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Pixaline (CC0), Pixabay

In ganz Deutschland hat ein vierwöchiger Teil-Lockdown begonnen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Seit heute sind in allen deutschen Bundesländern entsprechende Verordnungen in Kraft. Bundesweit müssen Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen weitestgehend schließen.

Auch für persönliche Treffen gelten strengere Regeln: In den meisten Bundesländern dürfen nur noch zwei Haushalte zusammenkommen – teils gilt das sogar für Treffen im privaten Raum. Das Herunterfahren der Kontakte soll verhindern, dass Gesundheitsämter und das Gesundheitssystem überlastet werden, insbesondere die Intensivstationen.

Anders als im Frühjahr bleiben aber diesmal Kindergärten und Schulen sowie Geschäfte generell geöffnet. Schließen müssen dagegen Restaurants, Cafes und Bars, nur zum Mitnehmen dürfen sie noch Speisen und Getränke verkaufen.

Auch Kinos und Theater, Opern und Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen und viele andere Einrichtungen müssen in die Zwangspause gehen. Generell sollen die Menschen auf nicht unbedingt notwendige Reisen und Besuche verzichten.

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