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Corona-bedingte Einschränkungen in Berlin

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congerdesign (CC0), Pixabay

Aktuell gibt es in der Hauptstadt nachweislich 1071 Corona-Fälle (Stand: 22. März 2020), davon befinden sich 41 Menschen zur Zeit in Krankenhäusern, 20 von ihnen auf Intensivstationen. Ein hochbetagter Patient mit Vorerkrankungen ist gestorben.

Auch wenn keine generelle Ausgangssperre verhängt wurde, gibt es dennoch eine ganze Reihe neuer Einschränkungen, die die Deutsche Presse-Agentur (dpa) für Berlin zusammengestellt hat:

Soziale Kontakte:

Treffen von mehr als zwei Menschen sind nicht mehr erlaubt. Ausgenommen sind Familien und Menschen, die ohnehin in einem Haushalt zusammenleben. Treffen von bis zu zehn Personen sind nur noch in Ausnahmefällen gestattet, zum Beispiel für Trauerfeiern. Ausgenommen vom strengen Versammlungsverbot sind aber zum Beispiel Zusammenkünfte von Politikern auf Bundes- und Landesebene, der Justiz und Treffen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Versorgung und Gesundheit.

Ausgehbeschränkungen:

Wenn möglich, sollen sich die Berliner in ihrer Wohnung oder einer anderen Unterkunft aufzuhalten. Es gibt viele Ausnahmen von diesem Gebot. Dazu zählen Beruf und Ehrenamt, Arztbesuche, medizinische Behandlungen und Blutspenden, Psycho- und Physiotherapien, Einkäufe, Sport und Bewegung an der frischen Luft ohne eine Gruppe, Versorgung von Tieren, Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen, Prüfungen, dringend erforderliche Termine bei Behörden oder Gerichten und die individuelle stille Einkehr in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Abstandsgebot:

Bei jedem Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist – soweit möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen einzuhalten. Öffentliche Verkehrsmittel sind davon ausgenommen, wenn engere Kontakte unvermeidlich sind.

Verkehr:

Der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs und des Fernverkehrs läuft weiter. Zum Teil sind die Takte im Stadtverkehr eingeschränkt oder Linien entfallen, weil es weniger Fahrgäste gibt. Auch Taxis und Mietwagen stehen zur Verfügung.

Einkaufen:

Der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Spätverkäufen (Spätis) und Wochenmärkten läuft weiter wie gewohnt. Auch Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsgeschäfte dürfen öffnen. Dazu kommen noch unter anderem Tankstellen, Waschsalons, Zeitungsverkauf und Buchhandel.

Apotheken und Banken:

Sie bleiben geöffnet, ebenso wie Drogerien und Sanitätsbedarf für Hör- und Sehhilfen. Auch die Banken bleiben geöffnet.

Restaurants, Bars und Cafés:

Sie sind geschlossen. Das gilt auch für Shisha-Bars. Ein Liefer- und Abhol-Service ist aber weiter erlaubt.

Hotels:

Alle Beherbergungsbetriebe (Hotels, Hostels, Pensionen etc.) dürfen keine touristischen Übernachtungen mehr anbieten.

Friseure und Kosmetikstudios:

Für Berlin ist es neu, dass nun auch Friseursalons geschlossen sind. Dazu kommen andere Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagesalons.

Schulen und Hochschulen:

Sie bleiben zu, mindestens bis zum Ende der Osterferien. Das Abitur und der Mittlere Schulabschluss wurden am Samstag verschoben. Auch Hochschulen samt ihrer Bibliotheken bleiben geschlossen. Prüfungen werden ebenfalls verschoben. Es wird versucht, einen Online-Betrieb auf die Beine zu stellen.

Kultur, Freizeit und Sport:

Theater, Kinos, Konzerthäuser, Museen, Messen, Spielbanken, Spezialmärkte, Schwimmbäder, Vergnügungsstätten und Bordelle bleiben geschlossen. Sport und Bewegung an der frischen Luft, die Arbeit im Schrebergarten oder der Spaziergang mit Tieren bleiben weiter gestattet.

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