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Capital Tree UG – Nicht gedeckter Fehlbetrag steigt weiter an

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Wie man der Bilanz des Unternehmens für das Jahr 2018 entnehmen kann. Wir sind nun gespannt auf die 2019er Bilanz…

Capital Tree UG (haftungsbeschränkt)

Alfter

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 4.008,58 4.008,58
I. Finanzanlagen 4.008,58 4.008,58
B. Umlaufvermögen 32.138,93 32.754,11
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.454,21 7.816,29
II. Wertpapiere 0,28 5.236,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 30.684,44 19.701,39
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 36.478,49 28.288,69
Bilanzsumme, Summe Aktiva 72.626,00 65.051,38

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 3.000,00 3.000,00
II. Verlustvortrag 31.288,69 8.297,90
III. Jahresfehlbetrag 8.189,80 22.990,79
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 36.478,49 28.288,69
B. Rückstellungen 3.100,00 3.500,00
C. Verbindlichkeiten 69.526,00 61.551,38
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 15.101,00 18.351,38
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 54.425,00 43.200,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 72.626,00 65.051,38

Anhang

für das Geschäftsjahr 2018
der Capital Tree UG (haftungsbeschränkt) in Alfter, AG Bonn HRB 22408

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss ist auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die aktuellen Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie ggfs. des Gesellschaftsvertrages beachtet worden.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) basiert auf den han­delsrechtlichen Gliederungsvorschriften, wobei bei Aufstellung von den Erleichterungsregelun­gen für kleine Kapitalgesellschaften kein Gebrauch gemacht wird. Der Gliederungsaufbau entspricht dem für große Kapitalgesellschaften und hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres hat es nicht gegeben. Bilanzierungshilfen sind nicht in Anspruch genommen worden. Die Bewertung ist trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung unter der Annahme des going-concern-concepts, das heißt der Annahme der Unternehmensfortführung, vorgenommen worden. Nach Einschätzung der Geschäftsführung spiegelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dar. Im Übrigen wird auf die Angaben zu den Rangrücktrittserklärungen verwiesen.

Die sonstigen Finanzanlagen sind zu den Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht geboten.

In Fremdwährung geführte sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere des Umlaufvermögens, liquide Mittel, ebenso Fremdwährungsverbindlichkeiten sind gemäß § 256a HGB zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet worden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert, Wertpapiere des Umlaufvermögens zum niederen beizulegenden Wert (Börsenpreis am Abschlussstichtag) be­wertet und ausgewiesen.

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum Nennbetrag angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen:
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften waren zum Bilanzstichtag nicht zu erwarten.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt worden.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Für die Ver­bindlichkeiten gestellte Sicherheiten durch die Gesellschaft liegen bei den nachfolgenden Bilanzposten wie folgt vor:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten:
Verpfändung des Wertpapier- und Bankguthabens
(Wertpapier-/Lombardkredit)

Hinsichtlich der als sonstige Verbindlichkeiten passivierten partiarischen Darlehen in Höhe von 54,4 T€ bestehen qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarungen, wonach eine Befriedigung dieser Forderungen erst nach Beseitigung von Insolvenzgründen aus künftigen Bilanzgewinnen, aus einem Liquiditätsüberschuss oder aus sonstigem freiem Vermögen verlangt werden kann. Sie sind gleichrangig mit den Einlagenrückgewähransprüchen der Gesellschafter zu behandeln.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Ausleihungen und Verbindlichkeiten, sondern lediglich Forderungen (1,5 T€) gegenüber Gesellschaf­tern.

D. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen nicht.

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB bestehen nicht.

Der Geschäftsführung wurden über das Geschäftsjahr weitere Kredite in Höhe von 0,7 T€ ausgezahlt bzw. gewährt. Auf die insgesamt gewährten Kredite entfällt in Summe ein Jahres-Zinsertrag von 0,3 T€ (entspricht 4,02% im Verhältnis zum Gesamt-Kreditvolumen). Im Geschäftsjahr geleistete Tilgungszahlungen beliefen sich auf 7,4 T€. Die Laufzeit der Kredite sind längstens bis 31.07.2019 vereinbart. Gewährte Vorschüsse darüber hinaus oder erlassene Beträge an die Geschäftsführung sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsver­hält­nisse bestehen nicht.

Alfter, den 24. Februar 2020

gez. Konstantin Büttgenbach und Axel Strube, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.02.2020 festgestellt.

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