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Ein Sieg für die Pressefreiheit? Der BGH und das Persönlichkeitsrecht…

ElisaRiva (CC0), Pixabay

Wir würde es jedenfalls so interpretieren. In Zukunft werden wir das anwenden, wenn wir mal wieder entsprechende Schreiben von Rechtsanwälten mit solchen Vermerken bekommen. Lesen Sie hier das Urteil im folgenden Tatbestand: „Der klagende Rechtsanwalt nimmt die beklagte Verlegerin auf Unterlassung einer Wortberichterstattung in Anspruch„.

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