Veröffentlicht am Das Amtsgericht Bernau hat mit Urteil vom 30.07.2020 eine Klage der NL Nord Lease AG gegen unseren Mandanten auf Zahlung des sogenannten Auseinandersetzungsguthabens nach Kündigung abgewiesen.
Das Urteil ist nach unserer Kenntnis nicht durch Berufung angefochten und daher rechtskräftig.
Die Prozessbevollmächtigten der NL Nord Lease, Rechtsanwälte Hofmann kündigten bundesweit Verträge und forderten das sogenannten Auseinandersatzungsguthaben ein. Die Berechnung es Auseinandersetzungsbilanz wurde allerdings nicht durch einen Wirschaftsprüfer durchgefüht bzw. testiert, was das Gesetz aber zwingend vorsieht.
Unter anderen stellte das Hanseatische Oberlandesgericht dies mit Urteil vom 17.11.2017 fest, worauf hin die Gesellschft schnell versuchte das notwendige Testat des Wirschaftsprüfers nachzuholen. So erstellte die Firma Vistra Treuhand GmbH schnell einen weiteren Bericht, der im Wesentlichen auf den alten Bericht verweist und nach unserer Auffassung keine eigene Prüfung der Richtigkeit des Zahlenwerkes vornimmt.
https://kanzleimitte.de/klage-der-nl-nord-lease-ag-abgewiesen/