Staatsanwaltschaft Münster71 Js 1207/19 V Vollstreckungsverfahren gegen Michel Blaise Brenker Sehr geehrte Damen und Herren, mit Urteil vom 17.01.2020 hat das Amtsgericht Tecklenburg – 10 Ds 262/19 – hinsichtlich Michel Blaise Brenker die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 8.425,04 Euro angeordnet Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen. Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich hin. Hochachtungsvoll Nicolai
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