Start Justiz Insolvenzverfahren Astrein Exzellent Versicherungsvertrieb UG – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Astrein Exzellent Versicherungsvertrieb UG – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147935 eingetragenen Astrein Exzellent Versicherungsvertrieb UG (haftungsbeschränkt), Oberaltenallee 20a, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Moritz Bernd

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Versicherungen und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen

ist am 23.12.2019, um 12:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 418/19
Amtsgericht Hamburg, 23.12.2019

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