„Nulltarif“-Pakete von Mobilfunkanbietern locken damit, dass Dienste wie Soziale Netzwerke und Streamingportale nicht zum Datentransfer dazugezählt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass diese nicht mit der Netzneutralität vereinbar sind.
Ausgehend von einem Fall zu Telenor in Ungarn, bei dem die Gerichte um eine Einschätzung des EuGH angesucht haben, habe man festgestellt, dass derartige Pakete „im Allgemeinen“ gegen zwei Punkte der Verordnung zur Netzneutralität verstoßen, heißt es in einer vorab veröffentlichten Presseaussendung des Gerichtshofs.
Solche Pakete können „nämlich die Nutzung der bevorzugt behandelten Anwendungen und Dienste erhöhen und zugleich die Nutzung der übrigen verfügbaren Anwendungen und Dienste (…) verringern“. Und: „Je größer die Zahl der Kunden ist, die solche Vereinbarungen abschließen“, desto eher könnte das zu einer „erheblichen Einschränkung der Ausübung der Rechte der Endnutzer führen oder sogar den Kern dieser Rechte untergraben“.