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freephotocc (CC0), Pixabay

Die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) hat die größten Geldhäuser im Land nach einem Coronavirus-Stresstest als krisenfest eingestuft und bestimmte Auflagen zur Schonung der Kapitalausstattung gelockert. Aktienrückkäufe sind im ersten Quartal wieder erlaubt, wie die Fed gestern nach US-Börsenschluss mitteilte. Allerdings gilt das nur unter strengen Auflagen, wie dass den Ausschüttungen entsprechende Gewinne gegenüberstehen.

Der für Bankenaufsicht zuständige Fed-Vize Randal Quarles stellte den 33 größten Finanzinstituten ein gutes Zeugnis aus. Das Bankensystem sei in diesem Jahr „ein Quell der Stärke“ gewesen, und die Belastungsproben der Notenbank hätten bestätigt, dass die Geldhäuser auch in einem schlimmen Krisenszenario weiter in der Lage wären, die Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen aufrechtzuerhalten.

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Im Dezember 2019 wurde in ganz Europa über die katastrophalen Zustände im bosnischen Flüchtlingslager Vucjak berichtet. Nahe der kroatischen Grenze waren damals Zelte auf einer ehemaligen Müllhalde aufgestellt – und die Menschen dort sich selbst überlassen worden.

Das Lager in Vucjak wurde mittlerweile geschlossen, aber die Lage der Flüchtlinge hat sich seitdem nicht verbessert. Geschätzte 3.000 Menschen haben im Norden Bosniens jetzt zu Winterbeginn keine feste Unterkunft und laufen Gefahr zu erfrieren.

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Zwischenerfolg für deutsche Umweltverbände gegen den Bau der Tesla-Fabrik: Der US-Elektroautobauer darf auf Teilen seiner Baustelle in Grünheide bei Berlin auch weiterhin keine Waldfläche abholzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gab gestern einer Beschwerde der Verbände NABU und Grüne Liga zum Teil statt.

Die Naturschützer hatten sich beim OVG gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) gewandt, das zuvor die Fällung der Bäume genehmigt hatte. Die Verbände wenden sich gegen die vorzeitige Zulassung der Rodung von knapp 83 Hektar Wald auf dem Gelände, auf dem die Tesla-Fabrik entsteht. Ihnen geht es vor allem um den Artenschutz für Zauneidechsen.

Sie bezweifeln, dass die Tiere von der Waldfläche wie vorgesehen umgesiedelt wurden. Bei ihrem Eilantrag hatten sie vor allem damit argumentiert, dass es Verstöße gegen ein Zugriffsverbot im Artenschutzrecht für die streng geschützten Zauneidechsen und Schlingnattern gab.

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