„Eingeworbenes Kapital wird die BestStay24 GmbH & Co. KG nahezu vollumfänglich in die Pacht bzw. den Kauf bestehender Beherbergungsbetriebe und freier Bürogebäude sowie deren Umwandlung in Boardinghäuser und Monteurunterkünfte investieren.“ So heißt es auf der entsprechenden Webseite des o.g. Unternehmens.
Trotzdem besteht hier natürlich für den Anleger ein Totalverlustrisiko. Zudem nutzt das Unternehmen nur die Ausnahmemöglichkeiten des Vermögensanlagengesetzes, um sich Kapital zu beschaffen.
Einen richtigen „Bauchladen“ findet man auf der Angebotswebseite:
- Grundschuldbesicherte Darlehen
- Namensschuldverschreibungs-Kapital
- Stille Gesellschaftsbeteiligung
- Genussrechtsbeteiligung
- Nachrangdarlehen
Wir fragen uns, warum das Unternehmen sich bei der Kapitalsuche nicht auf ein Produkt beschränkt und dafür dann ein ordentliches BaFin gestattetes Prospekt erstellt?
Peinlich finden wir auch, dass die BestStay24 GmbH & Co. KG ihren Namen auf der eigenen Homepage anders schreibt, als es im Unternehmensregister eingetragen ließ (dort findet man: BestStay 24 GmbH & Co. KG). Es ist zwar nur ein Leerzeichen, doch das macht viel aus. Wollte man so nicht aufgefunden werden können? Verschleiern, dass die Eintragung erst Ende September 2019 erfolgte?