Start Politik Deutschland Warnhinweis: DPE Deutschland III geschlossene Spezial-Investment GmbH & Co. KG (vormals: DPE...

Warnhinweis: DPE Deutschland III geschlossene Spezial-Investment GmbH & Co. KG (vormals: DPE Deutschland III GmbH & Co. KG)

981
Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Eine Warnmeldung, die man der eigenen jetzt hinterlegten Bilanz des Unternehmens entnehmen kann. Das wird viele investierte Anleger dann sicherlich nachdenklich machen. Mit Recht wie wir meinen.

Zitat.

Aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus (COVID-19), der bereits zu erheblichen wirtschaftlichen Störungen geführt hat, sind die aktuellen Wachstumsaussichten höchst unsicher.

Die vom Coronavirus betroffenen Länder führen derzeit verschiedene Maßnahmen ein, um einerseits die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen und andererseits die bestehenden vom Coronavirus betroffenen Wirtschaftsbereiche, Unternehmen und Arbeitnehmer zu unterstützen.

Ob die getroffenen Maßnahmen zu der gewünschten Eindämmung des Coronavirus und zu einer Stabilisierung der Wirtschaft führen werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen. Inwieweit sich die negative Entwicklung an den Kapitalmärkten fortsetzen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht absehbar.

Eine Einschätzung der finanziellen Auswirkungen ist daher nicht möglich, es besteht jedoch das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit einzelner Portfoliounternehmen stark negativ beeinflusst wird und dies zu stark sinkenden Umsätzen und Bewertungen dieser Portfoliounternehmen im Jahr 2020 führt.

Die Portfoliounternehmen haben jedoch ein aktives Risikocontrolling und -management implementiert, welches dazu dient Auswirkungen des Coronavirus auf die Geschäftstätigkeit frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen. DPE beobachtet die Entwicklung der Portfoliounternehmen kontinuierlich.

DPE Deutschland III geschlossene Spezial-Investment GmbH & Co. KG (vormals: DPE Deutschland III GmbH & Co. KG)

München

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019

Inhalt

Lagebericht

1. Einleitung

2. Ziele

3. Bericht für 2019

4. Prognosen

5. Risiken und Chancen

KONZERNABSCHLUSS

1. Bilanz zum 31. Dezember 2019

2. Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019

3. Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019

4. Entwicklung der Kapitalkonten der Gesellschafter zum 31. Dezember 2019

ANHANG

1. Unternehmensdaten

2. Erstellungsgrundlage

3. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

4. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

5. Anzuwendende Standards und Aktualisierungen

6. Vermögenswerte

7. Kapitalkonten der Gesellschafter

8. Sonstige Verbindlichkeiten

9. Sonstige Aufwendungen

10. Finanzrisikomanagement

11. Angaben

12. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

LAGEBERICHT

1. Einleitung

Das Jahr 2019 war ereignis- und erfolgreich für die DPE Deutschland III GmbH & Co. KG (die Gesellschaft). Im Februar 2019 schloss die Gesellschaft ihre erste Investition im Jahr 2019 mit dem Erwerb der Anteile an BE-terna Holding („BE-terna“) ab, einem führenden IT-Service Dienstleister in der DACH-Region. Im März unterzeichnete die Gesellschaft einen Vertrag über den Erwerb von Anteilen an der valantic GmbH sowie deren Tochtergesellschaften („valantic“), einem führenden Anbieter von IT-Services & spezialisierten Softwarelösungen für Unternehmen mittlerer Größe, mit Fokus auf Buy & Build im deutschsprachigen Raum. Die Gesellschaft schloss die Akquisition im März 2019 ab. Im Juni 2019 schloss die Gesellschaft die Akquisition der Massenberg GmbH (“Massenberg“) ab. Ein führender unabhängiger Spezialist für Betonreparatur- und Korrosionsschutzdienstleistungen, für Großgebäude und Betonkonstruktionen in Deutschland. Im August wurde der Syndizierungsprozess für BE-terna mit drei Co-Investoren erfolgreich abgeschlossen. Parallel erfolgte mit der gleichen Co-Investorengruppe eine weitere Syndizierung bei valantic (beide Transaktionen zusammen „BE-VA Syndizierung“).

2. Ziele

Der Gesellschaftszweck ist der Aufbau, das Halten, die Verwaltung und die anschließende Veräußerung eines Portfolios von Kapitalbeteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft investiert in kleinere mittelständische Unternehmen mit Unternehmenswerten zwischen EUR 5 Mio. und EUR 150 Mio., vorwiegend in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Gesellschaft investiert vorwiegend in den Sektoren Business Services, Industrial Technology, Energy & Environment, Healthcare sowie IT/​Software, in Unternehmen mit einem erwarteten starken Wachstum und einem konservativen Geschäftsmodell. Die Investitionen werden proportional mit der DPE Deutschland III B (Parallel) GmbH & Co. KG und DPE Deutschland III Co-Participation GmbH & Co. KG getätigt.

Die Gesellschaft übernimmt keine Managementfunktionen oder andere unternehmerische Funktionen in den Portfoliounternehmen. Die Gesellschaft investiert nur direkt in Kapitalgesellschaften nach deutschem Recht oder Personengesellschaften, die aus steuerlicher Sicht in Deutschland nicht gewerblich tätig sind.

Die Beteiligungsunternehmen schaffen Mehrwert durch Wachstum und operative Verbesserungen. Sie streben an, durch organische Expansion und Zukäufe, die zusätzliches Wachstum bei geringerem finanziellem Risiko ermöglichen können, Umsatzwachstum zu generieren. Des Weiteren verbessern sie ihre Managementstrukturen, -praktiken, -prozesse und -systeme. Dementsprechend misst die Gesellschaft die laufende Wertentwicklung der Beteiligungen in erster Linie basierend auf deren Umsatzerlösen und Ergebnissen sowie der resultierenden Wertsteigerung.

Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, die Investitionserträge bei gleichzeitiger Begrenzung der Risiken für ihre vorwiegend institutionellen Investoren zu maximieren. Ziel ist es, mit jeder getätigten Investition wesentliche absolute Kapitalerträge und attraktive jährliche Renditen zu erzielen. Folglich bewertet die Gesellschaft die finanzielle Gesamtperformance ihres Beteiligungsportfolios in erster Linie basierend auf der Erhöhung des Nettovermögenswertes (Net Asset Value (NAV)) und der erzielten Rendite (interner Zinsfuß – Internal Rate of Return (IRR)). Das mit der jeweiligen Investition verbundene Risiko wird minimiert, indem mit geringer oder ohne Fremdfinanzierung investiert wird und indem die relevanten unternehmensspezifischen Risiken und möglichen Verluste bewertet und vermindert werden.

3. Bericht für 2019

3.1 Marktentwicklung

Die OECD erwartete für 2019 ein globales Wachstum von 2,9%. Aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus (COVID-19), der bereits zu erheblichen wirtschaftlichen Störungen geführt hat, sind die aktuellen Wachstumsaussichten höchst unsicher. Unter der Annahme, dass sich die Epidemie in China im ersten Quartal 2020 ihren Höhenpunkt erreicht hat und die Ausbrüche in anderen Ländern einen milden Verlauf nehmen und schnell eingedämmt werden können, erwartet die OECD einen Rückgang des jährlichen globalen BIP-Wachstums auf 2,4% im Jahr 2020 und eine Erholung auf 3,3% im Jahr 2021.

Die exportabhängige deutsche Wirtschaft hat durch den stagnierenden Welthandel, aufgrund von Rückgängen bei den Exportaufträgen und der Industrieproduktion, erheblich gelitten. Nach einem Wachstum von 0,6 % im Jahr 2019 (2017: 2,8 % und 2018: 1,5 %) erwartet die OECD, dass das BIP-Wachstum mit voraussichtlich nur 0,3% im Jahr 2020 und 0,9% im Jahr 2021 auf einem niedrigen Niveau verbleiben wird.

Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang eine mögliche weitere Ausbreitung des Virus weitere negative Auswirkungen auf die globale und deutsche Wirtschaft haben könnte.

In seiner aktuellsten Marktveröffentlichung berichtet der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) für das 1. Halbjahr 2019 insgesamt über Venture Capital und Private Equity Investitionen von EUR 6,6 Mrd., wovon EUR 4,7 Mrd. auf Buy-Outs entfallen. Im Gegensatz zum Anstieg des Transaktionsvolumens ging die Anzahl der durchgeführten Transaktionen von 754 im zweiten Halbjahr 2018 auf 559 im ersten Halbjahr 2019 zurück.

3.2 Investitionen und Veräußerungen

Investitionen

Im Jahr 2019 ist der Deal Flow von 635 analysierten Deals in 2018 auf 641 leicht angestiegen. Innerhalb der letzten 12 Monate lagen 92,0% der bewerteten Deals in den Kernsektoren der Gesellschaft: 28,4% in Industrial Technology, 38,1% in Business Services, 15,0% in IT/​Software, 8,0% in Healthcare und 2,5% in Energy and Environment.

Der Markt bleibt ein Verkäufermarkt in dem potenzielle Verkäufer unterstützt durch M&A-Berater auf eine preisoptimierte und oft zeitlich eng begrenzte Transaktion hinwirken. Um unseren proprietären Deal Flow zu stärken und dem Wettbewerbsumfeld entgegenzuwirken, konzentrieren wir uns auf thesengetriebenes Deal Sourcing sowie proaktive Ansätze über unser Netzwerk.

Während die DPE Deutsche Private Equity GmbH („DPE“) eine allgemeine Zunahme des Wettbewerbs und der Bewertungen im Deutschen Mid Cap M&A Markt beobachtet, blieb DPE diszipliniert im Auswahlprozess und der „Bepreisung“ von Deal-Opportunitäten. Der unternehmenseigene Dealflow ist robust genug, um eine ausreichende Auswahl an Deal-Opportunitäten zu bieten und den Investitionsbedarf der Gesellschaft zu decken. Darüber hinaus nehmen wir eine stark gestiegene Bekanntheit der Marke DPE wahr, die als einer der führenden deutschen Mid-Cap-Private Equity Player und verlässlicher Partner für mittelständische Unternehmen anerkannt ist. Das gilt insbesondere für Buy & Build sowie Growth Acceleration Investitiosstrategien.

Insbesondere die hohe Verfügbarkeit von freien Finanzmitteln hat zu einem stetig ansteigenden Bewertungsniveau geführt, das voraussichtlich andauern wird, bis das Zinsniveau wieder auf ein höheres Niveau ansteigt. DPE hat in den letzten Jahren ein verstärktes Interesse internationaler Investoren an deutschen Unternehmen, insbesondere aus China, festgestellt, was zu Verkaufschancen in der Zukunft führen könnte. Der Wettbewerb wird auch durch den Zustrom von „unerfahrenen“ und „undisziplinierten“ Investoren verschärft, die sich teilweise durch geringere Renditeerwartungen auszeichnen.

Veräußerungen

Die Gesellschaft befindet sich derzeit in der Investitionsphase. Exit-Gelegenheiten werden zu gegebener Zeit bewertet.

3.3 Aktueller Stand

Investitionen

Die Gesellschaft hatte bis Ende 2019 insgesamt TEUR 248.038 in acht Portfoliogesellschaften investiert, davon TEUR 105.665 im Jahr 2019 (2018: TEUR 27.299). Die Gesamtinvestition in Höhe von TEUR 105.665 im Jahr 2019 umfasst im Wesentlichen die Investitionen in die neuen Portfoliounternehmen BE-terna, valantic und Massenberg, abzüglich der Erlöse aus der BE-VA-Syndizierung.

Ergebnisse und Bewertungen

Im Jahr 2019 erfolgte keine Veräußerung, so dass das in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Ergebnis der Gesellschaft für 2019 aus den nicht realisierten Bewertungssteigerungen resultiert. Im Jahr 2019 betrug der nicht realisierte Wertanstieg TEUR 39.606 (2018: TEUR 13.108).

Als wesentliche Steuerungsgröße für die Bewertung wurde in den meisten Fällen das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) herangezogen. Die Jahresendbewertungen wurden auch von den allgemein lebhaften Aktienmärkten beeinflusst, da die Bewertungen durch eine Skalierung der Marktbewertungen vergleichbarer börsennotierter Unternehmen auf Basis der wichtigsten Referenzparameter (nach dem „Multiple Approach“) unter Berücksichtigung geeigneter Anpassungen zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit abgeleitet werden.

Kapitalkonten

Die Gesellschaft finanziert ihr gesamtes Vermögen durch Einlagen ihrer Investoren. Die Investoren der Gesellschaft haben im Jahr 2019 TEUR 113.801 eingezahlt, so dass ihre Gesamteinlage zum Jahresende TEUR 280.431 oder 56,0% ihres zugesagten Kapitals von TEUR 501.011 beträgt.

Das den Gesellschafter zurechenbare Kapital erhöhte sich ebenfalls durch den Jahresüberschuss von TEUR 37.211 abzüglich der Kapitalentnahmen des geschäftsführenden Gesellschafters von TEUR 8.792, wie in der folgenden Tabelle dargestellt.

Im Ergebnis erhöhte sich das den Investoren der Gesellschaft zuzurechnende Nettovermögen im Berichtszeitraum um TEUR 142.220 auf TEUR 300.537 zum Ende des Jahres 2019.

Kapitalkonten der Gesellschafter
in TEUR
31.12.2019 31.12.2018
Eingezahltes Kapital Rücklagen Summe Eingezahltes Kapital Rücklagen Summe
Beginn der Berichtsperiode 166.630 -8.313 158.317 128.736 -8.835 119.901
Zurechenbarer Jahresüberschuss 0 37.211 37.211 0 10.070 10.070
Kapitaleinlagen 113.801 0 113.801 37.894 0 37.894
Kapitalausschüttungen 0 0 0 0 0 0
Abrufe des geschäftsführenden Gesellschafters 0 -8.792 -8.792 0 -9.547 -9.547
Ende der Berichtsperiode 280.431 20.106 300.537 166.630 -8.313 158.317

Liquidität

Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, die von ihr gehaltenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu minimieren, indem sie nur bei Bedarf Kapital von den Gesellschaftern abruft und Erlöse ausschüttet.

Das Kapital der Gesellschafter wird nur in Anspruch genommen, um unmittelbare Investitionen zu tätigen oder kurzfristige Aufwendungen zu decken. Die Gesellschaft erhält keine sonstigen Mittel oder Erträge auf regelmäßiger Basis. Dementsprechend ist die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft davon abhängig, dass die Gesellschafter die aus ihren Kapitalzusagen abgerufenen Beträge innerhalb des vereinbarten Zeitraums zur Verfügung stellen. Bislang gab es keine Hinweise darauf, dass ein Gesellschafter der Bereitstellungsverpflichtung nicht oder nur verzögert nachkommen und somit die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft gefährden könnte. Die noch nicht finanzierten Kapitalzusagen der Gesellschaft in Höhe von TEUR 220.580 werden als angemessen betrachtet, um die geplanten Investitionen und Aufwendungen zu decken.

Barerlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen an Portfoliounternehmen werden in der Regel direkt nach gegebenenfalls notwendigen Abzügen an die Gesellschafter ausgeschüttet.

3.4 Performance

Aufgrund der Frühphase der Fonds beträgt der bisherige Gesamtwertzuwachs („TVPI“) 7,2% (per Jahresende 2018: -5,0%) und die Nettorendite für seine Anleger 3,6%, wie in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Kennzahl 31.12.2019 Wert
in TEUR
% des eingezahlten Kapitals
Kapitaleinlagen der Gesellschafter 280.431 100,0
Gesamtwert zum Bilanzstichtag
Beizulegender Zeitwert der Gesellschaft 300.537 107,2
Ausschüttungen 0 0
Summe 300.537 107,2
Nettorendite (IRR) 3,6%
(2018: -5,9%)

Die Bewertungskennzahlen wurden aus dem Konzernabschluss, insbesondere der Entwicklung der Kapitalkonten der Gesellschafter, abgeleitet. Die Nettorendite der Gesellschaft (IRR) entspricht der jährlichen effektiven Rendite sämtlicher Cashflows. Die Kapitaleinlagen und Ausschüttungen werden mit ihren Werten am jeweiligen Fälligkeitsdatum in die Berechnung einbezogen, der beizulegende Zeitwert der Gesellschaft mit dem beizulegenden Wert zum Abschlussstichtag. In Bezug auf Umsatz und Bewertung wurde die Ziele für das Jahr 2019 erreicht, da allerdings noch ein Teil der Portfoliogesellschaften zu Anschaffungskosten bewertet wurden, lag die Gesamtnetto-Rendite (IRR) unter 10%. Wie dargestellt, entwickelt sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft positiv. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist insgesamt sehr stabil.

4. Prognosen

Gemäß OECD bleiben die globalen Aussichten weiter unsicher, da sich die Anzeichen für einen bevorstehenden Konjunkturabschwung mehren. Das BIP-Wachstum bleibt schwach. In diesem Jahr ist davon auszugehen, dass sich in fast allen Volkswirtschaften das Wachstum weiter verlangsamen und der Welthandel stagnieren wird. Der Ausbruch des Coronavirus hat die kurzfristigen globalen Wirtschaftsaussichten erheblich geschwächt. Der Produktionsrückgang in China ist weltweit zu spüren, was die wichtige und zunehmende Rolle Chinas in den globalen Lieferketten, Reise- und Rohstoffmärkten widerspiegelt. Spätere Ausbrüche in anderen Volkswirtschaften könnten ähnliche Auswirkungen haben, wenn auch in geringerem Umfang. Die anhaltende Verschärfung der handelspolitischen Spannungen führt zunehmend zu einem Verlust an Vertrauen und erschwert Investitionen, was die politische Unsicherheit weiter erhöht, auch wenn das „Phase One“-Handelsabkommen zwischen den USA und China im Januar 2020 dazu beitragen dürfte, einige dieser Auswirkungen zu mildern

Die expansive Geldpolitik wirkt weiterhin unterstützend, obwohl die Vorteile für die reale Wirtschaftstätigkeit weniger stark als in der Vergangenheit zu sein scheinen. Weltweit haben Regierungen fiskalische Lockerungsmaßnahmen zur Unterstützung der Nachfrage angekündigt.

In Anbetracht dessen und vor dem Hintergrund der anhaltenden politischen Unsicherheit sowie der schwachen Handels- und Investitionsströme, haben sich die globalen Wachstumsaussichten in der letzten Zeit kontinuierlich verschlechtert. Die Wachstumsraten könnten weiter zurückgehen, wenn Abwärtsrisiken eintreten, insbesondere durch eine weitere Verbreitung des Coronavirus, einer Eskalation der handels- und grenzüberschreitenden investitionspolitischen Beschränkungen, der anhaltenden Unsicherheit über den Ausstieg des Vereinigten Königreichs aus der EU und einer stärkeren Verlangsamung des Wachstums in China. Ein anhaltender Anstieg der Ölpreise aufgrund stärkerer geopolitischer Spannungen würde die Wachstumsaussichten ebenfalls weiter verschlechtern. Auf der anderen Seite würden konsequente Maßnahmen zur Verringerung der politischen Unsicherheit das wirtschaftliche Vertrauen weltweit stärken.

Die vom Coronavirus betroffenen Länder führen derzeit verschiedene Maßnahmen ein, um einerseits die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen und andererseits die vom Coronavirus betroffenen Wirtschaftsbereiche, Unternehmen und Arbeitnehmer zu unterstützen. Ob die getroffenen Maßnahmen zu der gewünschten Eindämmung des Coronavirus und zu einer Stabilisierung der Wirtschaft führen werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen. Inwieweit sich die negative Entwicklung an den Kapitalmärkten fortsetzen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht absehbar. Unter der Annahme einer Eindämmung des Coronavirus bis Mitte des Jahres und einer makroökonomischen Stabilisierung, wird erwartet, dass die Portfoliounternehmen der Partnerschaft in Bezug auf Umsatz und Bewertung im Durchschnitt in 2020 stabil bleiben und 2021 um 10-30% wachsen werden. Die Gesamtnetto-Rendite (IRR) der Gesellschaft wird voraussichtlich Ende 2020 über 0% und 2021 bei rund 10% liegen. Aufgrund der hohen Unsicherheit bezüglich der Entwicklung des Coronavirus sind Prognosen derzeit nur sehr eingeschränkt möglich.

5. Risiken und Chancen

5.1 Überblick

Die Gesellschaft möchte durch Private-Equity-Investitionen in mittelständische Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz attraktive absolute risikobereinigte Renditen erzielen. Das Management der Gesellschaft ist überzeugt, dass solche Investitionen weiterhin potenziell äußerst attraktive Renditen bieten, insbesondere in einem internationalen Niedrigzinsumfeld. Die Investitionen der Gesellschaft beinhalten jedoch beträchtliche finanzielle Risiken: Anlageerträge können nicht zugesichert werden und Investoren können Verluste erleiden.

Diese Einschätzung umfasst einen Überblick über die wichtigsten Risiken und Chancen der Gesellschaft zum Bilanzstichtag. Die Risiken werden im Rahmen des laufenden Managements der Gesellschaft und ihrer Portfoliounternehmen regelmäßig analysiert und aktiv gesteuert. Der Geschäftsführung der Gesellschaft sind derzeit keine Risiken bekannt, die die Substanz oder die erfolgreiche Weiterführung der Investitionsaktivität der Gesellschaft gefährden.

Die folgenden Abschnitte befassen sich mit wesentlichen Risiken für die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem gesamtwirtschaften Umfeld und seiner Finanzierungs-, Investitions- und operativen Tätigkeit sowie wesentlichen Chancen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld und Investitionschancen im deutschen, österreichischen und schweizerischen Mittelstand.

5.2 Risiken

Gesamtwirtschaftliche Risiken

Allgemeine wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftlichen Bedingungen wirken sich maßgeblich auf die Investitions- und Desinvestitionstätigkeit der Gesellschaft aus. Wirtschaftliche Bedingungen können wesentliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Portfoliounternehmen sowie deren Bewertung und Veräußerbarkeit haben. Die Portfoliounternehmen und die Gesellschaft sind zudem von der Situation auf den Finanz- und Kreditmärkten sowie von den Banken- und Wertpapierabrechnungssystemen in den Ländern, in denen sie tätig sind, abhängig.

Deshalb wird die geschäftsführende Kommanditistin regelmäßig von einem führenden, auf Finanzdienstleistungen spezialisierten deutschen Ökonom beraten. Aufgrund der langfristigen Ausrichtung der Gesellschaft ist sie in der Lage, in Hinblick auf den Zeitpunkt von Investitionen und Veräußerungen den vorherrschenden oder erwarteten Bedingungen Rechnung zu tragen. Darüber hinaus ist die Sensitivität gegenüber branchenspezifischen Bedingungen einer einzelnen Branche aufgrund des diversifizierten Portfolios geringer. Dennoch bewerten wir dies als ein hohes Risiko.

Weitere Ausbreitung des Coronavirus

Mit Jahresbeginn 2020 ist das Risiko durch das Coronavirus aufgekommen. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung ist nicht verlässlich absehbar, wie stark sich dieses Risiko materialisieren wird. Wenn das Coronavirus nicht innerhalb der ersten Jahreshälfte 2020 eingedämmt wird und die Wirtschaft stark in Mitleidenschaft gezogen wird, kann die Geschäftstätigkeit der Portfoliounternehmen stark negativ beeinflusst werden und zu stark sinkenden Umsätzen und Bewertungen der Portfoliounternehmen im Jahr 2020 führen.

Aufgrund der langfristigen Ausrichtung der Gesellschaft ist sie in der Lage, in Hinblick auf den Zeitpunkt von Investitionen und Veräußerungen den vorherrschenden oder erwarteten Bedingungen Rechnung zu tragen. Darüber hinaus ist die Sensitivität gegenüber branchenspezifischen Bedingungen einer einzelnen Branche aufgrund des diversifizierten Portfolios geringer. Dennoch bewerten wir dies als ein hohes Risiko.

Regulatorische und steuerliche Änderungen

Regulatorische und steuerliche Entwicklungen sind häufig unvorhersehbar und könnten sich unter Umständen auf die Gesellschaft und die Portfoliounternehmen auswirken. Dies könnte zu einer deutlichen Reduzierung von Renditen oder sogar zur Liquidation der Gesellschaft führen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind der geschäftsführenden Kommanditistin keine nachteiligen Änderungen bekannt und werden auch nicht erwartet. Daher sehen wir nur ein geringes Risiko.

Gemäß den derzeitigen Bestimmungen könnten für bestimmte Investoren Gewerbesteuern und zusätzliche Steuern anfallen, falls die deutschen Steuerbehörden erfolgreich geltend machen würden, dass die Gesellschaft gewerblich tätig ist. Dementsprechend werden alle notwendigen Anstrengungen unternommen, um die Geschäfte der Gesellschaft so zu führen, dass sie weiterhin als steuerlich transparente vermögensverwaltende Investmentgesellschaft behandelt wird. Daher bewerten wir dies als geringes Risiko.

Finanzierungsrisiken

Ausfall oder Ausschluss von Investoren

Wenn ein Gesellschafter nicht in der Lage ist, seine Kapitalzusagen bei Fälligkeit zu finanzieren oder die geltenden rechtlichen Anforderungen, wie beispielsweise das deutsche Geldwäschegesetz, nicht einhält, könnte sich dies nachteilig auf die Fähigkeit der Gesellschaft zur Durchführung von geplanten Investitionen oder die Fortführung der Geschäftstätigkeit auswirken, was wiederum die erzielten Renditen verringern könnte. Bislang gab es noch keine Anzeichen dafür, dass sich eine solche Situation ergeben könnte. Wir bewerten dies daher als geringes Risiko.

Kreditfinanzierung für Investitionen

Die Portfoliounternehmen könnten von fehlender Kreditfinanzierung oder einem deutlichen Anstieg der Zinssätze betroffen sein. Durch Kreditfinanzierung entstehen Kosten, negative wirtschaftliche Auswirkungen auf die Portfoliounternehmen könnten sich verstärken und die Lage der Gesellschaft innerhalb ihrer Kapitalstruktur könnte sich verschlechtern.

Die Kreditfinanzierung macht nur einen geringen Teil der Portfoliofinanzierung aus, ist vorsichtig strukturiert und in der Regel für einen mehrjährigen Zeitraum vereinbart. Entsprechend werden die Risiken im Zusammenhang mit Kreditfinanzierung für das Portfolio derzeit als moderat betrachtet.

Fremdwährungsrisiko

Das Fremdwährungsrisiko der Gesellschaft wird als gering betrachtet, da die funktionale Währung der Gesellschaft der Euro ist und er vorwiegend Investitionen in Euro tätigt. Es besteht ein gewisses Währungsrisiko, da bestimmte Investitionen in Tochtergesellschaften von Portfoliounternehmen in anderen Währungen getätigt werden und einige Portfoliounternehmen im internationalen Verkauf oder Einkauf tätig sind.

Investitionsrisiken

Investitionschancen

Die erfolgreiche Investition des gebundenen Kapitals der Partnerschaft erfordert die Identifizierung und den Abschluss ausreichender Investitionen in Unternehmen, die die erforderlichen potenziellen Renditen bieten. Bisher ist die Partnerschaft gut im Plan, ihre Investitionen innerhalb des vereinbarten Investitionszeitraums abzuschließen.

Zur Minderung des Risikos, dass die Investitionen die Erwartungen, auf denen die Investitionsentscheidungen getroffen werden, ggf. nicht erfüllen, wird vor jeder Transaktion eine umfangreiche kaufmännische, finanzielle und rechtliche Due Diligence durchgeführt. Es werden größte Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass mögliche relevante Risiken identifiziert werden und dass Prognosen auf realistischen Annahmen basieren. Insgesamt bewerten wir dies als mittleres Risiko.

Entwicklung von Portfoliounternehmen

Die Gesellschaft konzentriert sich darauf, Wertsteigerung durch die langfristige Entwicklung ihrer Portfoliogesellschaften zu erreichen. Wenn sich diese Unternehmen nicht wie erwartet entwickeln, könnte sich dies aufgrund der begrenzten Anzahl der Investitionen nachteilig auf die Renditen der Gesellschaft auswirken und letztendlich zum Verlust des Kapitals der Gesellschafter führen. Folglich überwacht die Gesellschaft ihre Entwicklung monatlich und vierteljährlich genau. Mit dem Management der einzelnen Portfoliounternehmen findet über den Beirat des Portfoliounternehmens ein regelmäßiger Dialog statt. Insgesamt sehen wir nur ein geringes Risiko, dass das Kapital der Gesellschafter mit Verlusten behaftet sein wird.

Die Wertentwicklung der Portfoliounternehmen wird ebenfalls vierteljährlich beurteilt und an die Gesellschafter berichtet. Insgesamt entwickelt sich das Portfolio wie geplant.

Die je nach Situation des jeweiligen Unternehmens angewandten Bewertungsmethoden sind in Abschnitt 3.2 des Anhangs beschrieben. Abschnitt 6.2 fasst die Bewertungen zusammen und liefert Sensitivitätsanalysen für die wesentlichen Bewertungsparameter. Abschnitt 10 enthält weitere Informationen zu den Risikomanagementmethoden und analysiert das Marktpreisrisiko.

Veräußerungen

Der Zeitpunkt und der Betrag der Ausschüttungen an die Gesellschafter hängen vollständig von der erfolgreichen Veräußerung der Portfoliounternehmen ab. Nur wenn die Veräußerungserlöse die Kosten und das investierte Kapital der Gesellschaft übersteigen, erhalten die Gesellschafter Ausschüttungen, die höher sind als ihre Kapitaleinlage. Andernfalls können sie einen Teil oder das gesamte eingezahlte Kapital verlieren.

Veräußerungen der Portfoliounternehmen werden frühzeitig unter Berücksichtigung von möglichen Käufern und ggf. angemessenen vorläufigen Schritten vorbereitet. Marktpreise hängen in der Regel von der gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Lage, dem allgemeinen Preisniveau, der Entwicklung und den Erwartungen des Unternehmens sowie dem Interesse strategischer und finanzieller Investoren ab.

Während sich die Portfoliounternehmen aufgrund ihrer bisherigen Entwicklung und ihres Ausblicks sowie des aktuellen Marktpreisniveaus noch in der Haltedauer befinden, sind die aktuellen Frühindikatoren für den Großteil des Portfolios positiv. Die Gesellschaft hat gute Chancen, als Mehrheitsgesellschafter einen geeigneten Zeitpunkt für Desinvestitionsentscheidungen zu wählen. Darüber hinaus kann die Debt-to-Equity Ratio niedrig gehalten werden. Insgesamt bewerten wir dies als mittleres Risiko.

Operative Risiken

Geschäftsführung

Die Fachkompetenz des hoch spezialisierten Teams der geschäftsführenden Kommanditistin ist bedeutend für den Erfolg der Gesellschaft. Daher ist die Suche nach Talenten und die Bindung von Mitarbeitern ein Schlüsselfaktor. Somit wird ein erheblicher Aufwand für Such- und Bindungsmaßnahmen betrieben. In der Vergangenheit war das Team der geschäftsführenden Kommanditistin sehr loyal und hat eine überdurchschnittliche Betriebszugehörigkeit. Insgesamt bewerten wir dies als moderates Risiko.

Operative Prozesse

Operativen Risiken wird vorwiegend durch angemessene organisatorische Maßnahmen entsprechend dem Transaktionsvolumen und der Anzahl der Mitarbeiter entgegengewirkt:

Wesentliche Verantwortlichkeiten und Prozesse werden in internen Richtlinien dokumentiert.

Wesentliche Entscheidungen, Transaktionen und Zahlungen erfordern eine angemessene Dokumentation und zweifache Genehmigung.

Die geschäftsführende Kommanditistin legt besonderen Wert auf die Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur.

Die relevanten Prozesse und Richtlinien werden regelmäßig überprüft und entsprechend den regulatorischen Anforderungen verbessert. Das Risiko im Zusammenhang mit operativen Prozessen wird als niedrig angesehen.

Steuern

Steuerrisiken werden insbesondere im Rahmen der Strukturierung von Investitionen und der Führung der Geschäfte der Gesellschaft berücksichtigt, mit dem Ziel, sicherzustellen, dass sie weiterhin als eine steuerlich transparente vermögensverwaltende Gesellschaft angesehen wird. Zum Zeitpunkt der Erstellung waren keine Änderungen bezüglich der steuerlichen Risiken bekannt. Daher bewerten wir dies als geringes Risiko.

5.3 Chancen

Gesamtwirtschaftliche Chancen

Wir erwarten moderate Chancen aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung:

Private-Equity-Investoren in Deutschland

Deutschland hat sich in den letzten Jahren als günstiges Umfeld für erfolgreiche Private-Equity-Investitionen etabliert. Es teilt eine Reihe von Merkmalen mit anderen Regionen, in denen Private Equity über einen längeren Zeitraum besonders erfolgreich war, einschließlich:

eine große, stabile, gut geführte Wirtschaft, die sich von anderen Industrieländern unterscheidet;

qualifizierte und gut ausgebildete Arbeitskräfte;

eine umfangreiche, gut entwickelte und differenzierte rechtliche, finanzielle und beratungsspezifische Infrastruktur;

eine Konzentration von erstklassigen Unternehmen mit guter internationaler Wettbewerbsfähigkeit in Form von hoch angesehenen mittelständischen Unternehmen, und

ein steigender Anteil von unternehmerisch ausgerichteten Eigentümern und Geschäftsführern, die zu Veräußerungen oder Buy-out ihrer Unternehmen bereit sind.

Der Mittelstand

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland machen in Deutschland einen großen Anteil der hochqualifizierten Unternehmen aus, von denen viele weniger als 500 Mitarbeiter haben und deren Umsatzerlöse oft unter EUR 50 Mio. liegen. Laut dem Institut für Mittelstandsforschung Bonn umfasste der Mittelstand im Jahr 2017 3,5 Millionen Unternehmen, die 2017 in Deutschland ca. 57,8% zur gesamten Nettowertschöpfung beigetragen haben.

Sie zeichnen sich oft durch eindeutige Werte aus, wie etwa ein starkes Engagement für das langfristige Bestehen des Unternehmens, dauerhafte Kunden-, Lieferanten- und sonstige Geschäftsbeziehungen sowie der gute Umgang mit den Mitarbeitern. In vielen Fällen führt diese starke Risikoaversion zu einem sehr konservativen Einsatz von Fremdkapital. Die meisten Unternehmen teilen eine Leidenschaft für technische Exzellenz und Innovation und konzentrieren sich vielmehr auf die Qualität als auf den Preis. Mittelständische Unternehmen sind meist in Familienbesitz, oft aber professionell geführte, hochentwickelte, internationale Unternehmen.

Investitionschancen

Wir erwarten gute Investitionsmöglichkeiten:

Attraktiv, jedoch in der Vergangenheit unerreichbar für Private Equity

Dieser Hintergrund bedeutet oftmals, dass gute Unternehmen häufig zusätzliches Potenzial für ein fähiges und motiviertes Management bieten, z. B. durch Steigerung der operativen Effizienz, Produkterweiterungen und geographische Expansion, ohne dass unnötiger Stress auf die Organisation ausgeübt wird.

Die Vorbehalte der Eigentümer hinsichtlich der potenziell kurzfristigen Absichten von Investoren hatten jedoch lange Zeit eingeschränkte Private Equity-Aktivitäten zur Folge. In der Vergangenheit zogen es Eigentümer vor, ihre Entwicklung intern und mit Bankdarlehen in konservativer Höhe zu finanzieren.

Potenzial für glaubwürdige Private-Equity-Ansätze

Dies schafft beträchtliches Potenzial für glaubwürdige Ansätze. DPE ist der Ansicht, in der Lage zu sein, durch folgende Eigenschaften Vertrauen zu schaffen sowie den Dialog und die Transaktionsbereitschaft zu fördern:

Renommee und kulturelle Nähe zum Mittelstand

sektorspezifische und operative Erfahrung sowie umfassende Due Diligence

Wachstumsschwerpunkt (nachhaltig, geringe Fremdfinanzierung), als Reaktion auf die vorgenannte historische Voreingenommenheit gegen Private Equity

Die zahlreichen Investitionsmöglichkeiten von DPE sowie die konstante Deal-Aktivität bestätigen diesen Ansatz.

Bankdarlehen und Mezzanine-Kapital

DPE ist der Ansicht, dass die Empfänglichkeit des Mittelstands für Private Equity auch aufgrund von restriktiveren Bankenpraktiken zugenommen hat. Die aus Basel III resultierenden strengeren Bankenvorschriften veranlassten Geschäftsbanken dazu, die Zuführung von Fremdkapital in den Mittelstand allgemein und insbesondere in „Asset-light“-, Wachstums- und Dienstleistungsunternehmen zu reduzieren.

Investition in Wachstumsunternehmen

Zielunternehmen von DPE sind üblicherweise Unternehmen mit einem Wachstum von mehr als 10 % per annum, bei denen aus nachfolgenden Gründen von attraktiven absoluten und risikobereinigten Renditen ausgegangen wird:

Hohes Potenzial selbst bei neutralen und nachteiligen wirtschaftlichen Bedingungen

Wachstumsunternehmen ziehen qualifizierte Manager an

Möglichkeit stufenweise und erfolgsabhängiger Investitionen zur Verringerung des allgemeinen Investitionsrisikos

Geringere finanzielle Risiken aufgrund eines geringeren Fremdkapitalanteils

Margen können häufig durch zunehmende Skaleneffekte verbessert werden

Oftmals Zahlung von Preiszuschlägen für ausgewiesene Wachstumsunternehmen mit strategischem Wert für potentielle Unternehmenskäufer

Branchenwissen

DPE investiert hauptsächlich in fünf Kernsektoren, in denen sie besonderes Investitionspotenzial sieht und über umfangreiches Wissen und Netzwerke verfügt: Business Services, Industrial Technology, Energy and Environment, Healthcare sowie IT/​Software. DPE sieht sich in diesen Sektoren als beliebter Investor, der in der Lage ist, die Entwicklung anzutreiben und Wertzuwächse zu schaffen:

Pflege eines engmaschigen Netzwerkes relevanter Kontakte

Verfolgt ein intensives, aktives und fokussiertes Deal Sourcing

Stellt Segmentexpertise bereit, um Unternehmen im Hinblick auf die strategische Ausrichtung zu beraten und die Anwendung von Best Pratices zu fördern

Gilt als glaubwürdiger, vertrauenswürdiger und mehrwertschaffender Partner

 

München, 30. März 2020

Volker Hichert

Marc Thiery

Guido Prehn

Dr. Frank Müller

KONZERNABSCHLUSS

1. Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

in TEUR Anhang 31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 6,1 301.122 158.667
301.122 158.667
Kurzfristige Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 6,4 125 2.540
Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften 6,4 0 0
Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen 6,4 39 0
Eingeforderte, ausstehende Einlagen 6,4 0 0
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 6,4 120 584
284 3.124
Bilanzsumme 301.406 161.791

PASSIVA

Kapitalkonten der Kommanditisten
Voll eingezahltes Kapital 7,1 280.431 166.630
Auf die Gesellschafter entfallende Rücklagen 7,1 20.106 -8.313
7,1 300.537 158.317
Eingeforderte, ausstehende oder noch nicht fällige Einlagen 7,1 0 0
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8 869 3.474
869 3.474
Bilanzsumme 301.406 161.791

2. Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019

in TEUR Anhang 2019 2018
Nettogewinn oder -verlust aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Nicht realisierte Bewertungsgewinne oder -verluste * 3.2/​6.2 39.606 13.108
Erträge aus Beteiligungen 0 0
Realisierter Gewinn oder Verlust -8 -2
39.598 13.106
Sonstige betriebliche Erträge 4 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 9/​11.3 -2.391 -3.036
Auf die Gesellschafter entfallender Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag 37.211 10.070
Zuordnung des Jahresüberschusses bzw. -fehlbetrags zu den Kapitalkonten der Gesellschafter -37.211 -10.070
Jahresüberschuss /​ Gesamtergebnis 0 0

* Der nicht realisierte Bewertungsgewinn oder -verlust umfasst sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapitalinvestitionen, die als eine bilanzielle Einheit behandelt werden. Daher spiegeln die nicht realisierten Gewinne und Verluste auch durch Schwankungen des Marktzinssatzes verursachte Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts sowie das nicht realisierte Zinsergebnis wider.

Alle Ergebnisse sind aus den fortgeführten Geschäftsbereichen abgeleitet.

3. Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019

in TEUR Anhang 2019 2018
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit
Zahlungen an Dienstleister -2.120 -2.704
Sonstige nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnende Einzahlungen 101 0
Sonstige nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnende Auszahlungen 0 0
Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit -2.019 -2.704
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Investitionen in erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert * bewertete finanzielle Vermögenswerte 6.1 -105.665 -27.299
Einzahlungen aus Abgängen finanzieller Vermögenswerte 0 0
Laufende Ausschüttungen aus finanziellen Vermögenswerten ** 0 0
Netto-Cashflow aus der Investitionstätigkeit -105.665 -27.299
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Kapitaleinlagen der Gesellschafter 7.1 113.801 37.871
Kapitalausschüttungen an die Gesellschafter 7.1 0 0
Entnahmen der geschäftsführenden Kommanditistin 7.1 -8.532 -9.807
Netto-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 105.269 28.063
Nettozunahme/​(-abnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -2.415 -1.940
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Beginn der Berichtsperiode 6.4 2.540 4.480
Ende der Berichtsperiode 6.4 125 2.540
Summe Cashflows -2.415 -1.940

* Nach Abzug der Erlöse aus der BE-VA-Syndizierung TEUR 24.827

** Laufende Ausschüttungen einschließlich erhaltene Dividenden und Zinszahlungen

4. Entwicklung der Kapitalkonten der Gesellschafter zum 31. Dezember 2019

31.12.2019
in TEUR Anhang Eingezahltes Kapital Rücklagen Summe
Beginn der Berichtsperiode 7.1 166.630 -8.313 158.317
Auf Gesellschafter entfallender Jahresüberschuss 0 37.211 37.211
Kapitaleinlagen 113.801 0 113.801
Kapitalausschüttungen 0 0 0
Entnahmen der geschäftsführenden Kommanditistin 0 -8.792 -8.792
Ende der Berichtsperiode 7.1 280.431 20.106 300.537
31.12.2018
in TEUR Anhang Eingezahltes Kapital Rücklagen Summe
Beginn der Berichtsperiode 7.1 128.736 -8.835 119.901
Auf Gesellschafter entfallender Jahresüberschuss 0 10.070 10.070
Kapitaleinlagen 37.894 0 37.894
Kapitalausschüttungen 0 0 0
Entnahmen der geschäftsführenden Kommanditistin 0 -9.547 -9.547
Ende der Berichtsperiode 7.1 166.630 -8.313 158.317

ANHANG

1. Unternehmensdaten

Die DPE Deutschland III GmbH & Co. KG (die Gesellschaft) ist eine geschlossene Personengesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG), die am 14. März 2016 nach deutschem Recht und für eine begrenzte Dauer von 13 Jahren gegründet wurde. Die Belange der Gesellschaft sind im Gesellschaftsvertrag geregelt, der am 14. März 2016 abgeschlossen wurde. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Ludwigstraße 7 in München und ist beim Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HR A 105314 eingetragen.

Der Gesellschaftszweck besteht im Aufbau, dem Halten, der Verwaltung und der Veräußerung eines Portfolios aus Kapitalbeteiligungen, in erster Linie Private Equity-Beteiligungen, an überwiegend in Deutschland, Österreich und der Schweiz ansässigen Unternehmen.

Die Investitionstätigkeiten der Gesellschaft werden von der geschäftsführenden Kommanditistin, der DPE Deutsche Private Equity Management III GmbH, gesteuert. Komplementär der Gesellschaft ist die DPE Deutschland III Komplementär GmbH und Gründungskommanditistin die Deutsche Private Equity Initiators III GmbH & Co. KG.

Die Anteile der Gesellschaft sind nicht im Ermessen des Anteilseigners rückkaufbar und können nicht an einer Börse gehandelt werden.

2. Erstellungsgrundlage

Der Abschluss der Gesellschaft wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden und in der Europäischen Union anzuwenden sind.

Die Gesellschaft erstellt ferner einen Jahresabschluss gemäß den in Deutschland allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen nach HGB für gesetzliche Zwecke.

Der IFRS-Abschluss der Gesellschaft entspricht einem Einzelabschluss nach IAS 27, wonach die Gesellschaft von der Verpflichtung befreit ist, einen Konzernabschluss nach HGB aufzustellen. Nach deutschem Handelsrecht ist die Gesellschaft dazu verpflichtet, für ab dem 1. Januar 2015 beginnende Berichtsperioden einen Konzernabschluss entweder nach HGB oder nach IFRS (vgl. § 315e III HGB) aufzustellen. Die Gesellschaft hat sich dafür entschieden, Ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Da es sich bei der Gesellschaft gemäß IFRS 10.27 um eine Investmentgesellschaft handelt, darf sie ihre Tochtergesellschaften, mit Ausnahme jener Tochtergesellschaften, die bestimmte in IFRS 10.32 festgelegte Dienstleistungen erbringen („Ausnahmeregelung für Investmentgesellschaften“), gemäß IFRS 10.31 nicht konsolidieren. Da keine Tochtergesellschaft der Gesellschaft derartige Dienstleistungen erbringt, werden keine Tochtergesellschaften konsolidiert.

Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte („FVTPL“) unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine Investmentgesellschaft und konsolidiert als solche keine der von ihr beherrschten Unternehmen. Stattdessen werden Anteile an Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte klassifiziert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der Abschluss ist in Euro dargestellt, wobei es sich um die funktionale Währung der Gesellschaft handelt; alle Werte sind auf volle Tausend gerundet (TEUR), sofern nicht anders angegeben.

Die Unternehmensleitung hat den Konzernabschluss erstellt und am 30. März 2020 zur Veröffentlichung freigegeben.

3. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

3.1 Finanzinstrumente

Die Gesellschaft wendet mit Wirkung zum 1. Januar 2018 die neuen Rechnungslegungsvorschriften für Finanzinstrumente in Übereinstimmung mit IFRS 9 an.

Nach den neuen Allokationskriterien von IFRS 9, sind die Eigenschaften des Finanzinstruments von zentraler Bedeutung, da sie die Bewertungsmethode von Fremd- und Eigenkapitalinstrumenten sowie Derivaten bestimmen. Ein weiteres Kriterium ist das dem Finanzinstrument zugrundeliegende Geschäftsmodell: es ist zu unterscheiden zwischen „zu Handelszwecken gehaltene“ und „bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinstrumente“. Die folgenden Klassifizierungs- und Bewertungsmethoden werden in Abhängigkeit von den Merkmalen des Finanzinstrumentes angewendet:

zum Fair Value erfolgswirksam bewertet („FVTPL“)

zum Fair Value bewertet im sonstigen Gesamtergebnis („OCI“) erfasst

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Bei der erstmaligen Erfassung klassifiziert der Gesellschaft finanzielle Vermögenswerte als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum Fair Value erfolgswirksam (FVTPL) bewertet. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn er die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als zum Fair Value erfolgswirksam bewertet (FVTPL) designiert ist:

er wird innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, Vermögenswerte zur Erfassung vertraglicher Cashflows zu halten und

seine Vertragsbedingungen führen zu bestimmten Terminen zu Cash Flows, die ausschließlich Kapital- und Zinszahlungen (SPPI) sind.

Alle anderen finanziellen Vermögenswerte werden zum Fair Value erfolgswirksam (FVTPL) bewertet.

Bei der Beurteilung der Zielsetzung des Geschäftsmodells, in dem ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird, berücksichtigt die Gesellschaftalle relevanten Informationen darüber, wie das Unternehmen geführt wird, einschließlich:

die dokumentierte Anlagestrategie und die Umsetzung in der Praxis. Dazu gehört, ob sich die Anlagestrategie auf das Erzielen von vertraglichen Zinserträgen, die Aufrechterhaltung eines besonderen Zinsprofils oder die Realisierung von Cash Flows durch den Verkauf der Vermögenswerte konzentriert.

wie die Performance des Portfolios bewertet und an die Gesellschaft berichtet wird sowie

die Risiken, die sich auf die Performance des Geschäftsmodells auswirken, und wie diese Risiken gemindert werden.

Der Gesellschaft hat festgestellt, dass er über zwei Geschäftsmodelle verfügt:

Held-to-Collect-Geschäftsmodell: beinhaltet Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Forderungen gegenüber Dritten,

Sonstiges Geschäftsmodell: beinhaltet Beteiligungen und Gesellschafterdarlehen an Beteiligungen. Diese finanziellen Vermögenswerte werden verwaltet und ihre Performance wird auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes bewertet, wobei Verkäufe stattfinden.

(I) Klassifizierung

Die Gesellschaft ordnet ihre finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten bei erstmaligem Ansatz in Übereinstimmung mit IFRS 9 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ in folgende Kategorien ein:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte („FVTPL“)

Diese Finanzinstrumente werden bei erstmaligem Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft.

Gemäß der Ausnahmeregelung nach IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ werden im Einzelabschluss der Gesellschaft keine Tochtergesellschaften konsolidiert. Anteile an Tochtergesellschaften werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente bilanziert. Ähnlich werden Anteile der Gesellschaft an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen gemäß der Ausnahmeregelung nach IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“ nicht anhand der Equity-Methode bilanziert. Stattdessen werden die Anteile der Gesellschaft an assoziierten Unternehmen ebenfalls erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die Gesellschaft hat in ihre Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen sowohl Eigen- als auch Fremdkapital (Gesellschafterdarlehen) investiert. Gesellschafterdarlehen werden von der Gesellschaft in der Regel aufgrund der Transaktionsstruktur vergeben. Auf die Gesellschafterdarlehen sind für gewöhnlich keine regelmäßigen Zinszahlungen zu leisten.

Stattdessen laufen auf die Gesellschafterdarlehen Zinsen auf, die am Ende der vertraglichen Laufzeit fällig werden. Die Gesellschafterdarlehen werden in der Regel nicht am Ende der Laufzeit zurückgezahlt oder einzeln an andere Investoren veräußert, sondern üblicherweise zusammen mit dem Eigenkapital bei Veräußerung der Gesamtbeteiligung verkauft bzw. realisiert. Dementsprechend behandelt das Management der Gesellschaft die Gesellschafterdarlehen nicht als gesonderte Vermögenswerte, sondern als eine wirtschaftliche Einheit zusammen mit den jeweiligen Eigenkapitalinvestitionen. Für Zwecke der Berichterstattung an das Management und die Investoren wird der beizulegende Zeitwert der Eigenkapital- und Fremdkapitalinvestitionen auf der Basis des der Gesellschaft insgesamt zuzurechnenden Gesamtwerts des jeweiligen Portfoliounternehmens ermittelt.

Daher umfassen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte sowohl Eigenkapitalinvestitionen als auch Gesellschafterdarlehen. Diese werden auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts bewertet und deren Entwicklung auf Basis des beizulegenden Zeitwerts gesteuert. In Übereinstimmung mit den Risikomanagement- und Investitionsstrategien der Gesellschaft werden diese finanziellen Vermögenswerte bei erstmaligem Ansatz als bilanzielle Einheit designiert. Sämtliche Gewinne oder Verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden in der Gesamtergebnisrechnung unter dem entsprechenden Posten dargestellt.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Forderungen

Forderungen und sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Kategorie umfasst Beträge in Verbindung mit Erstattungen, Kaufpreisforderungen für veräußerte Beteiligungen, Forderungen aus bedingten Gegenleistungen („Earn-out“) und sonstigen kurzfristigen Forderungen und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten

Dieser Kategorie werden Beträge in Verbindung mit sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

(ii) Ansatz

Die Gesellschaft erfasst einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, wenn sie Vertragspartei zu den vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird.

Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Bereitstellung der Vermögenswerte innerhalb des Zeitraums vorsehen, der grundsätzlich durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. am Tag, an dem die Gesellschaft die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

(iii) Erstmalige Bewertung

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz erfasst. Sämtliche mit diesen Instrumenten verbundenen Transaktionskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Kredite und sonstige kurzfristige Vermögenswerte sowie finanzielle Verbindlichkeiten (mit Ausnahme jener, die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert wurden) werden bei erstmaliger Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zuordenbarer zusätzlicher Anschaffungs- oder Ausgabekosten bewertet.

Bei finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, deren beizulegender Zeitwert bei erstmaliger Erfassung nicht dem Transaktionspreis entspricht, wird der Unterschiedsbetrag, sofern nicht anders angegeben, in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

(iv) Folgebewertung

Nach erstmaliger Bewertung werden die Finanzinstrumente der Gesellschaft, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft wurden, zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Finanzinstrumente werden unter Nettogewinne- oder -verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Darlehen und Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertberichtigung für Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht werden oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die Gesellschaft hat keine verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten.

(v) Ausbuchung

Ein finanzieller Vermögenswert (oder – wo zutreffend – ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn die Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem Vermögenswert erloschen sind oder wenn die Gesellschaft ihre vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des erhaltenen Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Durchleitungsvereinbarung übernommen hat und:

a) die Gesellschaft entweder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken des finanziellen Vermögenswertes übertragen hat oder

b) die Gesellschaft im Wesentlichen alle mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbundenen Chancen und Risiken weder übertragen noch zurückbehalten hat, jedoch die Verfügungsmacht am finanziellen Vermögenswert übertragen hat.

Wenn die Gesellschaft ihr vertragliches Recht auf den Bezug Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder ein Pass-Through-Arrangement eingeht und dabei im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält und auch die Verfügungsmacht an dem übertragenen Vermögenswert nicht überträgt, erfasst die Gesellschaft einen Vermögenswert im Umfang ihres anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst die Gesellschaft auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die die Gesellschaft behalten hat, Rechnung getragen wird. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.

3.2 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die Gesellschaft bewertet ihre Beteiligungen an Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen sowie ihre Investitionen in Finanzinstrumenten, wie Aktien, zum jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man in einem ordentlichen Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Verbindlichkeit zu zahlen hätte.

Bei einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wird davon ausgegangen, dass die Transaktion zum Verkauf des Vermögenswerts oder zur Übertragung der Verbindlichkeit entweder auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit oder, in Ermangelung eines Hauptmarktes, des für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit vorteilhaftesten Marktes stattfindet. Der Hauptmarkt oder der vorteilhafteste Markt für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit muss für die Gesellschaft zugänglich sein.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit wird unter Verwendung der Annahmen ermittelt, die die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit verwenden würden, wobei unterstellt wird, dass Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Der beizulegende Zeitwert von auf aktiven Märkten gehandelten Finanzinstrumenten basiert auf dem am Abschlussstichtag notierten Marktpreis oder öffentlich notierten Preis (vom Käufer gebotener Geldkurs bei Long-Position und Briefkurs bei Short-Position) ohne Abzug der Transaktionskosten. Die in diesem Abschluss als „notiert“ bezeichneten Wertpapiere werden an aktiven Märkten gehandelt.

Der beizulegende Zeitwert aller sonstigen Finanzinstrumente, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung von Bewertungsverfahren ermittelt, die unter den jeweiligen Umständen als sachgerecht gelten.

Diese Bewertungsverfahren umfassen:

Ergebnismultiplikatoren

Ergebnismultiplikatoren sind die häufigste Bewertungsmethode im Private Equity-Bereich. Durch die Anwendung von Ergebnismultiplikatoren auf das Ergebnis eines Unternehmens kann dessen Unternehmenswert bestimmt werden. Der auf die Gesellschaft entfallende Eigenkapitalwert wird durch Subtraktion sonstiger Ansprüche gegenüber dem Unternehmen vom Unternehmenswert ermittelt.

Die ausgewiesenen Ergebnisse werden zur Ermittlung des nachhaltigen Ergebnisses um Einmalposten bereinigt. Die am häufigsten herangezogene Kennzahl ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Fällt das EBITDA negativ aus, wird meist ein Multiplikator auf die Umsatzerlöse angewandt.

Der Ergebnismultiplikator wird von vergleichbaren börsennotierten Unternehmen abgeleitet. Dabei werden Unternehmen aus derselben Branche und, soweit möglich, mit ähnlichen Geschäftsmodellen und -profilen im Hinblick auf Größe, Produkte, Dienstleistungen und Kunden, Wachstumsraten und geografischen Schwerpunkt herangezogen. Um der relativen Wertentwicklung bei den Vergleichszahlen, Exit-Erwartungen und sonstigen unternehmensspezifischen Faktoren Rechnung zu tragen, werden entsprechende Abschläge vorgenommen.

Anschaffungspreis

Sofern angemessen, wird der Preis einer jüngsten Investition als deren beizulegender Zeitwert betrachtet. Jüngste Investitionen sind jene, die weniger als zwölf Monate vor Ende des Geschäftsjahres getätigt wurden.

Sämtliche Vermögenswerte und Schulden, deren beizulegender Zeitwert im Rahmen des Einzelabschlusses ermittelt oder ausgewiesen wird, werden auf Grundlage der Messbarkeit der Bewertungsparameter kategorisiert. Die Kategorisierung basiert auf dem am niedrigsten eingestuften wesentlichen Inputfaktor (niedrigste Hierarchiestufe). Die Bedeutung eines bestimmten Inputfaktors basiert auf den für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit spezifischen Faktoren. Die Hierarchiestufen des beizulegenden Zeitwerts sind in IFRS 13 festgelegt:

Stufe 1: notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten

Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist

Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen die Inputfaktoren der niedrigsten Stufe, welche für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts insgesamt wesentlich sind, nicht beobachtbar sind

Bei Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt die Gesellschaft, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem sie zu Beginn jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

3.3 Wertminderung von Vermögenswerten

Die Gesellschaft ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten gilt dann als wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die seit dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten (ein eingetretener „Schadensfall“), objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen und dieser Schadensfall eine Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe der finanziellen Vermögenswerte hat, die sich verlässlich bemessen lässt. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass ein Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen Sanierungsverfahrens und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen, wie Änderungen der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren.

In Bezug auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, wie Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte, wird zunächst festgestellt, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, individuell und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, gemeinsam besteht. Stellt die Gesellschaft fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, so nimmt sie den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen.

Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle). Der Barwert der erwarteten künftigen Cashflows wird mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts ermittelt. Ist ein Kredit variabel verzinslich, entspricht der zur Bestimmung eines Wertminderungsaufwands verwendete Abzinsungssatz dem aktuellen effektiven Zinssatz.

Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Vermögenswerte werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach Erfassung der Wertminderung eintrat, wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erhöht oder verringert.

3.4 Funktionale Währung und Darstellungswährung

Die funktionale Währung der Gesellschaft ist der Euro, die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem sie tätig ist. Die Wertentwicklung der Gesellschaft wird in Euro bewertet und ihre liquiden Mittel werden in Euro verwaltet. Daher gilt der Euro als die Währung, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der zugrunde liegenden Transaktionen, Ereignisse und Bedingungen am verlässlichsten darstellt. Die Darstellungswährung der Gesellschaft ist ebenfalls der Euro.

3.5 Ausschüttungen an Gesellschafter

Ausschüttungsfähige Barmittel werden in der Regel bei Eingang in Übereinstimmung mit den Vorschriften und Einschränkungen des Gesellschaftsvertrags nach Ermessen der Gesellschaft an die Kommanditisten ausgezahlt. Ausschüttungen an die Kommanditisten werden als Abzüge von den auf die Gesellschafter entfallenden Rücklagen bilanziert.

Diese Ausschüttungen können gemäß HGB sowohl Kapitalrückzahlungen als auch Gewinne umfassen, soweit diese auf Kommanditgesellschaften anwendbar sind und dem Gesellschaftsvertrag entsprechen. Folglich werden keine separaten Dividenden ausgeschüttet. Stattdessen werden die Gewinne bzw. Verluste der Gesellschaft am Abschlussstichtag gemäß dem Gesellschaftsvertrag den Kapitalkonten der Gesellschafter zugeordnet.

Gemäß dem Gesellschaftsvertrag hat die Gründungskommanditistin Anspruch auf eine Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft. Diese Gewinnbeteiligung wird auch „Carried Interest“ genannt.

Die Gründungskommanditistin tätigt Investitionen anteilig zu den Investitionen der Investor-Gesellschafter und zum selben beizulegenden Zeitwert je Anteil. Somit wird zum Zeitpunkt der Investition kein Aufwand erfasst.

Die Gründungskommanditistin kann potenziell bei jeder Ausschüttung am Gewinn der Gesellschaft beteiligt werden, sofern die Vorschriften des Gesellschaftsvertrags erfüllt sind. Die potenzielle Beteiligung der Gründungskommanditistin an künftig realisierten Gewinnen wird anhand des beizulegenden Zeitwerts der Investitionen der Gesellschaft am Abschlussstichtag berechnet und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für den auflaufenden Betrag wird eine finanzielle Verbindlichkeit unter Berücksichtigung des bereits gezahlten Betrags erfasst. Übersteigt der bereits gezahlte Betrag den ermittelten Anspruch am Abschlussstichtag, wird eine Forderung erfasst. Die Nettoveränderung der gezahlten oder als Forderungen oder Verbindlichkeiten erfassten Beträge wird in der Gesamtergebnisrechnung als „Anteil der Gründungskommanditistin (Aufwand)/​Überzahlung“ ausgewiesen.

3.6 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand und kurzfristige Einlagen bei Banken, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen, mit ursprünglichen Laufzeiten von bis zu drei Monaten.

Kurzfristige Investitionen, die nicht der Erfüllung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen dienen, gelten nicht als „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“.

Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

3.7 Klassifizierung der Beteiligungen der Gesellschafter

Die von den Gesellschaftern geleisteten Kapitaleinlagen und das ihnen zuzuordnende Kapital wird gemäß IAS 32.16 C und D als finanzielle Verbindlichkeit der Gesellschaft klassifiziert. Gründe hierfür sind die begrenzte Dauer der Gesellschaft und die unterschiedlichen vertraglichen Ansprüche der Gesellschafter laut Gesellschaftsvertrag.

Die Kapitalkonten der Gesellschafter werden als solche in der Bilanz dargestellt. Die Zuordnung von Erträgen oder Verlusten zu den Kapitalkonten der Gesellschafter wird in der Gesamtergebnisrechnung als „Zuordnung des Jahresüberschusses bzw. Verlustes zu den Kapitalkonten der Gesellschafter“ dargestellt. Kapitaleinlagen werden unter den „Kapitalkonten der Gesellschafter“ erfasst, sobald sie eingezahlt wurden oder einzuzahlen sind.

Eine gesonderte langfristige Verbindlichkeit wird für eingefordertes, jedoch nach dem Bilanzstichtag fälliges Kapital sowie für vor dem Fälligkeitsdatum eingegangene Zahlungen ausgewiesen. Eingefordertes, jedoch nach dem Abschlussstichtag fälliges Kapital erfüllt die Kriterien für eine Darstellung als kurzfristiger finanzieller Vermögenswert und wird daher als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die gesonderte Darstellung in der Bilanz stellt sicher, dass die Kapitalkonten der Gesellschafter ausschließlich Kapital umfassen, das tatsächlich eingezahlt oder zur Einzahlung fällig ist und somit kein zu hoher Betrag angesetzt wird. Außerdem wird so Kongruenz zwischen den Partnern im Hinblick auf die Kapitalkonten gewährleistet. Die Darstellung entspricht den Vorschriften von IAS 1, wonach das eingezahlte und nicht eingezahlte Beträge für ausgegebene Anteile differenziert werden.

3.8 Nettogewinne- oder -verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten

Dieser Posten umfasst Änderungen des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Vermögenswerte, die bei erstmaligem Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert wurden.

Nicht realisierte Gewinne und Verluste umfassen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten im Berichtszeitraum sowie die Rückgängigmachung nicht realisierter Gewinne und Verluste vorangegangener Perioden aus in der Berichtsperiode realisierten Finanzinstrumenten.

Realisierte Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinstrumenten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert wurden, entsprechen dem Unterschiedsbetrag zwischen dem anfänglichen Buchwert und dem Veräußerungsbetrag.

3.9 Gebühren und Provisionen

Gebühren und Provisionen werden nach dem Konzept der Periodenabgrenzung erfasst. Rechts- und Prüfungskosten sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Transaktionskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst.

4. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses der Gesellschaft werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge sowie die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten die tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.

4.1 Wesentliche Ermessensentscheidungen

Im Rahmen der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze der Gesellschaft hat das Management folgende Entscheidung getroffen, die den größten Einfluss auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge hat:

Einstufung als Investmentgesellschaft gemäß IFRS 10

Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist zu dem Schluss gekommen, dass die Gesellschaft die Definition einer Investmentgesellschaft gemäß IFRS 10 erfüllt und daher ihre Tochtergesellschaften zum FVTPL bewerten muss, anstatt sie zu konsolidieren.

Gemäß IFRS 10 ist eine Beteiligungsgesellschaft definiert als:

(i) Ein Unternehmen, das von einem oder mehreren Investoren Mittel zu dem Zweck erhält, für diese Investoren Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung zu erbringen

(ii) Ein Unternehmen, das sich gegenüber seinen Investoren verpflichtet, dass sein Geschäftszweck darin besteht, Mittel zum Zweck der Erreichung von Wertsteigerungen oder der Erwirtschaftung von Kapitalerträgen oder beidem zu investieren

(iii) Ein Unternehmen, das die Ertragskraft im Wesentlichen aller seiner Investitionen auf der Basis des beizulegenden Zeitwerts bewertet und beurteilt

Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist zu dem Schluss gekommen, dass die Gesellschaft der Definition einer Investmentgesellschaft entspricht, da:

(i) Die Gesellschaft hat mehr als einen Investor und ihre Investoren sind keine nahestehenden Unternehmen oder Personen

(ii) Das Verkaufsprospekt („Placement Memorandum“) der Gesellschaft beschreibt detailliert das Ziel, Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung für Investoren zu erbringen, insbesondere durch Beteiligungskapitalinvestitionen zur Erwirtschaftung von Renditen als Kapitalerträge und Wertsteigerungen. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über mehr als eine Beteiligung, die Beteiligungen bestehen überwiegend in Form von Eigenkapitaltiteln und ähnlichen Wertpapieren und die Exit-Strategie für die Beteiligungen der Gesellschaft ist eindeutig dokumentiert.

(iii) die Gesellschaft ihren Investoren vierteljährliche Informationen und dem Management interne Management-Berichte, jeweils auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts, zur Verfügung stellt. Alle Beteiligungen werden in den Geschäftsberichten der Gesellschaft auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts dargestellt, soweit dies nach IFRS zulässig ist.

Die Schlussfolgerung wird jährlich überprüft, wenn sich eines dieser Kriterien oder Merkmale ändert.

4.2 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Die Annahmen zu wesentlichen künftigen Unsicherheiten, die die Buchwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im nächsten Geschäftsjahr erheblich beeinflussen könnten, werden nachstehend erläutert. Die Annahmen und Schätzungen der Gesellschaft basieren auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses vorlagen. Diese könnten sich jedoch aufgrund von neuen Informationen, Marktveränderungen oder Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft liegen, verändern. Solche Änderungen finden erst mit ihrem Auftreten einen Niederschlag in den Annahmen.

Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten

Sofern die beizulegenden Zeitwerte von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht von aktiven Märkten abgeleitet werden können, werden ihre beizulegenden Zeitwerte unter Verwendung einer Vielzahl von Bewertungsverfahren einschließlich von Bewertungsmodellen ermittelt. Die Inputs für diese Modelle stammen nach Möglichkeit aus beobachtbaren Märkten, aber wenn dies nicht möglich ist, ist eine Schätzung erforderlich, um Fair Values zu ermitteln. Die Schätzungen erfolgen unter Berücksichtigung der Liquidität sowie von Inputfaktoren, die z. B. das Ausfallrisiko (sowohl das eigene als auch das der Gegenseite), Volatilitäten und Korrelationen betreffen. Änderungen der Annahmen im Hinblick auf diese Faktoren könnten sich auf den in der Bilanz ausgewiesenen beizulegenden Zeitwert der Finanzinstrumente sowie auf die Hierarchiestufe des beizulegenden Zeitwerts, unter der diese ausgewiesen werden, auswirken. Soweit möglich wird die Validität der Modelle auf ihre Gültigkeit geprüft, indem sie mit Preisen für beobachtbare aktuelle Markttransaktionen bei vergleichbaren Unternehmen abgeglichen werden. Um die Bedeutung eines bestimmten Inputfaktors für die gesamte Bewertung zu beurteilen, werden Sensitivitätsanalysen oder Stresstests durchgeführt.

5. Anzuwendende Standards und Aktualisierungen

5.1 Erstmals anzuwendende Standards und Interpretationen

IFRS 16 Leasingverhältnisse

IFRS 16 wurde im Januar 2016 veröffentlicht und ersetzt IAS 17 „Leasingverhältnisse“, IFRIC 4 „Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält“, SIC-15 „Mietleasingverhältnisse – Anreizvereinbarungen“ und SIC-27 „Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen“. IFRS 16 legt die Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabe von Leasingverhältnissen fest und verpflichtet Leasingnehmer, alle Leasingverhältnisse nach einem einzigen Modell für die bilanzielle Erfassung ähnlich dem Ausweis von Finanzierungsleasingverhältnissen nach IAS 17 offenzulegen. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Anwendung von IFRS 16 wird keine Auswirkungen auf den Abschluss der Gesellschaft haben.

Sonstige erstmals anzuwendende Standards und Interpretationen

Die Gesellschaft hat folgende weitere neue Standards und Änderungen in Betracht gezogen, die ab dem 1. Januar 2019 verpflichtend in Kraft getreten sind, und festgestellt, dass diese keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesellschaft haben und voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die aktuelle oder zukünftige Periode haben werden:

Änderungen an IFRS 9 „Finanzinstrumente“

IFRIC 23 „Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung“

Änderungen an IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“

Änderungen an IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“

Jährliche Verbesserungen an den IFRS „Zyklus 2015-2017“ hinsichtlich:

– IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“

– IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“

– IAS 12 „Ertragsteuern“

– IAS 23 „Fremdkapitalkosten“

5.2 Neue Standards und Interpretationen, die noch nicht angewendet wurden

Für die folgenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, plant die Gesellschaft keine frühzeitige Anwendung. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf den Konzernabschluss derzeit geprüft.

a) EU Endorsement ist bereits erfolgt

Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“

Mit den Änderungen wird in den IFRS ein einheitlicher und genauer umrissener Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt. In diesem Zusammenhang findet eine Harmonisierung der Definitionen aus dem Rahmenkonzept, IAS 1, IAS 8 und dem IFRS Practice Statement 2 Making Materiality Judgements statt. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2020 erstmalig anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards

Das überarbeitete Rahmenkonzept besteht aus einem neuen übergeordneten Abschnitt „Status and purpose of the conceptual framework“ sowie aus nunmehr acht vollständig enthaltenen Abschnitten. Dabei sind jetzt Abschnitte zu „The reporting entity und Presentation and disclosure“ enthalten; der Abschnitt „Recognition“ wurde um „Derecognition“ ergänzt. Zudem wurden Inhalte geändert: So wurde beispielsweise die Unterscheidung von income in revenues einerseits und gains andererseits aufgegeben. Einhergehend mit dem geänderten Rahmenkonzept wurden Referenzen auf das Rahmenkonzept in diversen Standards angepasst. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

b) EU Endorsement ist noch ausstehend

Änderung an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“

Mit der Änderung stellt das IASB klar, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren. Weiterhin wird im Hinblick auf die Leistungen (Output) nun auf die Erbringung von Waren und Dienstleistungen an Kunden abgestellt; der Verweis auf Kostenreduktionen entfällt. Die neuen Vorschriften enthalten darüber hinaus auch einen optionalen „Konzentrationstest“, der eine vereinfachte Identifikation eines Geschäftsbetriebs ermöglichen soll. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

IFRS 17 „Versicherungsverträge“

Der Standard betrifft die bilanzielle Abbildung von Versicherungsverträgen, Rückversicherungsverträgen sowie Investmentverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Solche Verträge werden von der Gesellschaft nicht gegeben, der Standard ist somit für die Gesellschaft nicht relevant.

Änderung an IFRS 10 „Konzernabschluss“ und IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“

Die Änderungen befassen sich mit der Unstimmigkeit zwischen den Vorschriften von IFRS 10 und IAS 28 im Zusammenhang mit dem Verlust der Beherrschung über eine Tochtergesellschaft, die an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen veräußert oder eingebracht wird. Die Änderungen stellen klar, dass der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten in derartigen Fällen vollständig zu erfassen ist, sofern die Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 darstellen. Alle Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder der Einbringung von Vermögenswerten, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen, sind nur bis zur Höhe des Anteils der nicht verbundenen anderen Investoren an dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Das IASB hat den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Änderungen auf unbestimmte Zeit verschoben. Bei einer vorzeitigen Anwendung müssen Unternehmen diese Änderungen jedoch prospektiv anwenden. Die Gesellschaft wird diese Änderungen ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anwenden. Aus heutiger Sicht wird die Anwendung der oben aufgeführten Änderungen keine Auswirkungen auf den Abschluss der Gesellschaft haben, da die Gesellschaft die in IFRS 10.27 definierten Kriterien einer Investmentgesellschaft erfüllt.

Amendment to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7 – Interest Rate Benchmark Reform

Die Änderungen begründen sich auf bestehende Unsicherheiten im Zusammenhang mit der IBOR-Reform. Nach den vorhandenen Regelungen zum Hedge-Accounting hätten die anstehenden Änderungen der Referenzzinssätze in vielen Fällen eine Beendigung von Sicherungsbeziehungen zur Folge. Nun ist für einen Übergangszeitraum die bilanzielle Fortführung bestehender Hedge-Accounting-Beziehungen möglich. Hierzu sehen die Änderungen punktuell verpflichtende Ausnahmen von den bisherigen Hedge-Accounting-Vorgaben, z.B. zur Beurteilung des highly probable-Kriteriums bei erwarteten Transaktionen im Rahmen von Cashflow-Hedges, vor. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

6. Vermögenswerte

6.1 Finanzielle Vermögenswerte zum FVTPL

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Zusammenfassung der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte für die Geschäftsjahre 2018 und 2019. Weitere Informationen zu den Kauf- und Verkaufstransaktionen finden sich in Abschnitt 6.3.

2019 2018
in TEUR Börsennotiert Nicht börsennotiert Börsennotiert Nicht börsennotiert
Saldo zu Beginn der Periode 0 158.667 0 115.522
Summe erfolgswirksam erfasster Gewinne und Verluste
Für am Ende der Berichtsperiode gehaltene Vermögenswerte 0 39.606 0 13.108
Für während der Berichtsperiode veräußerte Vermögenswerte 0 0 0 0
Käufe * 0 102.849 0 30.037
Verkäufe 0 0 0 0
Saldo zum Ende der Periode 0 301.122 0 158.667

* Bereinigt um die Erlöse aus der BE-VA-Syndizierung TEUR 24.827

6.2 Beizulegender Zeitwert von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Hierarchie beizulegender Zeitwerte und Bewertungen

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Kategorisierung sämtlicher erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteter oder ausgewiesener Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (wobei keine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten vorlagen) in drei Stufen anhand der Messbarkeit der Bewertungsparameter nach IFRS 13 (siehe Abschnitt 3.2):

Stufe 1: notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten

Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist

Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen die Inputfaktoren der niedrigsten Stufe, welche für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts insgesamt wesentlich sind, nicht beobachtbar sind

31.12.2019
in TEUR
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Börsennotierte Beteiligungen 0 0 0 0
Nicht börsennotierte Beteiligungen 0 105.570 195.552 301.122
0 105.570 195.552 301.122
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige Vermögenswerte 285
Summe Vermögenswerte 105.570 195.552 301.406
31.12.2018
in TEUR
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Börsennotierte Beteiligungen 0 0 0 0
Nicht börsennotierte Beteiligungen 0 52.516 106.151 158.667
0 52.516 106.151 158.667
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige Vermögenswerte 3.124
Summe Vermögenswerte 52.516 106.151 161.791

Umgruppierungen zwischen den Stufen

Umgliederungen zwischen den Ebenen der Fair-Value-Hierarchie gelten als zu Beginn der Berichtsperiode erfolgt.

Bewertungsverfahren

Für börsennotierte und nicht börsennotierte Beteiligungen werden die folgenden Bewertungsverfahren verwendet:

Nicht börsennotierte Beteiligungen

Die Gesellschaft investiert Eigenkapital in private Unternehmen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. In Verbindung mit diesen Beteiligungen werden keine regelmäßigen Transaktionen durchgeführt. Dementsprechend verwendet die Gesellschaft für diese Positionen ein marktbasiertes Bewertungsverfahren.

Wenn das Management den Preis einer kürzlich getätigten Investition (Einstandspreis) als ausreichenden Indikator für den Fair Value festlegt oder ein Verkaufspreis fest vereinbart wurde, wird der Fair Value dieser Investitionen als Level 2 eingestuft.

Ist dies nicht der Fall, bestimmt der Investmentmanager der Gesellschaft vergleichbare börsennotierte Unternehmen basierend auf Branche, Größe, Verschuldungsgrad und Strategie und berechnet einen geeigneten Handelsmultiplikator für jedes identifizierte Vergleichsunternehmen. Der Multiplikator wird durch Division des Unternehmenswerts des Vergleichsunternehmens durch eine Ergebnis- oder Umsatzkennzahl ermittelt. Anschließend werden für Faktoren wie Illiquidität oder Größenunterschiede zwischen den Vergleichsunternehmen basierend auf unternehmensspezifischen Sachverhalten und Umständen Abschläge vom Handelsmultiplikator vorgenommen. Der sich ergebende Handelsmultiplikator wird auf die entsprechenden Ergebnis- oder Umsatzkennzahlen des Beteiligungsunternehmens angewendet, um den beizulegenden Zeitwert zu bemessen. Die Gesellschaft klassifiziert den beizulegenden Zeitwert dieser Beteiligungen als Stufe 3.

Nicht börsennotierte Beteiligungen werden von der Finanzabteilung der geschäftsführenden Kommanditistin vierteljährlich bewertet und von deren Management überprüft.

Die Qualitätssicherung erfolgt durch die Finanzabteilung, die die wesentlichen Bewertungsinputs mit den betreffenden Originaldokumenten und Marktinformationen abgleicht, die Richtigkeit der Bewertungsrechnungen prüft und die Bewertungsergebnisse mit jenen vorangegangenen Perioden vergleicht. Wesentliche positive oder negative Veränderungen werden außerdem vom Management der geschäftsführenden Kommanditistin geprüft.

Änderungen der Bewertungsverfahren

Die für bestimmte Beteiligungen verwendeten Bewertungsverfahren haben sich aus folgendem Grund verändert (zu Einzelheiten siehe vorstehenden Abschnitt „Umgruppierungen zwischen den Stufen“):

(i) wenn der Investitionspreis nicht mehr länger als geeigneter Hinweis auf den beizulegenden Zeitwert diente und stattdessen ein multiplikatorbasierter Ansatz verwendet wurde.

Bandbreite wesentlicher nicht beobachtbarer Inputfaktoren für Stufe-3-Bewertungen

Für die aktuelle Berichtsperiode wurden nur EBITDA-Multiplikatoren verwendet, um die finanziellen Vermögenswerte der Stufe 3 bei FVTPL zum 31. Dezember 2019 zu bewerten, der gewichtete Durchschnitt der wesentlichen nicht beobachtbaren Parameter wird nachfolgend quantifiziert:

Bewertungsmethode zum 31.12.2019 Beizulegender Zeitwert
TEUR
Nicht beobachtbarer Inputfaktor Gewichteter Durchschnitt
EBITDA-Multiplikator 195.552 EBITDA-Multiplikator der Vergleichsunternehmen 7,9x
Abschlag auf Multiplikator -12%
Summe langfristige Vermögenswerte 195.552

Sensitivität gegenüber wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren für Stufe-3-Bewertungen

Zur Bewertung der finanziellen Vermögenswerte der Stufe 3 bei FVTPL zum 31. Dezember 2019, wurden EBITDA-Multiplikatoren angewendet. Die wichtigsten nicht beobachtbaren Inputs sind der vergleichbare Peer-Group-Multiplikator (mit positivem Effekt) und der verwendete Abschlag (mit negativem Effekt). Diese Sensitivitäten gegenüber diesen Eingaben sind in der folgenden Tabelle quantifiziert.

Bewertungsmethode 31.12.2019 Inputfaktor Verwendete Sensitivität Effekt für beizulegenden Zeitwert
TEUR
Auswirkung auf beizulegenden Zeitwert
EBITDA-Multiplikator EBITDA-Multiplikator der Vergleichsunternehmen 1x 38.406 Positiv
Abschlag auf Multiplikator 5% -16.661 Negativ

Wenn für diejenigen Portfoliounternehmen, bei denen der Fair Value auf Basis eines EBITDA-Multiplikators abgeleitet wurde, der entsprechende Multiplikator um 1,00 erhöht würde, führt dies zu einer Erhöhung des abgeleiteten Fair Value der jeweiligen Portfoliounternehmen um insgesamt TEUR 38.406. Würde der Abschlag auf den verwendeten EBITDA-Multiplikator um 5 Prozentpunkte erhöht, führt dies zu einer Verringerung des beizulegenden Zeitwerts der jeweiligen Portfoliounternehmen um insgesamt TEUR 16.661.

Zusätzlich zur obigen Darstellung zeigt die nachfolgende Tabelle bezogen auf die jeweilige Branche die Auswirkungen einer Erhöhung des angewandten Multiplikators der Vergleichsunternehmen (EBITDA- bzw. Umsatzmultiplikator) um 5,0 % auf die Bewertung sowie die Auswirkungen einer Erhöhung des auf den EBITDA- bzw. Umsatzmultiplikator angewandten Abschlags um 5,0 Prozentpunkte:

Sensitivität je Branche Inputfaktor Verwendete Sensitivität Effekt für beizulegenden Zeitwert
TEUR
Auswirkung auf beizulegenden Zeitwert
Business Services Multiplikator der Vergleichsunternehmen 5% 14.385 Positiv
Abschlag auf Multiplikator 5% -16.661 Negativ
IT/​Software Multiplikator der Vergleichsunternehmen 5% 0
Abschlag auf Multiplikator 5% 0

Gesamtentwicklung Vermögenswerte der Stufe 3

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gesamtentwicklung des beizulegenden Zeitwerts der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte der Stufe 3 während der jeweiligen Berichtsperiode:

Bewertung der Stufe 3
in TEUR
2019 2018
Saldo zu Beginn der Periode 106.151 0
Summe erfolgswirksam erfasster Gewinne und Verluste
Für am Ende der Periode gehaltene Vermögenswerte 35.744 11.331
Für während der Periode veräußerte Vermögenswerte 0 0
Käufe 1.145 10
Verkäufe -4 -20.712
Transfer nach/​von Level 3 52.516 115.522
Saldo zum Ende der Periode 195.552 106.151

6.3 Beteiligungen an Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen

Überblick

Die Beteiligungen der Gesellschaft gliedern sich in Tochtergesellschaften (bei Mehrheitsbeteiligung oder effektiver Beherrschung) und assoziierte Unternehmen (bei einer Minderheitsbeteiligung von mindestens 20 %). Alle Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen werden als finanzielle Vermögenswerte zum FVTPL bilanziert, da sie die entsprechenden Kriterien der Ausnahmeregelungen nach IFRS 10 und IAS 28 erfüllen.

Zum 31. Dezember 2019 bzw. 31. Dezember 2018 hielt die Gesellschaft folgende direkte Beteiligungen an Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen:

Direkt gehaltener Beteiligungsbesitz an Tochtergesellschaften/​assoziierten Unternehmen Ort der wesentlichen Geschäftstätigkeit Sitz Beteiligungs- und Stimmrechtsverhältnisse
31.12.2019 31.12.2018
Green Holding Luxembourg S.à.r.l. Deutschland Luxemburg 50,3% 54,2%
INOS 17-022 GmbH Deutschland Hamburg/​Deutschland 82,9% 82,9%
DPE Deutsche Private Equity Verwaltungs III GmbH Deutschland Hamburg/​Deutschland 82,9% 82,9%
EDS Co-Invest Luxembourg S.à.r.l. Deutschland Luxemburg 82,9% 82,9%
Everest TopCo B.V. Niederlande Capelle/​Niederlande 66,7% 64,0%
AirAlliance Group GmbH Deutschland Deutschland 70,5% 70,5%
VTU S.à.r.l. Österreich Luxemburg 82,9% 82,9%
Bellevue Holding Luxembourg S.à.r.l. Schweiz Luxemburg 82,9% 82,9%
INOS 18-019 GmbH Deutschland München/​Deutschland 63,6% 82,9%
BEterna Co-Invest GP GmbH Deutschland München/​Deutschland 82,9% 82,9%
BE-terna Acceleration Holding GmbH Deutschland München/​Deutschland 47,6% 82,9%
VAL TopCo S.à.r.l. Deutschland Luxemburg 47,9% 0%
INOS 18-057 GmbH Deutschland Deutschland 82,9% 0%
INOS 18-058 GmbH Deutschland Deutschland 71,5% 0%

Beschränkungen

Die Gesellschaft kann aus ihren Beteiligungen an nicht konsolidierten Tochter- und Beteiligungsgesellschaften Erträge in Form von Dividenden und Zinsen auf Gesellschafterdarlehen erhalten; es bestehen keine wesentlichen Beschränkungen für die Übertragung von Geldern dieser Gesellschaften auf die Gesellschaft.

Transaktionen

Die wesentlichen Transaktionen im Jahr 2019 im Zusammenhang mit einem Eigentümerwechsel bei direkt gehaltenen Beteiligungen – wie in der obigen Tabelle dargestellt – waren der Erwerb der Anteile an der VAL TopCo S.à.r.l., INOS 18-057 GmbH und INOS 18-058 GmbH, die Reduzierung der Anteile an der BE-terna Acceleration Holding GmbH, INOS 18-019 und VAL TopCo S.à.r.l., die sich auf die Syndizierung der Beteiligungen an Co-Investoren bezog (BE-VA Syndizierung).

Vertragliche Verpflichtungen oder Eventualverbindlichkeiten der Gesellschaft zur Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für ihre Beteiligungen werden in Abschnitt 11.1 erläutert.

6.4 Kurzfristige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Vermögenswerte der Gesellschaft umfassten zum Abschlussstichtag im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Am Jahresende 2019 bestanden die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aus Bankeinlagen in Höhe von TEUR 125 (2018: TEUR 2.540).

7. Kapitalkonten der Gesellschafter

7.1 Aktueller Stand

Kapitaleinlagen

Die Anteile des finanzierten und nicht finanzierten Kapitals der Gesellschafter werden in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:

in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Kapitalzusagen 501.011 501.011
Finanzierte Kapitalzusagen 280.431 166.630
Nicht finanzierte Kapitalzusagen 220.580 334.381
Eingeforderte, ausstehende Einlagen 0 0

Kapitalkonten der Gesellschafter

Die Kapitalkonten der Gesellschafter werden von Einlagen und Ausschüttungen sowie dem ihnen zuzurechnenden Jahresüberschuss beeinflusst, wie in der nachfolgenden Tabelle und der Entwicklung der Kapitalkonten der Gesellschafter dargestellt. Wie in Abschnitt 3.8 erläutert, werden die Kapitalkonten der Gesellschafter nach IFRS als Verbindlichkeiten klassifiziert.

in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Finanzierte Kapitalzusagen 280.431 166.630
Ausschüttungen (kumuliert)
Ausschüttungen an die Kommanditisten 0 0
Entnahmen der geschäftsführenden Kommanditistin -23.697 -14.905
-23.697 -14.905
Auf die Gesellschafter entfallender Jahresüberschuss bzw. –fehlbetrag (kumuliert) 43.803 6.592
Summe der Kapitalkonten der Gesellschafter 300.537 158.317

7.2 Verwaltung des Gesellschafterkapitals

Die Gesellschaft beabsichtigt, das Kapital der Gesellschafter in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag und dem Verkaufsprospekt zu verwalten:

Abruf des Gesellschafterkapitals für Investitionen, die die festgelegten Kriterien, Renditeerwartungen, Risikoexposition und Portfoliodiversifizierung erfüllen

Abruf von ausreichendem Mindest-Zusatzkapital der Gesellschafter zur Erfüllung der laufenden Verpflichtungen der Gesellschaft

Kapitalrückzahlungen an die Gesellschafter durch die Veräußerung der Beteiligungen nach einer angemessenen Haltedauer sowie das Erzielen der erwarteten Renditen

Weitere Informationen zu den Zielen und den Richtlinien der Gesellschaft im Hinblick auf die Steuerung der damit verbundenen finanziellen Risiken finden sich in Abschnitt 10.

Das Kapital der Gesellschaft wird auf Grundlage der Kapitalkonten der Gesellschafter (NAV) überwacht. Diese werden in der Bilanz sowie vierteljährlich im ungeprüften Bericht an die Gesellschafter ausgewiesen.

Die Gesellschaft unterliegt keinen externen Mindestkapitalanforderungen und keinen gesetzlichen Beschränkungen in Verbindung mit der Ausgabe nicht kündbarer Anteile, die über jene im Gesellschaftsvertrag enthaltenen hinausgehen.

8. Sonstige Verbindlichkeiten

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten beinhalten die der Gesellschaft in Rechnung gestellten Beträge für Dienstleistungen im Zusammenhang mit ihrer gewöhnlichen Investitionstätigkeit als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

9. Sonstige Aufwendungen

Sonstige Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Verwaltungsaufwand, Kosten für abgebrochene Transaktionen (Broken Deal Costs), Beratungskosten und Prüfungskosten.

10. Finanzrisikomanagement

Einleitung

Das Ziel der Gesellschaft bei der Risikosteuerung besteht in der Schaffung und Wahrung des Unternehmenswertes. Risiken sind den Aktivitäten der Gesellschaft inhärent, werden aber durch einen Prozess der laufenden Identifizierung, Messung und Überwachung gesteuert, der Risikolimits und anderen Kontrollen unterliegt. Der Risikomanagementprozess ist entscheidend für die fortlaufende Profitabilität der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist Marktrisiken ausgesetzt.

Risikomanagementstruktur

Die geschäftsführende Kommanditistin der Gesellschaft ist verantwortlich für die Identifizierung und Steuerung von Risiken sowie für das gesamte Risikomanagement der Gesellschaft.

Risikomess- und –meldesystem

Die Risiken der Partnerschaft werden mit Hilfe von Methoden bewertet, die sowohl den erwarteten Verlust, der unter normalen Umständen wahrscheinlich eintreten wird, als auch unerwartete Verluste, die eine Schätzung des potenziellen Verlustes auf der Grundlage von Szenario-Modellen darstellen, widerspiegeln. Die Modelle verwenden Wahrscheinlichkeitsbewertungen, die aus den Erfahrungen des Managing Limited Partners abgeleitet und an das wirtschaftliche Umfeld angepasst werden.

Die Überwachung und Steuerung von Risiken erfolgt in erster Linie auf Grundlage von vom Geschäftsführer der Gesellschaft festgelegten Limits. Diese spiegeln die Geschäftsstrategie, die Risikoneigung sowie das Marktumfeld der Gesellschaft wider. Darüber hinaus überwacht die Gesellschaft die allgemeine Risikosituation für ihr Portfolio.

Risikominderung

Die Investitionsrichtlinien der Gesellschaft legen die allgemeine Geschäftsstrategie, die Risikotoleranz sowie die allgemeine Risikomanagementphilosophie fest.

Vermeidung unverhältnismäßig hoher Risikokonzentration

Die Investitionsbeschränkungen der Gesellschaft umfassen bestimmte Richtlinien mit Schwerpunkt auf der Erhaltung eines diversifizierten Portfolios. Diese beinhalten, einer übermäßigen Sensitivität des Ergebnisses der Gesellschaft gegenüber Entwicklungen in bestimmten Branchen oder geographischen Regionen vorzubeugen. Übermäßige Risikokonzentrationen könnten bei unverhältnismäßig hohen Investitionen in ein Unternehmen vorliegen oder wenn eine Reihe von Geschäftspartnern ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten in derselben Region betreiben oder ähnliche wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die dazu führen, dass sie bei Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Lage oder anderer Bedingungen in gleicher Weise in ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden. Liquiditätsrisikokonzentrationen könnten entstehen, wenn sich die Gesellschaft bei der Durchführung von Investitionen auf einen bestimmten Markt konzentriert.

Marktrisiko

Das Marktrisiko besteht darin, dass der beizulegende Zeitwert von oder die künftigen Cashflows aus Finanzinstrumenten aufgrund von Änderungen der Marktvariablen, z. B. Zinssätze, Wechselkurse oder Aktienkurse, schwanken. Das von den Beteiligungen der Gesellschaft ausgehende maximale Risiko entspricht in der Regel deren beizulegendem Zeitwert.

Aktienkursrisiko

Das Aktienkursrisiko ist das Risiko ungünstiger Marktwertänderungen von Aktien aufgrund von Wertänderungen einzelner Aktien. Das Aktienkursrisiko geht von den Investitionen der Gesellschaft in Eigenkapitaltitel aus. Die Gesellschaft steuert dieses Risiko, indem sie in etablierte Unternehmen in ausgewählten Branchen investiert und ihre Investitionen fortlaufend überwacht.

Da Gesellschafterdarlehen zusammen mit Eigenkapitalinvestitionen als eine Einheit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ist die Gesellschaft keinen Zins- oder Ausfallrisiken ausgesetzt. Das Aktienkursrisiko birgt implizit auch Zins- und Ausfallrisiken.

Die bestmögliche Beurteilung der Auswirkungen einer nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderung der jeweiligen Bewertung der Beteiligungen der Gesellschaft durch das Management wird unten dargestellt. Die Tabelle zeigt die jährlichen Auswirkungen auf die den Gesellschaftern zuzurechnenden Gewinne oder Verluste, da sämtliche Beteiligungen der Gesellschaft erfolgswirksam erfasst werden. Da keine Vermögenswerte der Gesellschaft als zur Veräußerung verfügbar oder als Sicherungsinstrumente klassifiziert wurden, ergeben sich keine Auswirkungen auf das sonstige Ergebnis. Die Tabelle enthält eine Darstellung der Sensitivität der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte gegenüber einer 10%igen Veränderung der jeweiligen Bewertung der notierten Beteiligungen (beobachtbarer Inputfaktor der Stufe 1) und nicht notierten Beteiligungen (Inputfaktor der Stufe 2 und 3). Alle anderen Variablen bleiben konstant. In der Praxis können die tatsächlichen Ergebnisse von der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse abweichen und sich erhebliche Unterschiede ergeben.

In TEUR Änderung der Bewertung
in %
2019 2018
Börsennotierte Beteiligungen +/​- 10% +/​- 0 +/​- 0
Nicht börsennotierte Beteiligungen +/​- 10% +/​- 19.555 +/​- 10.615

Verteilung des Werts der Beteiligungen

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Darstellung der Verteilung des beizulegenden Zeitwerts des Beteiligungsportfolios der Gesellschaft nach geographischer Region (basierend auf dem Ort des Primärlistings oder dem Sitz bei nicht notierten Beteiligungen) und Branche.

Beteiligungen zum Jahresende 2019 2018
Nach Region
Österreich 12% 15%
Deutschland 60% 43%
Niederlande 14% 18%
Schweiz 14% 24%
100% 100%
Nach Branche
Business Services 69% 100%
Industrial Technology 0% 0%
Energy and Environment 0% 0%
Healthcare 0% 0%
IT/​Software 31% 0%
100% 100%

Die Gesellschaft verwaltet ihre Investitionen nach diesen fünf Branchen.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Gesellschaft Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer sich aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergebenden Verpflichtungen hat, welche in Zahlungsmitteln oder durch Abgabe anderer finanzieller Vermögenswerte erfüllt werden.

Die Gesellschaft ist nur in begrenztem Maße einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt. Die Anteile der Gesellschafter sind vor Liquidation der Gesellschaft nicht kündbar, und es bestehen keine wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten, die vor der Liquidation fällig sind.

Die Gesellschaft strebt an, über ausreichend Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zur Erfüllung der Verbindlichkeiten und sonstigen betrieblichen Verbindlichkeiten zu verfügen.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gesellschaft weisen die nachfolgend zusammengefassten Fälligkeiten auf. Die Zusammenfassung basiert auf der Restlaufzeit ab dem Ende der Berichtsperiode bis zur vertraglichen Fälligkeit. Kann eine Gegenpartei den Zeitpunkt der Fälligkeit bestimmen, ist die Verbindlichkeit dem frühesten Zeitraum zugeordnet, in der die Gesellschaft zur Tilgung verpflichtet werden kann.

31.12.2019
in TEUR
0-3 Monate 3-6 Monate 6-12 Monate 1-5 Jahre
Voll eingezahltes Kapital 0
Auf die Gesellschafter entfallende Rücklage 0
Eingeforderte, ausstehende Einlagen 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 869
869 0 0 0
31.12.2019
in TEUR
>5 Jahre Keine feste Laufzeit Summe
Voll eingezahltes Kapital 280.431 280.431
Auf die Gesellschafter entfallende Rücklage 20.106 20.106
Eingeforderte, ausstehende Einlagen 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 869
300.537 0 301.406
31.12.2018
in TEUR
0-3 Monate 3-6 Monate 6-12 Monate 1-5 Jahre
Voll eingezahltes Kapital 0
Auf die Gesellschafter entfallende Rücklage 0
Eingeforderte, ausstehende Einlagen 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.474
3.474 0 0 0
31.12.2018
in TEUR
>5 Jahre Keine feste Laufzeit Summe
Voll eingezahltes Kapital 166.630 166.630
Auf die Gesellschafter entfallende Rücklage -8.313 -8.313
Eingeforderte, ausstehende Einlagen 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 3.474
158.317 0 161.791

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko der Gesellschaft besteht darin, dass ihm durch die Nicht-Erfüllung der Verpflichtungen einer Gegenseite eines Finanzinstruments in Verbindung mit den Gesellschafterdarlehen für Portfoliounternehmen ein finanzieller Verlust entsteht. Das in den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten erfasste Gesamtrisiko aus den Gesellschafterdarlehen beläuft sich zum Jahresende 2019 auf TEUR 138.914 (2018: TEUR 56.583).

Die Gesellschaft investiert sowohl Eigenkapital als auch Fremdkapitalinstrumente (Gesellschafterdarlehen) in ihre Portfoliounternehmen, die in der Bilanz zusammen als Beteiligungen unter den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten ausgewiesen werden. Die Eigenkapital- und Fremdkapitalkomponenten werden gemeinsam als eine wirtschaftliche Risikoposition auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts überwacht. Daher umfasst das Aktienkursrisiko auch das Ausfallrisiko.

Risiko der Haltedauer

Da die Gesellschaft in illiquide Vermögenswerte investiert, unterliegen der Zeitpunkt und die Erlöse aus deren Veräußerung erheblichen Unsicherheiten. Es ist möglich, dass sie nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht realisiert werden. Demzufolge sind sämtliche Barausschüttungen der Gesellschaft unsicher und nicht vorherzusagen.

Ziel der Gesellschaft ist es, ihre Vermögenswerte nach einem angemessenen Zeitraum zu veräußern und die erwarteten Renditen in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag und den Platzierungsunterlagen zu erzielen. Dennoch sind die Beteiligungen der Gesellschaft, wie sämtliche Beteiligungskapitalinvestitionen, langfristig, illiquide und können von Verlusten betroffen sein.

11. Angaben

11.1 Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten

Alle Verpflichtungen bis Ende 2018 sind entweder erfüllt worden oder verfallen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 bestehen keine weiteren Verpflichtungen.

11.2 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die folgenden Parteien gelten als nahestehende Unternehmen und Personen der Gesellschaft. Sämtliche Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder unter marktüblichen Bedingungen durchgeführt.

Die Kommanditisten sind institutionelle, professionelle und semiprofessionelle Investoren, die gemeinsam zugesagt haben, insgesamt bis zu TEUR 501.011 in die Gesellschaft einzuzahlen.

Die Komplementärin, die DPE Deutschland III Komplementär GmbH mit Sitz in München, vertreten durch ihre Geschäftsführer Volker Hichert, Marc Thiery, Guido Prehn und Dr. Frank Müller (ausgeübte Tätigkeit aller Geschäftsführer: Investoren), übernimmt die unbeschränkte Haftung für die Gesellschaft und erhält hierfür gemäß dem Gesellschaftsvertrag eine jährliche Vergütung (TEUR 3 pro Jahr). Vonseiten der Komplementärin besteht gegenüber der Gesellschaft keine Kapitalzusage.

Die geschäftsführende Kommanditistin, die DPE Deutsche Private Equity Management III GmbH mit Sitz in München, vertreten durch ihre Geschäftsführer Volker Hichert, Marc Thiery, Guido Prehn und Dr. Frank Müller, verwaltet die Investitionstätigkeiten der Gesellschaft. Sie hat gemäß Gesellschaftsvertrag Anspruch auf eine bevorzugte Gewinnbeteiligung für die Führung der Geschäfte der Gesellschaft und ist vorab zu Beginn jedes Kalenderquartals zu Gewinnentnahmen berechtigt. Die Gewinnentnahmen beliefen sich 2019 auf TEUR 8.532 (2018: TEUR 9.807).

Die Gründungskommanditistin, die Deutsche Private Equity Initiators III GmbH & Co. KG mit Sitz in München, ist eine Personengesellschaft, über die das Management und die Fachmitarbeiter der geschäftsführenden Kommanditistin in die Gesellschaft investieren. Erzielt die Gesellschaft Renditen, die die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Grenze überschreiten, hat sie Anspruch auf einen erhöhten Anteil am Gewinn der Gesellschaft („Carried Interest“). Diese Bedingungen wurden bisher nicht erfüllt. Darüber hinaus besteht bei der Gesellschaft aufgrund der Bewertung ihrer Beteiligungen zum Abschlussstichtag noch keine Verbindlichkeit für derartige erwartete Zahlungen.

Tochtergesellschaften und assoziierte Unternehmen: Zum Abschlussstichtag hat die Gesellschaft Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen in 8 Tochtergesellschaften und assoziierte Unternehmen investiert. Wie in Abschnitt 2 erläutert, konsolidiert die Gesellschaft als Investmentgesellschaft keine der von ihr beherrschten Gesellschaften. Stattdessen werden Anteile an Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte klassifiziert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Weitere Informationen zu den Gesellschafterdarlehen finden sich in Abschnitt 10 „Ausfallrisiko“.

Die Gesellschaft ist keine Tochtergesellschaft einer anderen Gesellschaft und ihr Einzelabschluss wurde nicht in den Einzelabschluss einer anderen Gesellschaft einbezogen.

11.3 Sonstige Angaben

Die Gesellschaft hatte in den Berichtsperioden 2019 und 2018 keine Mitarbeiter. Daher entstand kein Personalaufwand.

Die vom Abschlussprüfer der Gesellschaft für den Berichtszeitraum 2019 in Rechnung gestellten Honorare betrugen TEUR 53, wovon TEUR 47 auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung und der Rest auf andere Dienstleistungen entfallen.

12. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus (COVID-19), der bereits zu erheblichen wirtschaftlichen Störungen geführt hat, sind die aktuellen Wachstumsaussichten höchst unsicher. Die vom Coronavirus betroffenen Länder führen derzeit verschiedene Maßnahmen ein, um einerseits die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen und andererseits die bestehenden vom Coronavirus betroffenen Wirtschaftsbereiche, Unternehmen und Arbeitnehmer zu unterstützen. Ob die getroffenen Maßnahmen zu der gewünschten Eindämmung des Coronavirus und zu einer Stabilisierung der Wirtschaft führen werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen. Inwieweit sich die negative Entwicklung an den Kapitalmärkten fortsetzen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht absehbar. Eine Einschätzung der finanziellen Auswirkungen ist daher nicht möglich, es besteht jedoch das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit einzelner Portfoliounternehmen stark negativ beeinflusst wird und dies zu stark sinkenden Umsätzen und Bewertungen dieser Portfoliounternehmen im Jahr 2020 führt. Die Portfoliounternehmen haben jedoch ein aktives Risikocontrolling und -management implementiert, welches dazu dient Auswirkungen des Coronavirus auf die Geschäftstätigkeit frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen. DPE beobachtet die Entwicklung der Portfoliounternehmen kontinuierlich.

Es sind keine weiteren wesentlichen Ereignisse nach dem 31. Dezember 2019 eingetreten.

 

München, 30. März 2020

Volker Hichert

Marc Thiery

Guido Prehn

Dr. Frank Müller

An die DPE Deutschland III GmbH & Co. KG, München

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der DPE Deutschland III GmbH & Co. KG, München – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gesamtergebnisrechnung, der Kapitalflussrechnung und der Entwicklung der Kapitalkonten der Gesellschafter für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der DPE Deutschland III GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 3. April 2020

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Bergler, Wirtschaftsprüfer

Sanetra, Wirtschaftsprüfer

Billigung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss der DPE Deutschland III GmbH & Co. KG wurde am 29.5.2020 gebilligt.

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein