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Warnung vor Hussar & Co.

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geralt / Pixabay
Die schweizerische FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Auf diese hat sie das oben genannte Unternehmen mit einer Filiale in Zug, Schweiz, gesetzt.

Laut der Webseite https://hussarco.com/ hat das Unternehmen der Kapitalanlagebranche seinen Sitz in Ándrassy út 32., 4. Floor 22, 1061 Budapest, Ungarn (Tel.: +36 30 695 0559), und  630 5th Avenue 20th Floor, New York, 10111, USA (Tel.: +1 914 362 555).

Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben.

Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist.

Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen. Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte.

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