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Staatsanwaltschaft Offenburg

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Offenburg

Geschädigtenmitteilung nach § 459i StPO

R403 VRs 501 Js 20071/​15

Durch Urteil des Amtsgericht Offenburg vom 12.07.2018, R403 VRs 501 Js 20071/​15, wurde Civan M. und Sunaj M. wegen Wucher in zwei Fällen verurteilt.

Die Verurteilten betrieben im Zeitraum 2010 bis 2014 einen Weinhandel in Offenburg. Im Rahmen des Geschäftsbetriebs veräußerten die Verurteilten hochpreisige Weine über Telefonanrufe an ältere Personen in der Schweiz. Zwei Taten im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 28.10.2014 konnten den Verurteilten nachgewiesen werden.

Durch das Urteil des Amtsgericht Offenburg vom 12.07.2018 wurde zunächst ein Einziehungsbetrag von 15.785,71 € festgesetzt, für den die Verurteilten gesamtschuldnerisch haften.

Durch Urteil des Landgerichts Offenburg vom 24.10.2018 wurde die Höhe des Einziehungsbetrags für beide Verurteilten auf 531,50 € bezahlt. Dieser Betrag wurde durch beide Verurteilten bezahlt.

Der hier bekannte Geschädigte wurde angeschrieben. Das Schreiben kam als unzustellbar zurück. Die Kommunikationsstelle Konstanz – Schweiz teilte mit, dass der Geschädigte mittlerweile verstorben ist.

Die Erben des Geschädigten, sowie die weiteren Geschädigten sind hier nicht bekannt und können deshalb nicht benachrichtigt werden. Die Benachrichtigung dient dem Zweck, den Geschädigten, bzw. dessen Erben, Gelegenheit zu geben, etwaige Ansprüche zu überprüfen und ggf. auf die sichergestellten Vermögenswerte zuzugreifen.

Wenden Sie sich gegebenenfalls zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtlichen Schritte umgehend an einen Rechtsanwalt oder an die Staatsanwaltschaft Offenburg.

 

Siegel, Rechtspflegerin

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