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ODIN 8 GmbH & Co. KG – bilanziell überschuldet als Gesellschaft

geralt (CC0), Pixabay

Das ist die logische Schlussfolgerung (Interpretation) aus dieser nun im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz. Schaut man sich diese genauer an, dann findet man hier einen Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten. Daraus ergibt sich dann eben besagte „bilanzielle Überschuldung“ der Gesellschaft.

ODIN 8 GmbH & Co. KG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

(Amtsgericht Frankfurt am Main – HRA 48368)

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

Geschäftsjahr 31.12.2018
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 30.484,65
2. Sonstige Vermögensgegenstände 45.301,42 45.301,42 304.943,12
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.148,74 635.132,77
B. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten 86.665,23 0,00
133.115,39 970.560,54

Passiva

Geschäftsjahr 31.12.2018
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteil Kommanditisten
1. Festkapital 1.000,00 1.000,00
2. Variables Kapital -87.665,23 210.506,24
3. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten 86.665,23 0,00 0,00
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 91.892,32 237.081,68
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 39.463,14 77.585,20
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 400.000,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.759,93 41.223,07 44.387,42
133.115,39 970.560,54

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft wird im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRA 48368 geführt.

Der Jahresabschluss der ODIN 8 GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2019 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB sind für die Gesellschaft gemäß § 264a HGB analog anzuwenden.

Die Einordnung der Gesellschaft erfolgte nach § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a HGB als kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewandt.

Der Jahresabschluss wurde gemäß § 268 Abs. 1 HGB unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Seit Januar 2020 breitet sich auch in Deutschland überregional das Coronavirus aus. Die hieraus resultierenden Risiken und ihre konkreten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2020 der Gesellschaft sind derzeit insgesamt noch nicht final absehbar beziehungsweise quantifizierbar.

Trotz der Unsicherheit bezüglich der weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie kann aus den von der Bundesregierung für den Umgang mit der Pandemie implementierten Maßnahmen eine klare Perspektive für das Unternehmen mit einer berechtigten Erwartung zur Erzielung künftiger Erträge und Wiederaufnahme eines normalen Geschäftsbetriebs abgeleitet werden. Daher geht die Geschäftsführung davon aus, dass diese Entwicklungen kurzfristig keine Auswirkungen auf die Wahrscheinlichkeit der Fortführung des Unternehmens haben werden.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Gesellschaft ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

III. Angaben zu Posten der Bilanz

1. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind – wie im Vorjahr – innerhalb eines Jahres fällig.

IV. Sonstige Angaben

1. Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist die ODIN Management GmbH, Frankfurt am Main, berechtigt und verpflichtet, vertreten durch ihre Geschäftsführer:

Frau Rachel Blaise

Frau Myriam Bisaga

Die ODIN LuxCo 8 S.à r.l., Luxemburg ist neben der Komplementärin zur Geschäftsführung der Gesellschaft berechtigt, vertreten durch ihre Geschäftsführer:

Herrn Nicolas Brimeyer

Herrn Christopher Jenner

2. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag den variablen Kapitalkonten der Kommanditisten anteilig zuzurechnen.

 

Frankfurt am Main, den 21. Juli 2020

ODIN 8 GmbH & Co. KG

Rachel Blaise

für ODIN Management GmbH

Myriam Bisaga

für ODIN Management GmbH

 

Luxemburg, den 21. Juli 2020

Nicolas Brimeyer

für ODIN LuxCo 8 S.à r.l.

Christopher Jenner

für ODIN LuxCo 8 S.à r.l.

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde am 13.11.2020 festgestellt.

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