i.V.m. §§ 264 bis 288 HGB angewendet.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 265, 266 und 275 i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist zutreffend nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kommanditgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 264a Abs.1 HGB. Sie wendet jedoch freiwillig die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung an.

Zurzeit findet die Betriebsprüfung für den Zeitraum von 2011 bis 2015 statt.

Hinsichtlich mehrerer Feststellungen des Finanzamts München aufgrund der bereits abgeschlossenen Außenprüfungen ist eine Klage beim Finanzgericht München anhängig. Aufgrund der tatsächlichen Verständigung mit dem Finanzamt München vom 24. Juli 2017 wurde dieses Verfahren in Abstimmung mit der Finanzbehörde ruhend gestellt. Im Rahmen der tatsächlichen Verständigung wurden die wesentlichen Problemfelder – Lizenzerlösverteilung und Sonderbetriebsausgaben gelöst. Die Umsetzung der tatsächlichen Verständigung wird in Abstimmung mit dem Finanzamt nicht vor Ende 2020 abgeschlossen sein.

Die Gesellschaft weist aufgrund der aufgelaufenen bilanziellen Verluste und der getätigten Entnahmen, die zusammen die Kapitaleinlagen der Kommanditistin übersteigen, zum 31.12.2019 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditistin in Höhe von TEUR 3.899 aus. Die Bewertung wird trotz der bestehenenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die aufgelaufenen Verluste voraussichtlich durch spätere Gewinne und durch die Veräußerung der Filmrechte ausgeglichen werden. Eine wesentlich Ursache für die im Geschäftsjahr bestehende bilanzielle Überschuldung sind die Vorjahreskorrekturen. Dessen ungeachtet haftet die Kommanditistin im Außenverhältnis in Höhe der
getätigten Entnahmen nach § 172 Abs. 4 Nr. 2 HGB, höchstens jedoch bis zu dem Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.

1.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Umlaufvermögen:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in US-Dollar wurden zum Stichtagskurs in Höhe von 1,1145 umgerechnet und mit dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen:

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sämtliche Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten:

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Sonstige Angaben

Passiva

Kapitalanteile der Kommanditi sten zum 31.12.2019:

Kommanditanteile

Einlagen/​Entnahmen

Gewinn-/​Verlust

(Festkapital)

(variables Kapital)

konto

Summe

EUR

EUR

EUR

EUR

Stand 01.01.2019

500.000,00 7.820.920,56 -12.638.136,96 -4.317.216,40

Entnahmen

0,00 0,00

KapESt inkl. SolZ

0,00 0,00

Jahresergebnis

418.089,84 418.089,84

Stand 31.12.2019

500.000,00 7.820.920,56 -12.220.047,12 -3.899.126,56

Verbindlichkeitenspiegel:

Gesamtbetrag

davon mit einer Restlaufzeit

31.12.2019

kleiner 1 Jahr 1 bis 5 Jahre größer 5 Jahre

EUR

EUR

EUR

EUR

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

60,00 60,00 0,00 0,00

Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen

239,94 239,94 0,00 0,00

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

20.708,51 20.708,51 0,00 0,00

Sonstige Verbindlichkeiten

50.453,00 0,00 50.453,00 0,00

Summe

71.461,45 21.008,45 50.453,00 0,00

Rechnungsabgrenzungsposten:

Der Posten entstand aus zu Beginn der Lizenzvertragslaufzeit vereinnahmten festen

(Mindest-)Vergütungen. Der zugeflossene Erlös in Höhe von EUR 11.214.202,00 wird pro rata temporis über die jeweilige Laufzeit des Lizenzvertrages linear abgegrenzt.

Persönlich haftende Gesellschafter:

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die am 25.06.2013 unter der Nummer HRB 205964 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragene Cine Management GmbH mit Sitz in Grünwald. Deren Stammkapital umfasst EUR 25.000. Sie ist am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht beteiligt.

Arbeitnehmer:

Die Gesellschaft hatte keine Arbeitnehmer im Sinne von § 285 Abs. 7 HGB.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Unternehmen:

Die Folgen des Coronavirus auf die Filmindustrie sind bedeutend. Nahezu alle Produktionen von Spielfilmen wurden aufgrund der Betriebsverbote unterbrochen bzw. auf Eis gelegt. Ebenso wurden Kinofilmstarts zum Teil um 12 Monate nach hinten geschoben. Das hat indirekte Auswirkungen auf das Unternehmen. Zum Glück gibt es keine Neuproduktionen, allerdings schulden Filmvertriebsunternehmen noch ausstehende Filmdistributionsgarantien. Deswegen erwartet die Fondsgeschäftsführung eine Verschiebung der Vereinnahmung von ausstehenden Filmerlöszahlungen ins Jahr 2021.

Geschäftsführung:

Die Geschäftsführung der Gesellschaft obliegt der Komplementärin. Geschäftsführer der Komplementärin ist Herr Dr. Florian Lechner.

München, den 30. Juli 2020

Der Geschäftsführer der Cinezeta Internationale Filmproduktionsgesellschaft mbH & Co. 1. Beteiligungs KG

Dr. Florian Lechner

 

Grünwald, den 30. Juli 2020

gez. Dr. Florian Lechner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10. Dezember 2020

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