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RESPARCS Funding II Limited Partnership – Geldbuße

succo / Pixabay

Die BaFin hat am 9. März 2020 eine Geldbuße in Höhe von 94.000 Euro gegen die RESPARCS Funding II Limited Partnership festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 37v Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung zugrunde. Die RESPARCS Funding II Limited Partnership hatte der Öffentlichkeit den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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