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Beschluss des Amtsgerichts Verden wegen Geldwäscheverdachts

webandi / Pixabay

Staatsanwaltschaft Verden

701 AR 12238/19 – 04.03.2020

Im Ermittlungsverfahren gegen „Beate Struve“, geb. 09.07.1978 (Aliaspersonalie der Sabrina Baumgarten, geb. 02.09.1979), wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde durch

vom 12.03.2019, Az. 9a Gs 977/19 gem. §§ 261 Abs. 7 StGB i. V. m. § 74 StGB die Beschlagnahme des gesamten Guthabens auf dem Konto DE22 2003 0000 0020 3028 93 bei der UniCredit Bank AG (Hypovereinsbank Member of UniCredit) (Kontoinhaberin: „Beate Struve“) einschließlich eines angehaltenen Betrags i. H. von 3.450 € angeordnet.

In Vollziehung des Beschlusses wurden 3.450 € auf dem Konto gepfändet.

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.

 

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