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KST Beteiligungs AG – Hauptversammlung

geralt / Pixabay

Nachdem die Bestimmungen zur Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Pandemie inzwischen gelockert worden sind, freut sich die KST Beteiligungs AG mitteilen zu können, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft nun am 21.09.2020 um 11:00 Uhr in der traditionellen Form einer Präsenzhauptversammlung durchgeführt werden wird. Alle für die Hauptversammlung relevanten Unterlagen werden mit der Veröffentlichung der Einladung und Tagesordnung im Bundesanzeiger auf der Homepage der Gesellschaft bereitgestellt.

Aus Sicht der KST Beteiligungs AG ist die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ein wesentliches Element zur Kommunikation zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären, das bei einer virtuellen Hauptversammlung ungenutzt bleiben würde.

Die KST Beteiligungs AG hofft daher, dass die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie nicht zu erneuten Beschränkungen bzw. zur Untersagung von Veranstaltungen führen wird und die Hauptversammlung damit wie vorgesehen als Präsenzveranstaltung realisiert werden kann. Sollten jedoch neue und unvorhergesehene Entwicklungen der Corona-Pandemie die Durchführung einer Präsenz-HV am 21.09.2020 wider Erwarten unmöglich machen, würde die Hauptversammlung der Gesellschaft dann falls notwendig zu einem anderen Termin und sofern unvermeidbar im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung realisiert werden.

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