Start Justiz Umfrage-Start-Up Civey und die irreführenden Behauptungen

Umfrage-Start-Up Civey und die irreführenden Behauptungen

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stevepb (CC0), Pixabay

Das Berliner Start-Up Civey führt Online-Umfragen durch. Wegen seiner Praxis, dass die Umfrageteilnehmer sich selbst zur Verfügung stellen, und der Aussage, dass die Resultate trotzdem repräsentativ für die Gesamtbevölkerung seien, steht das Unternehmen in der empirischen Sozialforschung in der Kritik. Auch mit weiteren Äußerungen scheint das 2015 gegründete Start-Up anzuecken.

So habe es behauptet, „bei Wahlumfragen überdurchschnittlich gut“ zuschneiden. Diese Ausaage wurde dem Unternehmen nun vom Landgericht Köln untersagt (Az: 31O 88/20). Nach Auswertung der von Civey selbst vorgelegten Daten stellten die Kölner Richter das Gegenteil fest, nämlich dass Civey „bei vier von zwölf Wahlen als schlechtestes und bei vier Wahlen jeweils als vorletztes“ Unternehmen abgeschnitten habe. Die von Civey betriebene Eigenwerbung sei daher „irreführend“.

Des Weiteren habe Civey-Geschäftsführerin Janina Mütze in einem Podcast-Interview mit dem „Handelsblatt“ gesagt, dass Vertreter des Meinungsforschungsinstitutes forsa Kunden von Civey angerufen und bedroht hätten. Diese Behauptung ziele nach Ansicht des Gerichts darauf ab, forsa in der öffentlichen Wahrnehmung zu diskreditieren. Jedoch habe Civey auch nach schriftlicher Anhörung durch das Gericht nicht belegen können, dass diese Behauptung wahr sei und forsa tatsächlich Kunden von Civey „bedroht“ habe.

Die Beschlüsse des LG Köln sind noch nicht rechtskräftig.

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