Machen die irgendwann wieder Gewinn mit ihrem Investment? In diesem Jahr zumindest gab es ein negatives Ergebnis für die Anleger.
Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Hamburg
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019
Bilanz zum 31. Dezember 2019
AKTIVA
31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN | 27.262.903,75 | 10.849.572,55 |
I. Sachanlagen | 19.578.272,68 | 2.487.498,00 |
1. Technische Anlagen und Maschinen | 17.383.238,00 | 2.487.498,00 |
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.195.034,68 | 0,00 |
II. Finanzanlagen | 7.684.631,07 | 8.362.074,55 |
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 7.684.631,07 | 8.362.074,55 |
B. UMLAUFVERMÖGEN | 4.554.059,75 | 7.749.646,37 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 517.907,43 | 192.976,29 |
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 75.452,25 | 5.772,49 |
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 376.113,60 | 153.789,85 |
3. Sonstige Vermögensgegenstände | 66.341,58 | 33.413,95 |
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 4.036.152,32 | 7.556.670,08 |
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 2.759.375,97 | 536.535,35 |
34.576.339,47 | 19.135.754,27 | |
PASSIVA |
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31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
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A. EIGENKAPITAL | 15.882.583,12 | 16.478.310,07 |
I. Kapitalanteile | 14.875.383,12 | 15.471.110,07 |
1. Kapitalanteile der Komplementärin | 0,00 | 0,00 |
2. Kapitalanteile der Kommanditisten | 14.875.383,12 | 15.471.110,07 |
II. Rücklagen | 1.007.200,00 | 1.007.200,00 |
B. AUSGLEICHSPOSTEN FÜR AKTIVIERTE EIGENE ANTEILE | 12.500,00 | 12.500,00 |
C. RÜCKSTELLUNGEN | 97.860,00 | 53.368,00 |
1. Steuerrückstellungen | 2.400,00 | 0,00 |
2. Sonstige Rückstellungen | 95.460,00 | 53.368,00 |
D. VERBINDLICHKEITEN | 18.583.396,35 | 2.591.576,20 |
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 18.265.287,22 | 2.520.776,00 |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 242.232,02 | 69.717,47 |
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 3.799,82 | 429,33 |
4. Sonstige Verbindlichkeiten | 72.077,29 | 653,40 |
34.576.339,47 | 19.135.754,27 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
2019 EUR |
2018 EUR |
|
1. Umsatzerlöse | 1.805.225,41 | 416.642,95 |
2. Sonstige betriebliche Erträge | 121.137,71 | 2.842,68 |
3. Abschreibungen | -850.572,79 | -161.243,84 |
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -713.608,91 | -278.792,20 |
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 5.578,15 | 518,00 |
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -375.839,66 | -94.913,71 |
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 2.765,40 | 0,00 |
8. Ergebnis nach Steuern | -5.314,69 | -114.946,12 |
9. Jahresfehlbetrag | -5.314,69 | -114.946,12 |
10. Belastung auf Kapitalkonten | 5.314,69 | 114.946,12 |
11. Ergebnis nach Verwendungsrechnung | 0,00 | 0,00 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, (Amtsgericht Hamburg, HR A 117803) wurde nach den §§ 242 ff. und §§ 264a ff. HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags nach vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in §§ 267, 267a HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Personenhandelsgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden daher die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Personenhandelsgesellschaften zum Teil in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
In Ausübung des Wahlrechts werden nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemachte Angaben in den Anhang aufgenommen (Wahlpflichtangaben).
Zur besseren Darstellung werden die in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung anzugebenden Davon-Vermerke in den Anhang aufgenommen.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen (Photovoltaikanlagen) wird mit den Anschaffungskosten und – soweit abnutzbar – vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Photovoltaikanlagen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren nach der linearen Methode abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Kapitalrückzahlungen, angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert bilanziert.
Das Kommanditkapital ist zum Nennbetrag angesetzt und wird nach Saldierung mit den Entnahmen sowie den Ergebnisanteilen ausgewiesen.
Die Rücklagen wurden zum Nennwert angesetzt und resultieren aus dem Agio im Zusammenhang mit dem eingeworbenen Kommanditkapital.
Der Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile wird gemäß § 264c Abs. 4 HGB in Höhe des aktivierten Betrags für die Anteile an der Komplementär-Gesellschaft bewertet.
Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vermünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Gemäß § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. Bei Zugrundelegung der sich ergebenden Restnutzungsdauer für die Rückbau-Rückstellung von 11 bis 19 Jahren ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Zinssatz zwischen 1,69 bis 2,11 % gemäß Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.
C. Angaben zu den Posten der Bilanz
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht.
2. Eigenkapital
Das Pflichtkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2019 EUR 20.159.000,00 und ist zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 20.159.000,00 eingezahlt. Das zum Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragene Haftkapital beträgt EUR 50.980,00.
Eine Haftung der Kommanditisten nach § 172 Abs. 4 HGB besteht am Bilanzstichttag in Höhe von EUR 1.444.526,29.
3. Jahresfehlbetrag
Im Jahresabschluss wurde der Jahresfehlbetrag in voller Höhe den Ergebnissonderkonten belastet.
4. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten | mit einer Restlaufzeit | |||
Gesamt TEUR |
bis zu einem Jahr TEUR |
von mehr als einem Jahr TEUR |
davon von mehr als fünf Jahren TEUR |
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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 18.265,3 | 1.185,2 | 17.080,1 | 11.038,1 |
Vorjahr | 2.520,8 | 200,3 | 2.320,5 | 1.351,1 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 242,2 | 242,2 | 0,0 | 0,0 |
Vorjahr | 69,7 | 69,7 | 0,0 | 0,0 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 3,8 | 3,8 | 0,0 | 0,0 |
Vorjahr | 0,4 | 0,4 | 0,0 | 0,0 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 72,1 | 72,1 | 0,0 | 0,0 |
Vorjahr | 0,7 | 0,7 | 0,0 | 0,0 |
Gesamt | 18.583,4 | 1.503,3 | 17.080,1 | 11.038,1 |
Vorjahr | 2.591,6 | 271,1 | 2.320,5 | 1.351,1 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31. Dezember 2019 (TEUR 18.265,3) bestehen in voller Höhe aus drei KfW-Darlehen (TEUR 2.847,8), sechszehn Darlehen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank (TEUR 14.409,4), drei DKB-Darlehen (TEUR 672,5) und einem Umweltbank AG Darlehen (TEUR 335,5).
Die Tilgungsdarlehen aus einem KfW-Darlehen in Höhe von TEUR 1.023,8, zwei Darlehen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Höhe von TEUR 624,2 und drei DKB-Darlehen in Höhe von TEUR 672,5 sind gemäß getroffener Sicherungsvereinbarungen wie folgt besichert:
– Raumsicherungsübereignung der Photovoltaikanlage inkl. aller Neben- und Zusatzeinrichtungen sowie anderem Zubehör
– offenen Abtretung des Anspruchs auf Vergütung aus Stromeinspeisung sowie der Ansprüche aus der Elektronik- und Elektronikbetriebsunterbrechungsversicherung
– Abtretung der Rechte und Ansprüche aus dem Generalübernehmervertrag zur Errichtung der Anlage sowie aus dem abgeschlossenen Wartungsvertrag
– Eintragung erstrangiger beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten (Errichtung und Betrieb der zu finanzierenden Anlage)
– Abschluss einer dreiseitigen Vereinbarung zum Nutzungsvertrag für die Flurstücke hinsichtlich der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit(en) und der Eintrittsrechte
– Eintragung einer Vormerkung des Anspruchs zur Errichtung und zum Betrieb der zu finanzierenden Anlagen auf Pachtgrundstücken entsprechend der dreiseitigen Vereinbarung im Rang unmittelbar nach vorgenannter Dienstbarkeit zur Errichtung und Betrieb der Anlagen
Zehn Tilgungsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Höhe von TEUR 7.812,3 aus der Anwachsung ZED4 PV1 GmbH & Co. KG und zwei Tilgungsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Höhe von TEUR 3.357,7, einem KfW-Tilgungsdarlehen in Höhe TEUR 1.323,3 sowie einem Tilgungsdarlehen der UmweltBank AG in Höhe von TEUR 335,5 aus der Anwachsung Dankmarshausen Solar GmbH & Co. KG sowie einem Tilgungsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Höhe von TEUR 2.441,6 und einem Darlehen zur Umsatzsteuerfinanzierung der Umweltbank AG sind gemäß getroffener Sicherungsvereinbarungen wie folgt besichert:
– Sicherungsübereignung der Photovoltaikanlagen mit sämtlichem technischen Zubehör inkl. Abtretung der Anwartschaftsrechte auf Eigentumsübergang
– Abtretung der aus der Stromeinspeisung resultierenden Ansprüche
– Übertragung der Rechte aus der vom Kreditnehmer mindestens abzuschließenden Maschinenbruch- und Betriebsunterbrechnungsversicherung Allgefahren-/Elektronikversicherung
– Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus den mit Lieferanten bzw. dem Generalunternehmer oder -übernehmer geschlossenen Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträgen, insbesondere der jeweiligen Gewährleistungsansprüche
– angezeigte Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus dem Wartungsvertrag
– Abtretung der Anprüche aus den schuldrechtlichen Vereinbarungen bezüglich der Wege- und Leitungsrechte
– Eintragung einer jeweiligen erstrangigen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Kreditnehmers im Grundbuch des Investitionsstandortes und einer jeweiligen erstrangigen Grunddienstbarkeit zugunsten des Investitionsstandortes der Übergabestation nebst jeweils zweier gleichrangiger Vormerkungen auf Eintragung einer inhaltsgleichen beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten für die Bank
– Gewährung eines vertraglichen Eintrittsrechtes in die geschlossenen Nutzungsverträge in Form eines Nachtrags zu den Nutzungsverträgen
Das Tilgungsdarlehen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Höhe von TEUR 173,7 ist gemäß getroffener Sicherungsvereinbarungen wie folgt besichert:
– Sicherheitenvertrag Projektfinanzierung Photovoltaik gemäß Entwurf vom 24. Mai 2019
– Verpfändung der Kapitaldienstreserve gemäß Verpfändungserklärung vom 28. August 2017 nebst Nachträgen
– Eintragung erstrangiger beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten (Errichtung und Betrieb der zu finanzierenden Anlage)
– Abschluss einer dreiseitigen Vereinbarung zum Nutzungsvertrag für die Flurstücke hinsichtlich der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit(en) und der Eintrittsrechte
– Eintragung einer Vormerkung des Anspruchs zur Errichtung und zum Betrieb der zu finanzierenden Anlagen auf Pachtgrundstücken entsprechend der dreiseitigen Vereinbarung im Rang unmittelbar nach vorgenannter Dienstbarkeit zur Errichtung und Betrieb der Anlagen
– Verpflichtung zur Bildung und Verpfändung einer Kapitaldienstreserve in Höhe von EUR 31.000,00
Das Tilgungsdarlehen von der KfW in Höhe von TEUR 500,8 ist gemäß getroffener Sicherungsvereinbarungen wie folgt besichert:
– Sicherheitenvertrag Projektfinanzierung Photovoltaik gemäß Entwurf vom 25. Juli 2019
– Eintragung erstrangiger beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten (Errichtung und Betrieb der zu finanzierenden Anlage)
– Abschluss einer vierseitigen Vereinbarung zum Nutzungsvertrag für die Flurstücke hinsichtlich der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit(en) und der Eintrittsrechte
– Eintragung einer Vormerkung des Anspruchs zur Errichtung und zum Betrieb der zu finanzierenden Anlagen auf Pachtgrundstücken entsprechend der dreiseitigen Vereinbarung im Rang unmittelbar nach vorgenannter Dienstbarkeit zur Errichtung und Betrieb der Anlagen
– Verpflichtung zur Bildung und Verpfändung einer Kapitaldienstreserve in Höhe von EUR 13.000,00
Weitere Sicherheiten sind:
KfW-Darlehen über TEUR 1.023,8 und DKB-Darlehen über TEUR 144,5 (Standort Dortmund)
– Verpflichtung zur Bildung und Verpfändung eines Guthabens für die Avalabsicherung (Rückbauverpflichtung) in Höhe von EUR 137.827,50
– Verpflichtung zur Bildung und Verpfändung einer Kapitaldienstreserve in Höhe von EUR 5.000,00
Darlehen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank über TEUR 343,5 und DKB Darlehen über TEUR 283,0 (Standort Bernterode)
– Verpflichtung zur Bildung und Verpfändung einer Kapitaldienstreserve in Höhe von EUR 31.000,00 (gem. Vereinbarung mit der DKB ist die Kapitaldienstreserve vorerst nur in Höhe von EUR 17.000,00 anzusparen)
Darlehen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank über TEUR 280,7 und DKB Darlehen über TEUR 245,0 (Standort Haardorf)
– Verpflichtung zur Bildung und Verpfändung einer Kapitaldienstreserve in Höhe von EUR 25.000,00 (gem. Vereinbarung mit der DKB ist die Kapitaldienstreserve vorerst nur in Höhe von EUR 14.000,00 anzusparen)
Zwei Darlehen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank über TEUR 3.357,7, einem KfW-Darlehen über TEUR 1.323,3 sowie einem Darlehen von der UmweltBank AG über TEUR 335,5 (Anwachsung der Dankmarshausen Solar GmbH & Co. KG)
– Verpfändung des Guthabens auf dem Rücklagenkonto
D. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die größenabhängigen Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.
1. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
In den Zinserträgen ist ein Zinsanteil aus der Anpassung der Rückbaurückstellung in Höhe von EUR 5.089,00 (Vorjahr: EUR 518,00) enthalten.
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 1.828,00 (Vorjahr: EUR 1.766,00).
3. Angaben nach § 285 Nr. 31 HGB
Im Geschäftsjahr sind Aufwendungen in Höhe von EUR 62.263,15 für die Initiierung des Fonds angefallen (Vorjahr: EUR 61.640,64).
E. Sonstige Angaben
1. Organe der Gesellschaft
Die Geschäftsführung obliegt der ZED4 Verwaltung GmbH, Hamburg.
Als Geschäftsführer der GmbH ist bestellt:
– Bernd Neitzel, Kaufmann, Hamburg
2. Persönlich haftende Gesellschafter
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die ZED4 Verwaltung GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00.
3. Beteiligungen
An den folgenden Unternehmen bestehen Beteiligungen der Gesellschaft von mindestens 20 %:
Name | Sitz | Anteil am Kapital | Eigenkapital EUR |
Ergebnis des Jahres 2019 EUR |
ZED4 Verwaltung GmbH | Hamburg | 100,00 % | 20.438,54 | 2.425,76 |
ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG | Hamburg | 100,00 % | 4.263.177,07 | -127.383,87 |
ZED4 PV2 GmbH & Co. KG | Hamburg | 100,00 % | 431.757,20 | -2.189,14 |
ZED4 PV3 GmbH & Co. KG | Hamburg | 100,00 % | 1.000,00 | -8.020,84 |
ZED4 BHKW 2 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG | Hamburg | 100,00 % | 2.759.222,50 | -18.168,91 |
Stand der Beteiligungen bis zur Anwachsung im Berichtsjahr: | ||||
ZED4 PV1 GmbH & Co. KG | Hamburg | 100,00 % | 2.087.419,78 | -36.606,54 |
Dankmarshausen Solar GmbH & Co. KG | Hamburg | 100,00 % | 910.423,34 | -26.110,15 |
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen gegenüber der ZED4 Verwaltung GmbH, Hamburg, in Höhe des gezeichneten, bisher nicht eingeforderten Stammkapitals von EUR 12.500,00.
5. Nachtragsbericht
Wie im Lagebericht erläutert, können die BHKWs in Senden/Ulm aufgrund der defekten Holzgasproduktion weiterhin keine Umsätze generieren. Die eingeleiteten rechtlichen Schritte der Geschäftsführung ergaben im 1. Vorbehaltsurteil des Landgerichts Ulm vom 15. Oktober 2019, dass der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft ein Betrag von 568.000 Euro für den Zeitraum November 2018 bis April 2019 zustehe.
Am 18. Februar 2020 fand eine Anhörung vor dem Landgericht Ulm statt, in der es um die Fragestellungen ging, ob die aus ZED4-Sicht unberechtigte Stilllegung der Holzgasanlage und die damit begründeten Kündigungen der Verträge rechtswidrig sind und ob die sich daraus gemäß Gasliefervertrag resultierende Regelung über Schadensersatzzahlungen bei Nichtlieferung (Malusregelung) zugunsten von ZED4 bis zum Ende der Vertragslaufzeit (Ende 2032) und auch gegenüber der Muttergesellschaft, Blue Energy Europe GmbH, anzusetzen sind.
Mit Urteil vom 10. März 2020 wurde das 1. Vorbehaltsurteil vom 15. Oktober 2019 erneut bestätigt und auf die Muttergesellschaft, die Blue Energy Europe GmbH, ausgeweitet. Im weiteren Verlauf der rechtlichen Auseinandersetzung wurde für den 19. Mai 2020 ein Verkündungstermin angesetzt. In diesem Termin konnte das Gericht entweder die Fortsetzung des Verfahrens, z. B. durch Zeugenvernehmungen oder sonstige Beweiserhebungen, beschließen oder auch durch ein abschließendes Urteil die I. Instanz beenden. Der Richter des Landgerichtes Ulm teilte im Hinweis- und Auflagenbeschluss vom 19. Mai 2020 in den wesentlichen Streitpunkten die Ansichten und Argumentationen von ZED4. Es wurde durch das Gericht ein Fortsetzungstermin der mündlichen Verhandlung für den 11. August 2020 festgelegt.
Beim ersten BHKW am Standort Straelen (Van den Broek, 772 kW elektrisch) erfolgte Ende Januar 2020 gemäß Generalunternehmervertrag vor Ort die Abnahme sowie die technische Prüfung nach Inbetriebnahme durch den technischen Sachverständigen (Omikron GmbH) inklusive des fünftägigen Probebetriebs. Der anschließende Prüfungsbericht über die Ausführung und die Dokumentation der Anlage hat ein positives Ergebnis ergeben. Die wenigen Mängel, die im Bericht enthalten waren, wurden durch den Generalunternehmer WELTEC beseitigt. Im Anschluss erfolgte die Zahlung der zweiten Kaufpreisrate in Höhe von TEUR 200 vom Mittelverwendungskonto der ZED4 an WELTEC.
Das zweite BHKW am Standort Straelen (Draek, 800 kW elektrisch) wurde durch den Generalunternehmer WELTEC fertiggestellt und die Inbetriebnahme ist erfolgt. Der Netzanschluss erfolgte am 16. April 2020 mit der Einspeisung in das Stromnetz des Energieversorgers NGN. Der Gasnetzbetreiber, Gelsenwasser Energienetze GmbH, hat Ende März den Gaszähler eingebaut. Das BHKW befindet sich bis Ende Mai 2020 noch in der Einfahrphase, in der der Generalunternehmer in Verbindung mit dem Motorenhersteller die notwendigen Einstellungen am Motor und der Infrastruktur des BHKW für den Volllastbetrieb vornehmen. Nach Abschluss der Einfahrphase ist auch bei diesem Projekt die Abnahme und die technische Prüfung nach Inbetriebnahme durch den technischen Sachverständigen erfolgt. Der Termin fand am 29. Mai 2020 vor Ort in Straelen statt. Die technische Prüfung nach Inbetriebnahme und die Abnahme durch den Sachverständigen ergab ein positives Ergebnis. Die wenigen Mängel wurden durch den Generalunternehmer im Anschluss beseitigt.
Bei den Photovoltaik-Anlagen Güsselfeld-Kalbe (295,35 kWp), Baruth Mark (749,84 kWp) und Jänickendorf (749,84 kWp) verzögern sich die Netzanschlüsse aufgrund technischer Anforderungen und Engpässen bei den Trafolieferungen durch die Energieversorger. Parallel dazu werden die vertraglich vereinbarten Preisanpassungen bei Verzögerungen mit dem Erbauer aktuell verhandelt und in der Folge finalisiert.
Hamburg, den 30. Juni 2020
Zukunftsenergie Deutschland 4
Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
gez. Bernd Neitzel, Geschäftsführer der ZED4 Verwaltung GmbH als Komplementärin der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
I. Grundlagen des Unternehmens
Die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, (im Folgenden auch ZED4 genannt) wurde im Juli 2014 gegründet.
Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, operative Betrieb und Verkauf von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien, insbesondere von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung, einschließlich der dazugehörigen technischen Komponenten sowie die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und / oder thermischen Energie.
Die Anlagestrategie sieht eine prognostizierte Investition des Kapitals von 65-75 % in Photovoltaik-Anlagen und 25-35 % in Blockheizkraftwerke vor. Die jeweilige Energieerzeugungsanlage muss alle Voraussetzungen erfüllen, um langfristige Einnahmesicherheit durch Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) oder abgeschlossene Abnahmeverträgen zu bieten. Es müssen Ertragsgutachten sowie Inbetriebnahme- bzw. Abnahmeprotokolle und technische Prüfungen durch anerkannte und erfahrene Gutachter vorliegen.
Die Gesellschaft ist als Publikumsgesellschaft ausgestaltet und hat im August 2015 einen öffentlichen Verkaufsprospekt nach dem Vermögensanlagegesetz herausgegeben. Gemäß § 8 a Vermögensanlagengesetz ist ein Verkaufsprospekt nach seiner Billigung 12 Monate für den öffentlichen Vertrieb gültig. Damit ist die Gültigkeit der Vermögensanlage am 3. August 2016 ausgelaufen. Die Geschäftsführung hat die Aktualisierung des Verkaufsprospektes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereicht und die erneute Billigung am 22. Dezember 2016 erhalten. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben endete am 21. Dezember 2017 der Vertrieb der Vermögensanlage.
Das prospektierte Kommanditkapital in Höhe von TEUR 20.015 (inkl. TEUR 15 der Gründungskommanditistin) zzgl. 5,0 % Agio, wurde nach Beendigung der Vermögensanlage mit TEUR 20.159 (inkl. TEUR 20 der Gründungskommanditistin) leicht überschritten.
II. Wirtschaftsbericht
a) Geschäftsverlauf
Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 wurden die Photovoltaik-Dachanlagen Gröst 1 (656,97 kWp), Gröst 2 (490,29 kWp), Lunow 2 (732,01 kWp), Züssow 2 (341,02 kWp), Obersohland (573,71 kWp), Sohland Feldscheune (163,02 kWp), Baruth Mark (749,84 kWp) und Jänickendorf (749,84 kWp), Derenburg (749,84 kWp), Gardelegen-Köckte 2 (594,55 kWp) sowie die Erweiterungen der Photovoltaik-Anlagen in Arnstadt (478,80 kWp), Dippach (192,38 kWp), Berka Ortsteil Horschlitt (212,04 kWp), Bernterode (195,39 kWp), und Schkölen (501,50 kWp) erworben und in das ZED4-Portfolio übernommen.
Außerdem gehören zum Portfolio von ZED4 die Blockheizkraftwerke in Senden bei Ulm mit einer Gesamtleistung von 4,5 MW elektrisch sowie am Standort Straelen (Kreis Kleve, NRW) die BHKWs Van den Broek (772 kW elektrisch) und Draek (800 kW elektrisch).
Seit dem 11. November 2018 befindet sich das Heizkraftwerk am Standort Ulm aufgrund eines Schadens am Produktgaskühler, der im Anschluss kommunizierten Stilllegung der Holzgasanlage (HGA) durch den Betreiber Blue Energy Gas GmbH (BES) (ehemals Blue Energy Syngas GmbH und Blue Energy Senden GmbH) und der im weiteren Verlauf rechtlichen Auseinandersetzung weiterhin außer Betrieb. Die durch die Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Motorenhersteller GE Jenbacher, dem technischen Sachverständigen 8.2 Obst & Ziehmann GmbH und dem örtlichen Energieversorger, Stadtwerke Ulm, unverzüglich geprüften möglichen Szenarien für den Weiterbetrieb am Standort führten im Verlauf des Geschäftsjahres zu folgendem Ergebnis:
1. Das von der Geschäftsführung vorgeschlagene Betriebskonzept auf Basis eines Umbaus der Motoren auf den zukünftigen Einsatzstoff Biomethan konnte mangels Kooperation und Zustimmung des Verpächters und Holzgasproduzenten zu notwendigen Kostenübernahmen für eine erfolgreiche Umsetzung nicht realisiert werden.
2. Die unverzüglich eingeleiteten rechtlichen Schritte und Maßnahmen der Geschäftsführung aus den Verträgen (Kaufvertrag, Holzgasliefervertrag, technischer Dienstleistungsvertrag) mit BES haben im ersten Urteil des Landgerichts Ulm vom 15. Oktober 2019 ergeben, dass der ZED4 BHKW Betriebsgesellschaft ein Betrag von 568.000 Euro für den Zeitraum November 2018 bis April 2019 zustehe. Die Geschäftsführung hat den Betrag unverzüglich von BES eingefordert. BES hat zur Absicherung der Forderung eine Sicherheitsleistung in gleicher Höhe beim Amtsgericht hinterlegt. Da es sich noch um ein laufendes Verfahren handelt, wurde der Betrag bisher nicht an ZED4 ausgezahlt.
Die Inbetriebnahmen / Netzanschlüsse der am Standort Straelen (Kreis Kleve, NRW) durch den Generalunternehmer WELTEC BIOPOWER GmbH zu errichtenden BHKW Van den Broek und Draek verzögerten sich, da der lokale Energieversorger den notwendigen Netzausbau für beide Standorte nicht wie geplant abgeschlossen hat. Die Inbetriebnahme und der Netzanschluss des BHKW (Dreak) wird erst in 2020 erfolgen.
Die Inbetriebnahme und der Netzanschluss des BHKW (Van den Broek) am Standort Straelen erfolgte am 9. Dezember 2019 durch den Generalunternehmer WELTEC und die lokalen Energieversorger für Strom (NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH, kurz NGN) und Gas (Gelsenwasser Energienetze GmbH). Bis Ende Februar 2020 befand sich das BHKW in der Einrichtungs- und Einfahrphase, in der der Motor noch nicht auf voller Leistung lief. Nach Abschluss der Testphase hat das BHKW seinen Betrieb vollständig aufgenommen.
Die Jahresplanung sieht einen Volllastbetrieb des BHKW mit rd. 7.700 Betriebsstunden vor. Der produzierte Strom wird in das Netz des Energieversorgers NGN eingespeist und mit der hohen Vergütung nach dem EEG 2012 vergütet. Die gleichzeitig erzeugte Wärme des Aggregates wird mittels eines Wärmeliefervertrages an den Abnehmer und Verpächter des Grundstücks – der Groß-Gärtnerei Van den Broek – verkauft. Der Vertrag sieht eine jährliche Mindestabnahmemenge von 6.730 Megawattstunden (MWh) vor, die mit einem Preis von 28 Euro / MWh für die ersten drei Jahre vergütet wird. Ab dem vierten Jahr erfolgt alle zwei Jahre eine Steigerung des Wärmepreises um 2,5 % bis zum Vertragsende, das analog zur Laufzeit gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz am 31. Dezember 2033 endet.
Die Inbetriebnahmen der Photovoltaik-Anlagen Gröst 1 und Gröst 2 erfolgten am 7. Januar 2019, die Netzanschlüsse am 8. Januar und 15. Februar 2019. Nach Abschluss der technischen Prüfung und Behebung der wenigen Mängel aus dem Bericht der Ingenieursgesellschaft 8.2 Obst & Ziehmann GmbH, wurden gemäß Vertrag die letzten Kaufpreisraten an den Generalunternehmner Sonnenexpert GmbH geleistet.
Den Inbetriebnahmen der Erweiterungen des bereits in 2017 übernommenen Dachanlagen-Portfolios Dankmarshausen an den Standorten Arnstadt (478,80 kWp), Dippach Berkaer Str. (192,38 kWp) und Horschlitt (212,04 kWp) erfolgten im Januar 2020, die Netzanschlüsse von Dippach Berkaer Str. und Horschlitt ebenfalls im Januar und der Netzanschluss vom Standort Arnstadt Anfang März 2019.
Die Übernahme der Kommanditanteile der ZED4 PV2 GmbH & Co. KG mit dem Photovoltaik-Portfolio Buchheim, Etzdorf und Kobschütz 1 (insgesamt 2,7 MW) wurde final – mit wirtschaftlichen Übergang zum 01.01.2019 – abgeschlossen. Die Zahlung des Kaufpreises in Höhe von TEUR 637 ist am 26. Juli 2019 vom Mittelverwendungskonto erfolgt und die vollständige Dokumentation wurde aktuell übernommen und in das bestehende Portfolio integriert.
Darüber hinaus wurden die Generalunternehmerverträge für folgende Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke abgeschlossen:
Die Errichtung der Photovoltaik-Anlagen Bad Düben (498,02 kWp), Oranienbaum (355,3 2kWp) und Badrina (689 kWp) wurden mit dem Generalunternehmer Canadian Solar EMEA GmbH vereinbart. Mit Datum vom 10./25. Oktober 2019 wurden drei Generalunternehmerverträge zwischen der 100 %-igen Tochtergesellschaft der Vermögensanlage, der ZED4 PV3 GmbH & Co. KG und dem Generalunternehmer, Canadian Solar EMEA GmbH, über die Errichtung der drei Photovoltaik-Dachanlage abgeschlossen. Die Dächer der landwirtschaftlich genutzten Gebäude wurden vollständig saniert und mit Qualitätsmodulen des Herstellers Canadian Solar belegt. Zudem wurden Wechselrichter des Herstellers Huawei verbaut. Die EEG-Inbetriebnahmen zur Sicherung der Vergütungshöhe gemäß EEG erfolgten am 31. Januar 2020, 14. Februar 2020 und 31. März 2020. Die Anschlüsse ans Stromnetz der Energieversorger erfolgten im Juni 2020. Die Einspeisevergütungen gemäß EEG betragen für Bad Düben 8,11 Cent/kWh, für Oranienbaum 8,17 Cent/kWh und für Badrina 7,83 Cent/kWh. Die Anschlüsse ans Stromnetz des Energieversorgers MitNetz werden Mitte 2020 realisiert.
Die Gesamtinvestition beträgt inklusive Erwerbsnebenkosten rd. TEUR 1.539. Die Anlagen werden mit der Deutschen Kreditbank AG über 20 Jahre und drei separaten Darlehensverträgen finanziert. Die Darlehensverträge für Bad Düben über TEUR 426 und Oranienbaum über TEUR 300 beinhalten Kreditmittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), haben eine Laufzeit und Zinsbindung bis zum 31. Dezember 2039 mit einem Zinssatz von 1,58 % p. .a. und die erste Tilgung ab dem 30. Juni 2021. Der Darlehensvertrag von Badrina über TEUR 571 hat die gleichen Eckdaten, der Zinssatz beträgt bei diesem Projekt 1,38 % p. a. da dieser später abgeschlossen wurde und das Zinsniveau zu diesem Zeitpunkt niedriger war.
Zudem wurden mit dem BHKW am Standort Neuenstein (Rothenbücher) mit einer Nennleistung von 550 kW elektrisch und dem BHKW am Standort Straelen (Van den Broek3) mit einer Nennleistung von 1.712 kW elektrisch zwei weitere BHKW-Projekte für das Energie-Portfolio der ZED4 erworben.
Beide Anlagen werden ebenfalls durch den Generalunternehmer WELTEC an den Standorten in Straelen (Kreis Kleve, NRW) und Neuenstein (Hohenlohekreis in Baden-Württemberg in der Nähe bvon Heidelberg) errichtet. Auch hier kommen gebrauchte und vollständig überholte Motoren der Hersteller MAN und MTU Onsite Energy GmbH zum Einsatz, die auf den Einsatzstoff Biomethan umgerüstet werden. Die Generalunternehmerverträge wurden am 7. November 2019 für das Projekt Neuenstein und am 14. November 2019 für das BHKW Van den Broek3 unterzeichnet. Die ersten Abschlagszahlungen in Höhe von TEUR 480 (Neuenstein) und TEUR 960 (Van den Broek3) wurden am 13. Dezember 2019 und am 30. Dezember 2019 vom Mittelverwendungskonto der ZED4 an den Generalunternehmer WELTEC geleistet.
Die Fertigstellungstermine / Netzanschlüsse für diese BHKW sind für das vierte Quartal 2020 vorgesehen. Die erzeugte Wärme wird durch die zwei Gärtnereibetriebe mittels der abgeschlossenen Wärmelieferverträge vollständig für mindestens 10 Jahre abgenommen. Die Gesamtinvestitionen inkl. Erwerbsnebenkosten betragen für beide Projekte rd. 2,54 Mio. Euro.
Zum 31. Dezember 2019 besteht das ZED4-Energieportfolio aus 38 Photovoltaik-Anlagen inklusive 5 Erweiterungen mit einer Nennleistung von 24.008,45 Kilowattpeak (kWp), von denen bereits 35 Anlagen ans Netz der Energieversorger angeschlossen sind und Strom produzieren. Darüber hinaus beinhaltet das ZED4-Energieportfolio sechs Blockheizkraftwerke mit einer Nennleistung von 8.382 Kilowatt elektrisch.
Darüber hinaus war das Geschäftsjahr 2019 durch die Prüfung von zahlreichen weiteren geeigneten Investitionsobjekten für die Vermögensanlage geprägt. Insgesamt beläuft sich das Kommanditkapital zum 31. Dezember 2019 inklusive Gründungskommanditisten auf TEUR 20.159. In Verbindung mit dem geplanten Fremdkapital sind zum 31. Dezember 2019, von den vorgesehenen TEUR 51.350 für Investitionen in Energieerzeugungsanlagen, bereits TEUR 29.893 realisiert.
b) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2019 wurde das Energieanlagen-Portfolio mit dem Erwerb der Photovoltaik-Dachanlagen Gröst 1 (656,97 kWp), Gröst 2 (490,29 kWp), Lunow 2 (732,01 kWp), Züssow 2 (341,02 kWp), Obersohland (573,71 kWp), Sohland Feldscheune (163,02 kWp), Baruth Mark (747,27 kWp) und Jänickendorf (746,42 kWp), Derenburg (749,84 kWp), Gardelegen-Köckte 2 (594,55 kWp) sowie die Photovoltaik-Anlagen Erweiterungen in Arnstadt (478,80 kWp), Dippach (192,38 kWp), Berka Ortsteil Horschlitt (212,04 kWp), Bernterode (195,39 kWp), und Schkölen (501,50 kWp) erweitert. Darüber hinaus wurden die im Geschäftsjahr 2018 abgeschlossenen Generalübernehmerverträge über die Errichtung der beiden Blockheizkraftwerke am Standort Straelen, Van den Broek und Draek, auf die neu gegründete 100 %ige Tochtergesellschaft, ZED4 BHKW 2 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG übertragen.
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bilanzstichtag von TEUR 19.136 um TEUR 15.440 auf TEUR 34.576 erhöht. Dieses ist im Wesentlichen auf die Anwachsung des Vermögens der 100 % igen Tochtergesellschaften ZED4 PV1 GmbH & Co. KG sowie Dankmarshausen Solar GmbH & Co. KG in die Vermögensanlage in Höhe von TEUR 11.291 und der sich noch im Bau befindlichen Investitionsobjekte in Höhe von TEUR 2.195 zurückzuführen.
Die liquiden Mittel betragen zum Jahresende 2019 nach der erfolgten Auszahlung an die Gesellschafter TEUR 4.036. Von diesem Betrag befinden sich TEUR 3.250 auf dem Konto des Mittelverwendungskontrolleurs der Vermögensanlage, der Unitesta Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, die für weitere Investitionen in Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke vorgesehen sind.
Das Pflichtkapital der ZED4 beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 20.159 und wurde in voller Höhe eingezahlt.
Das Geschäftsjahr 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 5.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Auflösung der abgegrenzten Aufwendungen für die Einmalpachten der Photovoltaik-Anlagen in Höhe von TEUR 189, die Vergütung für die kaufmännische Betriebsführung in Höhe von TEUR 78, die Zuführung zur Rückstellung für den Rückbau der Photovoltaik-Anlagen in Höhe von TEUR 64, die im Gesellschaftsvertrag festgeschriebenen Vergütungen für laufende Treuhand- und Verwaltungsvergütung für die Neitzel & Cie. Treuhand GmbH (die St. Annen Treuhand GmbH wurde zum 01.01.2019 auf die Neitzel & Cie. Treuhand GmbH verschmolzen) in Höhe von TEUR 62 (0,3 % des jeweils zum Ende des jeweiligen Jahres bestehenden Kommanditkapitals zzgl. der jährlichen Steigerung um 1 % ab dem Geschäftsjahr 2017), Aufwendungen für die technische Betriebsführung (TEUR 62), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 40), Versicherungsaufwendungen für die Investitionsobjekte und die Vermögensschadenshaftpflicht (TEUR 39), Garantie- und Wartungsverträge der Photovoltaik-Anlagen (TEUR 34), Reinigungskosten der Photovoltaik-Anlagen (TEUR 25), die Vergütung für die Buchhaltung, Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie der Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von TEUR 24, Kosten für Bezugstrom der Photovoltaik-Anlagen (TEUR 23), Reparatur- und Instandsetzungskosten (TEUR 16), IT- und Telefonkosten (TEUR 11) sowie die Kosten für die verpflichtende Direktvermarktung der Photovoltaik-Anlagen (TEUR 10).
Nach Abstimmung der Liquiditätsplanung zum Ende des 2. Quartals 2019 hat die Geschäftsführung entschieden, für das Geschäftsjahr 2018 und somit erstmals für das gesamte Kommanditkapital eine Auszahlung in Höhe von 3 % p. a. (TEUR 590) an die Anleger auszuschütten. Diese wurde im Oktober 2019 an die Anleger ausgezahlt.
Die Abweichung gegenüber der Prospektkalkulation resultiert daraus, dass zum einen die Investitionsphase der Vermögensanlage noch nicht vollständig abgeschlossen ist, zum anderen die Netzanschlüsse einiger Investitionsobjekte zeitlich verschoben werden mussten.
III. Vergütungsbericht
Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Vermögensanlagegesetz (VermAnlG):
a) Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt in feste und variable vom Emittenten von Vermögensanlagen gezahlte Vergütungen sowie die Zahl der Begünstigten:
Feste Vergütungen | Variable Vergütungen |
Haftungsvergütung / Komplementärin | Geschäftsführung / Komplementärin | Eigenkapitalvermittlung | Projektierung / Konzeption | |
Betrag in Euro | 3.090,90 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Bezugsberechtigte | 1 | 0 | 0 | 0 |
Dienstleistungen | Summe | |
Betrag in Euro | 140.276,10 | 143.367,00 |
Bezugsberechtigte | 3 | 4 |
b) Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt nach Führungskräften und Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risiko des Emittenten von Vermögensanlagen auswirkt:
Im Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Komplementärin. Die Komplementärin ist die ZED4 Verwaltung GmbH. Sie erhält eine Vergütung in Höhe von TEUR 3, die ab dem Jahr 2017 mit 1 % eskaliert wird. Weitere Bezüge werden nicht gewährt. Bezüglich der Vergütungen verweisen wir auf die vorstehende Übersicht.
IV. Nachtragsbericht
Es wird auf die Ausführungen im Anhang verwiesen.
V. Prognosebericht
Die Emittentin plant weitere Energieerzeugungsanlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme in Form von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke (BHKW) zu erwerben, operativ zu betreiben und zu verkaufen. Sie baut ein diversifiziertes Portfolio von Anlagen aus diesen beiden Bereichen auf, um an den Chancen des deutschen Energieerzeugungsmarktes zu partizipieren. Der bisherige Geschäftsverlauf des Jahres 2020 war durch die Prüfung von weiteren Investitionsmöglichkeiten in Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken geprägt sowie von der Prüfung und Sicherstellung eines nachhaltigen Weiterbetriebs der Blockheizkraftwerke am Standort Senden.
Durch die Novellierung des EEG 2017 liegt der Fokus der Geschäftsführung weiterhin im Bereich der Photovoltaik zum einen auf den Erwerb von Bestandsanlagen, die nach dem EEG 2012 oder früher vergütet werden, und zum anderen auf dem Erwerb von Neubau-Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Nenngröße bis 750 Kilowattpeak, da diese ohne die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen erbaut, betrieben und nach dem EEG 2017 mit aktuell rd. 8,0 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden. Zudem können mögliche Ausbaureserven bereits zwölf Monate nach der ersten Inbetriebnahme realisiert werden. Dazu wird die Geschäftsführung mit diversen Generalunternehmern den Erwerb einer Reihe von Photovoltaik-Dachportfolien prüfen, verhandeln und diese in das Portfolio der ZED4 übernehmen.
Für das Jahr 2020 erwarten wir im Vergleich zum Berichtsjahr 2019 deutlich steigende Umsätze, da zu den Umsätzen der im Jahr 2019 erworbenen Photovoltaik-Dachanlage die Erzielung von Umsatzerlösen aus dem Erwerb der weiteren Photovoltaik-Dachanlagen sowie der BHKW van den Broek und Draek am Standort Straelen sowie der zum Ende des Jahres 2020 geplanten Netzanschlüsse der BHKW Neuenstein und Van den Broek3 sowie weiterer Investitionsobjekte angestrebt werden. Gleichzeitig ist derzeit noch unklar, wann am Standort Senden wieder Umsätze generiert werden.
Das Ergebnis des Jahres 2020 wird zudem vorwiegend durch die erworbenen Investitionsobjekte sowie die während der Investitionsphase noch zu prüfenden und anzubindenden Energieerzeugungsanlagen geprägt sein. Es wird daher die Erzielung eines Jahresergebnisses über dem Niveau des Jahres 2019 erwartet.
VI. Chancen- und Risikobericht
Die wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind für die Emittentin vernachlässigbar. Sowohl der technische Betrieb der Anlagen als auch die kaufmännische Betriebsführung kann nahezu störungsfrei weiter durchgeführt werden. Der Ankaufprozess von neuen Anlagen in das ZED4 Portfolio ist durch die Corona bedingt allgemein angespannte wirtschaftliche Lage erschwert, weil die Entscheidungsfreude der Marktpartner aktuell teilweise eingeschränkt ist.
Die Strategie der Emittentin, ein Portfolio von Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) aufzubauen und dabei ausschließlich Photovoltaik-Anlagen (sowohl Frei- als auch Dachflächen) und BHKW in unterschiedlichen Bundesländern in Deutschland zu erwerben und zu betreiben, ermöglicht bei positiven Veränderungen der Einflussgrößen für die Energieproduktion höhere als die in der Prognoserechnung angenommenen Erträge und damit einen höheren Gesamtmittelrückfluss. Hierzu gehören insbesondere folgende Chancen:
– Mehrerlöse durch Kosteneinsparungen
– Mehrerlöse durch höhere Sonneneinstrahlung oder verringerte Degradation der Photovoltaik-Module bei Photovoltaik-Anlagen
– Mehrerlöse durch höhere Volllaststunden bei Blockheizkraftwerken
– Mehrerlöse durch geringere Einkaufspreise für Brennstoff bei BHKW
– Mehrerlöse durch Wärmeverkauf oder thermische Nachverstromung bei BHKW
– Mehrerlöse durch erhöhte Boni auf Basis des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
– Chancen durch Direktvermarktung bei steigenden Energiepreisen
– Mehrerlöse durch niedrigere Fremdfinanzierungskonditionen als im Prospekt angenommen
– Mehrerlöse durch höhere Verkaufserlöse der Energieerzeugungsanlagen als angenommen
Durch den Beitritt zur Emittentin geht der Anleger eine unternehmerische Beteiligung an einem operativ tätigen Unternehmen ein, die – wie alle Anlageprodukte – bestimmte Risiken beinhaltet. Die aus der Vermögensanlage erzielbaren Rückflüsse sind von unvorhersehbaren und durch die Emittentin nicht beeinflussbaren zukünftigen Entwicklungen abhängig (z. B. im wirtschaftlichen, technischen, steuerlichen, rechtlichen Bereich). Keine der an der Vermögensanlage beteiligten Parteien kann garantieren, dass das in diesem Verkaufsprospekt genannte Anlageziel erreicht wird.
Jeder Anleger muss daher in der Lage sein, einen teilweisen oder vollständigen Verlust seines investierten Kapitals inkl. Agio wirtschaftlich tragen zu können. Daher sollte jeder Anleger unter Berücksichtigung seiner individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur einen angemessenen Teil im Rahmen einer sinnvollen Streuung seines Vermögens in diese unternehmerische Beteiligung investieren. Bei einer unternehmerischen Beteiligung können höhere Risiken auftreten als bei anderen Anlageprodukten mit fester Verzinsung bzw. mit garantierter Rückzahlung des eingesetzten Kapitals.
Die Beteiligung an der Emittentin ist die Teilhabe an einem Unternehmen, das ein Portfolio von Energieerzeugungsanlagen in Deutschland erwirbt und diese dann zur Energieproduktion und -veräußerung operativ betreibt.
Die Entscheidung für eine Vermögensanlage sollte nur nach sorgfältiger Lektüre des Verkaufsprospektes – einschließlich der gesamten Risikobeschreibungen – erfolgen. Bei der Anlageentscheidung sollten sich diejenigen Anleger, die nicht über ausreichende wirtschaftliche Erfahrungen verfügen, fachkundigen Rat von dritter Seite, z. B. von Anlage- bzw. Steuerberatern, einholen.
Die Risiken werden eingeteilt in
– Wesentliche allgemeine Risiken
– Risiken aus dem operativen Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
– Risiken aus dem operativen Betrieb von Blockheizkraftwerken
WESENTLICHE ALLGEMEINE RISIKEN
Zu den wesentlichen allgemeinen Risiken gehören:
– Teil-Blind-Pool-Risiko
– Realisierung des Investitionskonzeptes bzw. Rückabwicklungsrisiko
– Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung
– Liquiditäts- und Ertragsrisiken
– Direktvermarktungsrisiko
– Regulierungsrisiko
– Energievergütung / Gesetzliche Rahmenbedingungen
– Aufnahme von Fremdkapital
– Zwangsweise Verwertung
– Anteilsfinanzierung
– Geplante Auszahlungen
– Versicherungsrisiko / Allgemeine Schadensfälle
– Totalverlust durch Zerstörung / Untergang
– Ausfall der Komplementärin der Emittentin
– Stimmrechte der Kommanditisten
– Interessenkonflikte
– Managementrisiko / Geschäftsführungsrisiko
– Vertragserfüllungs- und Bonitätsrisiko
– Eigentum und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen
– Behördliche Genehmigungen
– Steuerliche Risiken
– Veräußerung der Anlageobjekte (Prognose)
– Gesetzliche Widerrufsrechte
– Haftung
– Laufzeit sowie Verkauf bzw. Übertragung der Anteile
– Sensitivitäten (Prognose)
RISIKEN AUS DEM OPERATIVEN BETRIEB VON PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN
Zu den Risiken aus dem operativen Betrieb von Photovoltaik-Anlagen gehören:
– Kostenrisiko
– Technisch bedingte Betriebsunterbrechungen / Ausfallzeiten
– Netzverträglichkeit / Stromabnahme
– Wirkungsgrad / Degradation
– Gutachten- / Standortrisiko
– Umweltbelastungs- und Vergiftungsrisiko
– Dachflächenanlagen
– Lebensdauer / Rückbau
RISIKEN AUS DEM OPERATIVEN BETRIEB VON BLOCKHEIZKRAFTWERKEN
Zu den Risiken aus dem operativen Betrieb von Blockheizkraftwerken gehören:
– Mindererlösrisiken aus erhöhten Energie- und Stromsteuern
– Kostenrisiken aus erhöhten Einkaufs-, Betriebs- und Abnahmekosten
– Mindererlösrisiken aus Betriebsunterbrechungen / Ausfallzeiten
– Mindererlösrisiko aus Netzverträglichkeit bzw. Netzproblemen bei der Strom- und Wärmeabnahme
– Standortrisiken
– Mindererlösrisiken aus einer verrigerten Lebensdauer oder erhöhten Rückbaukosten
– Insolvenzrisiken von Vertrags-, Liefer- und Abnahmepartnern
Darüber hinaus besteht in Bezug auf die Investition der ZED4 BHKW am Standort Senden/Ulm das Risiko, dass mögliche künftige Ansprüche aus Vertragsverletzungen gegenüber der Blue Energy Gas GmbH (ehemals Blue Energy Syngas bzw. Blue Energy Senden GmbH) aufgrund mangelnder Bonität des Schuldners nicht durchsetzbar sein werden.
Maximalrisiko
Das Maximalrisiko des Anlegers besteht darin, dass der Anleger einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals (Zeichnungssumme inkl. Agio), einschließlich ggf. nicht ausgezahlter Gewinne, sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens aufgrund einer Inanspruchnahme aus einer aufgenommenen persönlichen Anteilsfinanzierung und / oder dem Ausgleich einer persönlichen Steuerbelastung nebst darauf anfallender Zinsen und / oder einer möglichen Inanspruchnahme aus persönlicher Haftung erleidet, was bis zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen kann.
VERSICHERUNG DURCH DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG
Wir versichern nach bestem Wissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hamburg, den 30. Juni 2020
Zukunftsenergie Deutschland 4
Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
gez. Bernd Neitzel, Geschäftsführer der ZED4 Verwaltung GmbH als Komplementärin der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,
– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben,
– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,
– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,
– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt,
– beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft,
– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten umfassen, der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financ1al Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
– beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.
Hamburg, den 12. August 2020
Dr. Schreiber & Partner Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Karl-Heinz Klinner, Wirtschaftsprüfer
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019
Der Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG wurde durch die Gesellschafterversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren am 15. November 2020 festgestellt.