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CEHATROL Technology eG, Berlin: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Kreditgeschäftes an

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kpuljek (CC0), Pixabay

CEHATROL Technology eG, Berlin: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Kreditgeschäftes an

Die BaFin hat der CEHTRAOL Technology eG, Berlin, mit Bescheid vom 16. November 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft umgehend einzustellen und abzuwickeln.

Die CEHTRAOL Technology eG hat Darlehen in Form von sogenannten Projektförderungen bzw. Mitgliederförderungen an Mitglieder vergeben. Damit betreibt die CEHATROL Technology eG das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet die vergebenen Projektförderungen bzw. Mitgliederförderungen zu kündigen und abzuwickeln.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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