Start Verbraucherschutz Gold im Abonnement? Kaufen Sie angesichts der Vertriebs- und Lagerkosten doch direkt!

Gold im Abonnement? Kaufen Sie angesichts der Vertriebs- und Lagerkosten doch direkt!

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Der Krugerrand ist die bekannteste Anlagemünze der Welt. So verwundert es natürlich nicht, dass zahlreiche Firmen versuchen, damit ein Geschäft zu machen. Durch Fernsehwerbung sind wir auf die oben genannte Webseite gestoßen, die Gold- und Silbermünzen im Abonnement anbietet.

Laut Impressum ist die NMF OHG (Noble Metal Factory) verantwortlich für das Angebot, Gesellschafter sind Ronny Wagner und die pro Carum UG, die seit 2012 mit einem Stammkapital von 500 Euro existiert und in der Unternehmensberatung aktiv ist. Herr Wagner hat die NMF OHG 2013 in das Unternehmensregister eintragen lassen. Klickt man auf den Goldbarren unter dem Reiter „Warum Gold“ wird man auf die Seite https://www.noble-metal-factory.de/ weitergeleitet, von wo aus man wiederum auf weitere Gold-Shop-Seiten gelangt.

Das Abonnement beginnt bei 50 Euro monatlich. Aber warum soll man Gold im Abo kaufen? Wenn man genügend Geld angespart hat, kann man doch direkt einen Krugerrand erwerben? Damit spart man sich auch die Lagerungskosten: „Bis zum Zeitpunkt der Auslieferung wird die Krügerrandmünze im Hochsicherheitslager der Loomis International GmbH in Frankfurt am Main gelagert.“ Und an anderer Stelle: „Für den Krügerrand-Nutzer betragen die Lagerkosten lediglich 0,1% pro Quartal zzgl. Mwst. Darin sind bereits Kosten für die Lagerung und Versicherung enthalten.“ Sicherlich kommen noch die Lieferkosten hinzu, falls Sie sich für eine Lagerung zu Hause entscheiden.

In den AGBs ist dann auch noch von Vertriebkosten die Rede. Wie hoch diese absolut sind, wird nicht erwähnt:

XII. Vertriebskosten
1.) Die NMF erhebt Vertriebskosten. Die Höhe der Vertriebskosten bemisst sich nach dem vom Kunden ausgewählten Edelmetalldepot und kann jederzeit dem Preis-und Leistungsverzeichnis der NMF entnommen werden. Sie wird nicht in Edelmetalle investiert, sondern an den Vertrieb ausgezahlt. Nachträgliche Absenkungen der beabsichtigten Gesamtinvestition haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vertriebskosten.
2.) Die Vertriebskosten sind bei Einmalanlagen mit Zahlung der Kaufsumme zur Zahlung fällig. Bei Abschluss eines Sparplans mit regelmäßiger Ratenzahlung sind die Vertriebskosten grundsätzlich ebenfalls mit Zahlung der ersten Rate fällig. Bis zur vollständigen Leistung der Vertriebskosten werden die Ratenzahlungsbeträge in Höhe von 70 % auf die vereinbarten Vertriebskosten und in Höhe von 30 % auf Edelmetalle verwendet.
3.) Kunden, die mit NMF einen Sparplan mit regelmäßiger Ratenzahlung und einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren (bei Verträgen mit Minderjährigen: 15 Jahren) abgeschlossen haben, können die Erstattung der Vertriebskosten bei NMF beantragen, sobald sie Einzahlungen zum Erwerb von Edelmetallen in Höhe der im Edelmetallkauf- und Lagervertrag festgelegten Gesamtkaufsumme getätigt haben, NMF wird den Antrag auf Rückerstattung der Vertriebskosten innerhalb von sieben Tagen prüfen und im Falle der Berechtigung wahlweise die Vertriebskosten durch Auszahlung oder durch Gutschrift im Edelmetalldepot des Kunden in der bei Vertragsschluss gewählten Edelmetallaufteilung vornehmen.

XIII. Lagerkosten/Verwaltungskosten
1.) Die Lagergebühr für die eingelagerten Edelmetalle ist zum Ende eines jeden Kalenderquartals fällig.
2.) Ferner erhebt die NMF OHG eine Administrationsgebühr für die Verwaltung der Edelmetalle. Die Administrationsgebühr ist unabhängig von der Menge und dem Wert der eingelagerten Edelmetalle und zum Ende eines jeden Kalenderjahres fällig.
3.) Die Höhe der Lager- und Administrationsgebühr ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der NMF. Beginnt oder endet der Lagervertrag während des Laufs eines Kalenderquartals, wird die Lagergebühr zeitanteilig berechnet. Gleiches gilt für die Administrationsgebühr, wenn der Lagervertrag während des Laufs eines Kalenderjahres beginnt oder endet. Der Kunde beauftragt die NMF am letzten Handelstag eines Kalenderquartals jenen Betrag aus dem Edelmetalldepot des Kunden zu veräußern und auszubuchen, der der vom Kunden zu entrichtenden Lagergebühr entspricht bzw. am letzten Handelstag eines Kalenderjahres jenen Betrag aus dem Edelmetalldepot des Kunden zu veräußern und auszubuchen, der der vom Kunden zu entrichtenden Administrationsgebühr entspricht. Die Veräußerung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden im Verhältnis der Edelmetalle untereinander zum Zeitpunkt der Fälligkeit und in Höhe der Lager- bzw. Administrationsgebühr.

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