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BaFin: Handelsplattform 10cryptomarket.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Handelsplattform 10cryptomarket.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 18. September 2020 gegenüber der o.g. Handelsplattform die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Über die Plattform 10cryptomarket.com werden deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs) angeboten, die auf Forex-Produkte, Kryptowährungen, Aktien, Indizes sowie Rohstoffe und Waren (Commodities) laufen.

Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.

Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Ebenso wenig werden dort Angaben zum Geschäftssitz oder dem verantwortlichen Unternehmen gemacht. Der BaFin liegen Hinweise auf eine (vorgebliche) Geschäftsanschrift in Großbritannien vor. Über EMail-Adressen mit dem Domänenteil 10cryptomarket.com treten Personen an deutsche Anleger heran und geben sich dabei als Mitarbeiter einer „Zulassungsabteilung“ im Auftrag einer „Börsenaufsichtsbehörde“ aus.

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