Start Politik Deutschland Was bewirkt das Klimapaket bei Mietern und Hausbesitzern?

Was bewirkt das Klimapaket bei Mietern und Hausbesitzern?

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angelolucas (CC0), Pixabay

Der Ausstoß von klimaschädlichem CO2-Gas muss in Deutschland (und natürlich weltweit) in den nächsten Jahren deutlich sinken. Um die gesetzten Ziele bis 2030 zu erreichen, hat die Bundesregierung ein Bündel an Maßnahmen beschlossen, das wir alle als „Klimapaket“ kennen.

Im Kern sehen die Regelungen vor, dass fossile Energieträger wie Öl und Gas, mit denen viel CO2 ausgestoßen wird, durch einen CO2-Preis teurer werden. Diese höheren Kosten sollen sinkende Strompreise für alle Haushalte zumindest teilweise wieder auffangen.

Gleichzeitig sind neue Förderprogramme wie steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen beschlossen oder neue Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verbessert worden. Diese sollen eine energetische Sanierung am Gebäude und der Heizung für Sie finanziell attraktiver machen – um damit Ihren Energieverbrauch, Ihren CO2-Fußabdruck und letztlich auch Ihre Heizkosten zu verringern.

Fazit: Wer sparsam mit Energie umgeht, soll damit mehr Geld sparen können. Wer viel verbraucht, wird stärker belastet – unterm Strich soll diese „Energiewende“ im Wärmebereich aber sozial gerecht bleiben.

Öl und Gas werden durch CO2-Preise teurer

Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung beschlossen, wie viel jede(r) für die Emission von CO2  in Zukunft zahlen muss. So kostet im Jahr 2021 eine Tonne des klimaschädlichen Gases 25 Euro. In den folgenden Jahren steigen die Abgaben dann schrittweise, bis sie 2025 einen Wert von 55 Euro pro Tonne erreichen.

Diese Kosten muss zuerst der „In-Verkehr-Bringer“ der Energie bezahlen; das sind Gasversorger, Heizöl- oder Kraftstoffhändler. Sie entscheiden, wie viel sie von ihren Kosten an ihre Kunden weitergeben. Wie hoch die Mehrkosten für Sie als Kunde am Ende ausfallen, hängt auch davon ab, wie viel Treibhausgase durch den jeweiligen Energieträger ausgestoßen wird.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:
Da eine Gasheizung pro Kilowattstunde (kWh) rund 202 Gramm Kohlendioxid ausstößt, liegen die Emissionen bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr (typisch für ein älteres Einfamilienhaus) bei rund 4 Tonnen CO2. Im Jahr 2021 fallen dafür Mehrkosten von rund 100 Euro an (25 Euro/t für 4 t), 2025 sind es dann rund 220 Euro (55 Euro/t für 4 t).

Heizen Sie mit Öl, müssen Sie mehr bezahlen  – denn Öl stößt mit rund 266 Gramm CO2 pro kWh deutlich mehr klimarelevantes Gas aus. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh (2.000 Liter) sind das 5,3 Tonnen CO2. Folglich müssten Sie im Jahr 2021 knapp 133 Euro mehr bezahlen. 2025 wären es knapp 292 Euro.

Wenn Sie nun selbst genau berechnen möchten, wie stark Ihre Heizkosten steigen, müssen Sie nur

  1.  den Energieverbrauch Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung  in kWh pro Jahr Ihrer Heizkostenabrechnung entnehmen
  2. den Energieverbrauch mit dem sogenannten Emissionsfaktor Ihres Energieträgers Gas (202 Gramm/kWh) bzw. Öl (266 Gramm/kWh) multiplizieren und
  3. die damit errechnete CO2-Bilanz Ihres Energieverbrauchs mit dem zukünftigen CO2-Preis multiplizieren.

Am einfachsten funktioniert das mit unserem Rechentool.

Strompreise werden gesenkt

Um die Mehrbelastung durch die Einführung eines CO2-Preises abzufedern, sollen die Strompreise gesenkt werden. Um wie viel genau, hängt davon ab, wie hoch die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zukünftig ausfallen und wie diese dann rückverteilt werden.

Laut vorläufigen Berechnungen des Bundesfinanzministeriums soll die EEG-Umlage und im Weiteren damit der Strompreis pro Kilowattstunde wie folgt gesenkt werden:

  • 2021: um 2,08 Cent
  • 2022: um 1,73 Cent
  • 2023:  um 1,84 Cent
  • 2024:  um 2,71 Cent
  • 2025: um 3,42 Cent

Demnach würden sich für einen Durchschnittshaushalt mit einem Stromverbrauch von etwa 3.000 kWh im Jahr folgende (Netto-)Entlastungen ergeben:

  • 2021: ca. 74 Euro
  • 2022: ca. 62 Euro
  • 2023: ca. 66 Euro
  • 2024: ca. 97 Euro
  • 2025: ca. 122 Euro

Die genannten Entlastungen entsprechen gerundeten Brutto-Preisen, d.h. sie enthalten Mehrwertsteuer. Damit diese Entlastung bei den Verbrauchern tatsächlich ankommt, müssen Stromanbieter die Kostensenkung 1:1 weitergeben.

Steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen

Neu ist die Möglichkeit, Maßnahmen zur energetischen Verbesserung Ihres Gebäudes bei der Steuererklärung zu berücksichtigen. Das soll die Dämmung der Gebäudehülle, den Austausch von Fenstern und die Erneuerung von Heizkesseln attraktiver machen. Bis zu einer Gesamtsumme von 200.000 Euro können Sie diese Investitionen geltend machen. Voraussetzung ist, dass es sich um ein ausschließlich selbstgenutztes Einfamilienhaus handelt.

Verteilt über 3 Jahre können dann 20 Prozent der Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden  – maximal sind also 40.000 Euro als Zuschuss möglich. Alle Maßnahmen sind mit bestimmten Anforderungen verbunden. So müssen Sie etwa beim Heizungstausch die Nutzung von erneuerbaren Energien zumindest schon vorbereiten und bei einer Dämmung müssen die Dämmstoffe bestimmte Mindeststärken aufweisen.

Details zu den Förderbestimmungen der steuerlichen Abschreibung können Sie dem Bundesgesetzblatt entnehmen. Alternativ zur steuerlichen Förderung können Sie auch die neuen Förderprogramme der KfW oder des BAFA nutzen.

Neue Förderprogramme der KfW und BAFA

Schon bisher gab es für energetische Sanierungsmaßnahmen Zuschüsse oder vergünstigte Kredite, wenn bestimmte Anforderungen eingehalten wurden. Hier hat das Klimapaket wesentliche Verbesserungen gebracht: Die Fördersätze sind nun deutlich höher. Maßnahmen zur Heizungserneuerung werden nun mit bis zu 45 Prozent gefördert. Vor allem der Wechsel vom Energieträger Öl hin zu Gas und erneuerbaren Energien wird durch eine zusätzliche Förderung attraktiver.

Alle Förderungen für Heizungserneuerungen setzen übrigens voraus, dass Sie erneuerbare Energien nutzen oder dies wenigstens innerhalb von 2 Jahren nachholen –  genauere Details hierzu finden Sie in unserem Artikel zu Förderprogrammen. Eine Förderübersicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien hat die BAFA erstellt. Wichtige Änderungen bei der Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren finden Sie bei der KfW.

Gebäude-Energiegesetz (GEG): Entwurf sieht Aus für Ölheizung vor

Als Hauseigentümer müssen Sie sich darauf einstellen, dass ab 2026 neue Ölheizungen nur noch in wenigen Ausnahmefällen eingebaut werden dürfen – dies sieht zumindest der Entwurf des neuen Gebäude-Energiegesetzes GEG vor. Dieses Gesetz, das bereits seit längerem geplante Änderungen beim Bau und der Sanierung von Gebäuden im Zuge des Klimapakets umsetzen soll, muss erst noch verabschiedet werden und tritt voraussichtlich 2021 in Kraft.

Während Ölkessel im Neubau ohnehin keine Rolle mehr spielen, müssen diejenigen, die in ihrem Gebäude noch eine Ölheizung haben, den Energieträger wechseln – sofern sie nicht zu den im Gesetzesentwurf vorgesehenen Ausnahmen zählen. Details dazu sind im Entwurf des GEG enthalten, allerdings ist einiges noch nicht abschließend geklärt.

Neu sind im GEG auch veränderte Regelungen zum Energieausweis. So müssen Makler und Verkäufer künftig  Interessenten schon bei der Besichtigung eines Objektes einen Energieausweis vorlegen. Bisher konnten sie darauf verweisen, dass er gerade in Arbeit sei. Künftig wird auch ein Wert der CO2-Emissionen für die Beheizung des Gebäudes ermittelt und im Ausweis genannt.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/klimapaket-was-bedeutet-es-fuer-mieter-und-hausbesitzer-43806

1 Kommentar

  1. Wer an die versprochene Strompreissenkung glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann.. Diese wird schon durch Erhöhungen seitens der Versorger kompensiert werden. Strom wurde und wird jedes Jahr teuerer!
    Mutti Staat verdient ja durch den 50%igen Steueranteil sehr gut mit !!
    Im Übrigen fällt auch bei der Stromerzeugung in den Kohlekraftwerken jede Menge CO2 an!
    Weshalb dann eine Art der CO2-Erzeuigung als „böse“ bestraft äh bepreist und die andere als vermeintlich „gut“ verbilligt wird, ist nur einer von vielen Widersprüchen auf der ganzen Political-Correctness-Schiene.

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