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Warum nennnt die BaFin die Namen nicht? Unglaublich

geralt (CC0), Pixabay

BaFin setzt Geldbußen fest (KWG)

Die BaFin hat gegen ein Finanzdienstleistungsinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1a des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) mit Bescheid vom 20.05.2020 auf Grundlage des § 56 Abs. 2 Nr. 11 lit. b) KWG vier Bußgelder in Höhe von insgesamt 3.000,- EUR festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 16.06.2020 rechtskräftig.

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BaFin setzt Geldbuße fest (KWG)

Die BaFin hat gegen ein Leasinginstitut i. S. d. § 1 Abs. 1a Nr. 10 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) mit Bescheid vom 24.07.2020 auf Grundlage des § 56 Abs. 2 Nr. 11 lit. b) KWG ein Bußgeld in Höhe von 5.000,- EUR festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 12.08.2020 rechtskräftig.

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BaFin setzt Geldbuße fest (KWG)

Die BaFin hat gegen ein Leasinginstitut i. S. d. § 1 Abs. 1a Nr. 10 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) mit Bescheid vom 24.07.2020 auf Grundlage des § 56 Abs. 2 Nr. 11 lit. b) KWG ein Bußgeld in Höhe von 2.500,- EUR festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 12.08.2020 rechtskräftig.

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