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FXLinked LTD (www.fxlinked.com) – BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

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geralt / Pixabay

Die BaFin hat mit Bescheid vom 6. April 2020 gegenüber der FXLinked LTD, St. Vincent und die Grenadinen, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen schließt über seine Plattform www.fxlinked.com mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs), die auf Währungen, Aktien, Indizes, Handelswaren und Termingeschäfte laufen.

Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt FXLinked LTD. jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.

Das Unternehmen behauptet zudem wahrheitswidrig, von der Aufsicht FCA (Financial Conduct Authority) in Großbritannien lizensiert zu sein. Die FCA hat eine entsprechende Warnung publiziert.

Auf der Webseite findet man die von der BaFin erwähnte Anmerkung:
„Die Website ist Eigentum der FXLinked Group of Companies, zu denen gehören: FXLINKED LIMITED mit Sitz in Covent Garden, WC71H 75JQ, 2-9 Shelton Street, London, Großbritannien.

FXLinked LTD, das unter dem Handelsnamen FXLinked firmiert, ist ein gemäß der SFSA von Saint Vincent Laws regulierter und autorisierter Lizenznehmer für Wertpapierdienstleister, der insbesondere, aber nicht ausschließlich, alle Handels-, Finanz-, Kredit-, Kreditaufnahme-, Handels- und Servicetätigkeiten sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen gewährt Brokerage-, Schulungs- und Managed Account-Dienstleistungen in Bezug auf Währungen, Rohstoffe, Indizes, CFDs und gehebelte Finanzinstrumente.“

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