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UGE Siegadel Drei GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie – bilanziell überschuldet

geralt (CC0), Pixabay

Ja das zumindest sagt diese nun im Unternehmensregister veröffentlichte Bilanz aus und dies im 7-stelligen Bereich. Zudem ist der Betrag hier nochmals um fast 20 % angestiegen. Keine guten Aussichten für die Zukunft der Gesellschaft?

UGE Siegadel Drei GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie

Berlin

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019

A K T I V A

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 17.728.047,00 19.351.884,00
I. Sachanlagen 17.724.099,00 19.347.936,00
II. Finanzanlagen 3.948,00 3.948,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 1.166.965,10 1.515.512,07
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 366.965,10 371.810,50
II. Guthaben bei Kreditinstituten 800.000,00 1.143.701,57
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.687.533,31 1.608.851,09
D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER VERLUSTANTEIL BESCHRÄNKT HAFTENDER GESELLSCHAFTER 1.959.455,17 1.629.314,46
22.542.000,58 24.105.561,62

P A S S I V A

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. EIGENKAPITAL 0,00 0,00
I. Kapitalanteile -1.959.455,17 -1.629.314,46
II. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil beschränkt haftender Gesellschafter 1.959.455,17 1.629.314,46
B. RÜCKSTELLUNGEN 178.151,44 141.970,11
C. VERBINDLICHKEITEN 22.363.849,14 23.963.591,51
22.542.000,58 24.105.561,62

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

Allgemeine Angaben

Die UGE Siegadel Drei GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie mit Sitz in 12169 Berlin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nr. HRA 53361 B eingetragen.

Der Jahresabschluss der UGE Siegadel Drei GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Weitere Aufstellungsgrundlage war der Gesellschaftsvertrag, sofern er Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Bewertungswahlrechten hat.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 264 a Abs. 1 HGB auf.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB verzichtet.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 267 Abs. 1 i.V.m. 264a Abs. 1 HGB) wurden für die Aufstellung des Anhangs teilweise in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb von Standortberechtigungen zur Errichtung von Windenergieanlagen, deren Kauf, Errichtung und Betrieb sowie die Erzeugung elektrischen Stroms und dessen Verkauf sowie Veräußerung von Windenergieanlagen mit allen zugehörigen Berechtigungen und Nebenanlagen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil beschränkt haftender Gesellschafter steht aufgrund der positiven Fortführungsprognose für den Prognosezeitraum der Annahme der Unternehmensfortführung nicht entgegen. Demnach erfolgte die Bewertung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Zudem bestehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten im Verbund qualifizierte Rangrücktrittserklärungen gegenüber dem finanzierenden Kreditinstitut.

Die in der Liquiditätsplanung prognostizierten Einspeisevergütungen betreffend die Direktvermarkter sowie die Netzbetreiber basieren auf Windgutachten (inkl. Nachträgen). Diese Gutachten prognostizieren künftige erwartete Winderträge im Wesentlichen auf Basis vergangenheitsorientierter Daten. Sollten die prognostizierten Einspeisevergütungen nicht wie geplant eintreffen, kann dies die vertragskonforme Rückführung der Verbindlichkeiten beeinträchtigen bzw. nicht möglich machen und der Bestand der Gesellschaft wäre dann unmittelbar gefährdet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Fremdkapitalzinsen, die in der Phase bis zu der Abnahme der Windenergieanlage angefallen sind, wurden als Nebenkosten zu den Windenergieanlagen aktiviert.

Die planmäßigen Abschreibungen orientieren sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden, soweit erforderlich, erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Flüssige Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Berücksichtigung einer planmäßigen linearen Auflösung angesetzt. Im Rechnungsabgrenzungsposten enthaltene Disagiobeträge werden im Jahr der Darlehensaufnahme aktiviert und über die Laufzeit der Darlehen linear abgeschrieben.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Aufgrund von unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz und von Verlustvorträgen ergeben sich aktive latente Steuern. Hierfür wurde vom Aktivierungswahlrecht des § 274 HGB kein Gebrauch gemacht und auf einen Ansatz aktiver latenter Steuern verzichtet.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Der Betrag der im Handelsregister gemäß § 172 Abs. 1 HGB eingetragenen Einlagen in Höhe von 1.000,00 EUR war zum Bilanzstichtag voll einbezahlt.

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände im Jahr 2019 ist in einem gesonderten Anlagespiegel dargestellt. Dieser ist Bestandteil des Anhangs.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen betrafen im Vorjahr in voller Höhe sonstige Forderungen.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, in voller Höhe Verbindlichkeiten aus Darlehensverhältnissen (inkl. Zinsen).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betreffen, wie im Vorjahr, in voller Höhe solche für die Übernahme der Geschäftsführung und der Haftung.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben in Höhe von TEUR 1.464 (Vj. TEUR 1.464) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und in Höhe von TEUR 9.160 (Vj. TEUR 10.624) eine Restlaufzeit von über fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie folgt besichert:

1. eingetragene Grundschulden in Höhe von 2 Mio. EUR

2. Forderungsabtretung hinsichtlich der Ansprüche aus

– den Verträgen zur Lieferung und Errichtung der zu finanzierenden Windenergieanlagen

– Einspeiseerlösen

– Wartungsverträgen

– Versicherungsverträgen

– Gestattungsverträgen und

– Betriebsführungsvertrag.

3. Pfändung der Kapital- und Instandhaltungsreserven, die zukünftig zu bilden sind

4. Abtretung der Rechte und Ansprüche aus dem Mitnutzungsvertrag Umspannwerke

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, in voller Höhe eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben, wie im Vorjahr, in Höhe von TEUR 5.545 eine Restlaufzeit von über fünf Jahren. Die übrigen Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Sonstige Pflichtangaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen 

Es bestehen Nutzungsverträge mit einer Laufzeit von im Durchschnitt 25 Jahren, der Aufwand hierfür betrug in 2019 TEUR 198. Zudem bestehen Verpflichtungen für die kaufmännische Betriebsführung, diese sind abhängig von der jährlichen Einspeisevergütung, unter Berücksichtigung einer Mindestvergütung von jährlich TEUR 55, und haben eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Der Aufwand hierfür betrug in 2019 TEUR 61.

Des Weiteren bestehen Verpflichtungen aus Wartungsverträgen. Diese sind abhängig von der jährlichen Einspeisevergütung, unter Berücksichtigung einer Mindestvergütung von jährlich TEUR 325. Der Vertrag hat eine Restlaufzeit von etwa 10 Jahren. Der Aufwand hierfür betrug in 2019 TEUR 325.

Persönlich haftender Gesellschafter 

Persönlich haftende Gesellschafterin der UGE Siegadel Drei GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie ist die Karche Siegadel Verwaltungsgesellschaft mbH (HRB 139136 Amtsgericht Hamburg) mit Sitz in Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von 25.000,00 EUR.

Die Geschäftsführung erfolgt durch den gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer der Komplementärin:

Hauptberufliche Tätigkeit Ort
Matthias Schätzle Kaufmann Hamburg

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Berlin, den 13.03.2020

UGE Siegadel Drei GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie,

vertreten durch

Karche Siegadel Verwaltungsgesellschaft mbH

______________________

Matthias Schätzle

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 201

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