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Stromderivate: Allgemeinverfügungen zur Festsetzung von Positionslimits

geralt (CC0), Pixabay

Stromderivate: Allgemeinverfügungen zur Festsetzung von Positionslimits

Die BaFin beabsichtigt, im Zuge einer Neuberechnung offener Kontraktpositionen (Open Interest) mehrere Positionslimits auf Stromderivate zu ändern. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen gelten voraussichtlich ab dem 1. März 2021. Marktteilnehmer haben bis zum 28. Dezember Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen.

Um einheitliche Wettbewerbsbedingungen (Level-Playing-Field) in Europa zu gewährleisten, wenden die nationalen Aufsichtsbehörden künftig einheitliche Berechnungsmethoden für das Open Interest an, wenn sie Positionslimits festlegen. Die Positionslimits einzelner Kontraktarten können sich dadurch ändern.

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