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Online-Trading-Plattform 31FX (JRV Euro Market Ltd/ JRV Market Ltd): BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
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Online-Trading-Plattform 31FX (JRV Euro Market Ltd/ JRV Market Ltd): BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

ar130405 (CC0), Pixabay

Die BaFin hat mit Bescheiden vom 26. Juni 2020 gegenüber der JRV Euro Market Ltd und JRV Market Ltd aus London, Großbritannien, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Die Unternehmen schließen über ihre Online-Plattformen wie www.31fx.com (derzeit deaktiviert), www.31fx.co und https://31fx.co unter anderem mit deutschen Kunden finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD), die auf Währungen, Edelmetalle und Termingeschäfte laufen.

Damit betreiben die Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen sie jedoch nicht und handeln daher unerlaubt.

Das Unternehmen hat laut Webseite seinen Sitz in „Tower 42, 25 Old Broad St, London EC2N 1HN“. Als weitere Adresse findet man folgende: „31FX is a registered brand name with registered address, 25 Canada Square, Canary Wharf, London, Greater London, E14 5LB, United Kingdom.“

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