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MIG Fonds und das generelle Thema Falschberatung

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terimakasih0 (CC0), Pixabay

In den Gesprächen mit Anlegern und dem Vertrieb der MIG Fonds hören wir immer wieder die Fragen: „Wann wurde ich falsch beraten?“ und „Wie kann ich als Vermittler eine Falschberatung verhindern?“ Das sind wichtige Fragen für die Haftungsansprüche, die aber natürlich bei sämtlichen Investments relevant sind. Allzu oft haben es die sogenannten Anlegerschutzanwälte hierbei auf den Berater abgesehen, wenn es darum geht, einen Schuldigen für ein schiefgegangenes Investment zu finden.

Für den Berater ist es dann oft sehr schwer, einen Sieg davon zu tragen, auch wenn sie aus ihrer Sicht alles richtig gemacht haben. Natürlich hat dieser den Kunden über das Totalverlustrisiko des Investments aufgeklärt, ihn darauf hingewiesen, dass es nicht für die Altersvorsorge geeignet ist, überprüft, ob das Investmentangebot plausibel ist und der Kunde dieses auch verstanden hat.

Allerdings befällt dann viele Anleger, wenn ein Investment schiefgegangen ist, partielle Alzheimer, so dass sie sich dann nicht mehr daran erinnern können, dass sie einen Prospekt ausgehändigt bekommen bzw. ein Beratungsprotokoll unterschrieben haben. Viele deutsche Richter stellen sich dann auf die Seite der „gesundheitlich angeschlagenen“ Anleger und verlangen einen Vergleich zwischen Anleger und Vermittler oder verurteilen diesen direkt zu Schadensersatzzahlungen. Nun, recht haben, heißt eben nicht immer, Recht bekommen vor deutschen Gerichten.

Bei Gesprächen mit den Anlegern über die MIG Fonds haben wir gehört, dass diesen als Argument oft genannt wurde, dass in deutsche Unternehmen und deutsche Arbeitsplätze investiert wird. Das stimmt zwar auch, aber dass es sich trotzdem um Venture Capital (Abenteuerkapital) handelt, hat wohl nur einer geäußert. Bei so einer Beratung wird es schwierig, nicht in die Beraterhaftung kommen.

Natürlich wurde auch auf das Totalverlustrisiko hingewiesen, aber gleichzeitig gesagt, dass das vom Gesetzgeber so vorgeschrieben und in Wirklichkeit natürlich nicht so riskant wäre. Solche Aussagen gegenüber Anlegern zu machen, hält auch Deutschlands bekanntester Vermittleranwalt, Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK aus Bielefeld, für nicht zielführend. Natürlich sollte ein Vermittler so beraten, so Blazek, dass die Beratung vollumfänglich und der Wahrheit entspricht. Natürlich sollte der Vermittler auch selber das von ihm angebotene Investment auf Plausibilität sowie die erforderlichen Genehmigungen hin prüfen, diese Prüfung für sich dokumentieren und im Gespräch auf eventuelle Schwachstellen hinweisen. Dies gilt insbesondere auch für die Zweitmarktfonds, wofür das anbietende Unternehmen ebenfalls eine BaFin-Erlaubnis benötigt. Fehlt diese könnte der Vermittler ein Haftungsproblem bekommen, dass bis zur Rückabwicklung des Vertrages und der Rückzahlung der eingezahlten Gelder führen kann.

Als Anleger wiederum sollten sie sich immer ein Beratungsprotokoll aushändigen lassen, was auch der Berater zu unterschreiben hat. Trotzdem sollten Sie auch eigene Recherchen zu dem angebotenen Investment zum Beispiel im Internet durchführen. Kommen dann Fragen bei Ihnen auf, klären Sie diese unbedingt mit dem Berater vor dem Abschluss des Investmentvertrages.

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