Anlegergeld bleibt Anlegergeld, egal ob man diese Anlegergelder für einen sozialen Zweck eingesammelt hat, denn auch mit sozialen Zwecken kann man letztlich Geld verdienen.
Das war dann im Jahr 2012 wohl auch die Absicht der genannten Gesellschaft, die nun Insolvenz angemeldet hat. Damit dürfte es für die investierten Anleger dann möglicherweise zu einem Totalverlust der investierten Gelder kommen können.
Damit, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, sollten sich Anleger aber nicht zufriedengeben, sondern auch hier einmal schauen, wie man seinen eigenen Verlust so gering wie möglich halten kann. Dazu, so Rechtsanwalt Jens Reime, muss man sich natürlich jeden Einzelfall genau anschauen, wie immer in solchen Fällen.
Begonnen hatte alles damals im Jahre 2012. Da sammelte die damals noch unter SeniVita Sozial gGmbH firmierende Emittentin Geld mit einem Namensgenussrechten ein.
Dafür bot man dem Anleger damals fünf Prozent Grundverzinsung und eine zusätzliche gewinnabhängige Vergütung. Sicherlich klang das dann damals für viele Anleger attraktiv, und im Hinterkopf hatten dann viele Anleger sicherlich auch, als sie sich für ein Investment in die genannte Gesellschaft entschieden haben, dass man hier ja auch in etwas Soziales, also Gutes, investiere.
Nachdem dieses Geldeinsammeln dann „gut gelaufen war“, sammelte das Unternehmen aber im Jahr 2014 nochmals Geld über sogenannte Genussrechte ein.
In der Bilanz 2015 wurden dann letztlich rund 38,5 Millionen Euro Genussschein- und Genussrechtskapital ausgewiesen.
Zusätzlich hatte das Unternehmen bereits im Jahre 2011 eine Anleihe emittiert. Damals in Höhe von knapp 14 Millionen Euro. Diese wurde im Mai 2016 zurückbezahlt.
Danach setzte dann aber scheinbar eine wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der Unternehmensgruppe ein, die dann zu der jetzigen Insolvenz geführt hat.
Nun, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, will der zuständige Insolvenzverwalter, die Kanzlei des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Beck, versuchen, die Reset der Gesellschaft „an den Mann zu bringen“, um somit dann auch eine vernünftige Insolvenzquote zu bekommen. Ich, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, befürchte aber, dass für die investierten Anleger nur eine geringe Quote übrig bleiben wird.