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Transparenzregister nutzlos?

PublicDomainPictures (CC0), Pixabay

Seit dem 1. Oktober 2017 müssen die wirtschaftlich Berechtigten juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften in das Transparenzregister eingetragen werden, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erschweren. Seit Anfang diesen Jahres ist das Register auch für die Öffentlichkeit einsehbar, was die Rosa-Luxemburg-Stiftung zum Anlass genommen hat, zu untersuchen, ob dadurch tatsächlich mehr Transparenz am Berliner Immobilienmarkt gegeben ist.

Wie Christoph Trautvetter und Markus Henn in ihrem Bericht über das Projekt „Wem gehört die Stadt?“ resümierten, bleibt trotzdem ein großer Teil der Berliner Immobilieneigentümer weiterhin anonym. Im Transparenzregister sind nämlich von 111 Immobiliengesellschaften, bei denen der Eigentümer nicht aus anderen deutschen Registern erkennbar war, 83 gar nicht eingetragen und nur bei 7 fand sich der tatsächliche Eigentümer.

„Mehr Transparenz im deutschen Immobilienmarkt“, so Studienautor Christoph Trautvetter, „war ein zentrales Versprechen des Ende 2019 verabschiedeten Gesetzes gegen Geldwäsche. Trotzdem blieben von den 433 von uns untersuchten Immobiliengesellschaften 135 auch nach intensiver Recherche weiterhin anonym.“

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