Start Allgemein PICAM/Piccor und die Inhaftungnahme des Bankhauses Neelmeyer

PICAM/Piccor und die Inhaftungnahme des Bankhauses Neelmeyer

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qimono (CC0), Pixabay

In den letzten Tagen haben uns vermehrt Geschädigte im Vorgang PICCAM/Piccor berichtet, dass es wohl wieder eine neue Idee von einem Rechtsanwalt gebe, um Mandate zu erhalten. Sicher, Anwälte sind recht kreativ, was das angeht und wenn es auch noch Geld von „dummen Anlegern“ einbringt. Der Rechtsanwalt wird Ihnen aber natürlich keine Erfolgsgarantie geben; das kann er auch nicht, denn vor Gericht und auf hoher See weiß man nie, was passiert.

Aus unserer Sicht, und uns bekannte Rechtsanwälten stimmen uns da zu, ist die Inhaftungnahme des Bankhauses Neelmeyer nicht zielführend.

Sicher, im Vorgang PICAM/Piccor sind einige positive Urteile für geschädigte Anleger gefallen. Keiner der erfolgreich prozessierenden Anleger konnte dann aber anscheinend sein Urteil auch erfolgreich vollstrecken. Mit anderen Worten, Geld hat kein Anleger erhalten. Gezahlt haben aber viele Anleger Geld, um ihren Anteil zurückzubekommen.

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