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Geno Wohnbaugenossenschaft eG – Neuer Ärger für die Genossen?

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geralt (CC0), Pixabay

Als wenn der bisherige Trubel für die Genossen der insolventen GENO Wohnbaugenossenschaft eG nicht schon ausreichen würde, kommen nun eventuell noch juristisch einwandfreie Klagen auf die bereits geschädigten Anleger zu. Das hat damit zu tun, dass natürlich auch der Insolvenzverwalter alles tun muss, um das Verfahren gesetzeskonform abzuwickeln, damit er nicht selber in die Haftung genommen werden kann.

Der zuständige Insolvenzverwalter Tiefenbacher aus Dresden hatte deswegen letztes Jahr Genossen angeschrieben, bei denen aus seiner Sicht eine Verjährung von Ansprüchen drohte. Das betraf aber nur diejenigen, die auf die sogenannte „Einrede der Verjährung“ nicht verzichtet hatten. In diesem Zusammenhang kam es auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wie uns zugetragen wurde, zeichnet sich bei einem der Verfahren derzeit ein Sieg des Insolvenzverwalters ab. Dies wäre dann quasi die „Blaupause“ für alle weiteren Verfahren, die der Insolvenzverwalter eventuell gegen weitere Genossen nach den gesetzlichen Bestimmungen führen muss.

Derzeit bemüht sich Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen darum, für möglichst viele betroffene Anleger einen Vergleich mit dem Insolvenzverwalter zu schließen, wie wir auf Nachfrage von ihm erfuhren. Derzeit sei dies wohl noch möglich; sobald aber die rechtliche Position des Insolvenzverwalters durch ein geltendes Urteil gestärkt würde, so Rechtsanwalt Reime, dürften sich mögliche Vergleiche wesentlich schwieriger umsetzen lassen als heute, weil dann die rechtliche Unsicherheit nicht mehr gegeben wäre. Somit hätte der Insolvenzverwalter keinen Anlass mehr, auf einen Vergleich einzugehen.

Rechtsanwalt Reime machte in einem Telefongespräch mit unserer Redaktion auch deutlich, dass viele Genossen diesen Vorgang einfach nur noch schnell abschließen und von all diesen Dingen nichts mehr hören wollen. Das sei natürlich nachvollziehbar, so der Rechtsanwalt, aber das wäre auch möglicherweise ein teures Ignorieren von Tatsachen, so dass er jedem betroffenen Anleger nur den Rat geben kann, jetzt zu handeln.

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