Dark Mode Light Mode

Was soll der Leser mit solch einer Information?

qimono (CC0), Pixabay

BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 15. Juli 2020 gegen eine Leitungsperson eines Inlandsemittenten Geldbußen in Höhe von 10.000 Euro wegen Verstößen gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 und § 115 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) festgesetzt.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

oder dieser hier

BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 4. August 2020 gegen eine natürliche Person eine Geldbuße in Höhe von 19.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

oder dieser Information

BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 4. August 2020 gegen eine natürliche Person eine Geldbuße in Höhe von 19.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Warum benennt man hier nicht die Personen, die sich nicht korrekt verhalten haben mit Klarnamen? Das macht man doch bei anderen Meldungen auch?

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Südwest Objekt GmbH - bilanziell überschuldete Gesellschaft von Sebastian Trende

Next Post

Bendix Group Leipzig die viel zu teuren Immobilien die man im Angebot hat