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BaFin Warnung: Plattform TradoFX/ BNC Holdings OÜ: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an
Aufstellen von Krypto-ATM: Erlaubnis der BaFin erforderlich

BaFin Warnung: Plattform TradoFX/ BNC Holdings OÜ: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

kpuljek (CC0), Pixabay

Plattform TradoFX/ BNC Holdings OÜ: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Die BaFin hat gegenüber der BNS Holdings OÜ, Tallinn, Estland, mit Bescheid vom 14. August 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattform www.tradofx.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) an, die auf Grundwerte wie Kryptowährungen, Rohstoffe, Anleihen, Aktien, Derivate und Währungen laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Zu diesen Thema verweist BaFin erneut auf die gemeinsame Warnung der BaFin und des BKA vor Online-Handelsplattformen.

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